Be- und entladen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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mäuschen21
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Be- und entladen

Beitrag von mäuschen21 » 24.07.2007, 12:21

A hat ein Haus mit Garage gemietet wo ein Teil des weges ca 20-30cm ein Wegerecht besteht von B. A bringt sachen für den Garten( Sand, erde usw.) Oder einen Schrank. Stellt dabei das Auto so das es nur ca 30cm auf das Grundstück von B steht wo aber das Wegerecht besteht. Der Weg ist so breit das 2 Autos noch durchpassen.
Darf A Nun zum Be- und entladen dort stehen wie gesagt nur ca. 30cm auf dem Weg.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.07.2007, 13:19

Nein, keinesfalls, niemals.

Wenn das Fahrzeug nicht auf das eigene Grundstück passt besteht auch kein Fahrrecht mehr.

Klaus

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