Wegerechts Urteil zur Diskussion

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Klaus
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Wegerechts Urteil zur Diskussion

Beitrag von Klaus » 06.08.2007, 15:28




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Mord ist in Deutschla.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 06.08.2007, 15:29

Das Urteil erinnert mich an eine Pressemitteilung vor einigen Tagen. Da hat eine Stadt alle alten Gassen und Wege erfasst und erklärt das dort Wegerechte als Zeiten vor dem Grundbuch bestehen würden.

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andy
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Beitrag von andy » 07.08.2007, 06:30

Ich würde sagen, dass bei den vielen vorgenommen Teilungen ohne entsprechende Kartografie kaum durchzublicken ist, und Versäumnisse beim (Ver-) Kauf der betroffenen Parzellen die Situation haben aufkommen lassen.

Bedenklich finde ich die Argumentation, dass wg. Fehlen von adäquaten "Gemeinde"-Regelungen bis in die 1960er Jahre Regelungen von Anno Pief Geltung gehabt haben sollen. Ab 1900 bestand aber bereits die noch heute gültige Gesetzgebung des BGB. Dbzgl. würde ich hinterfragen, ob sich damit die "alten" Regelungen nicht erledigt haben, denn der Verkauf fand wohl im Sinne der neuen Gesetzgebung statt ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
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Beitrag von Klaus » 07.08.2007, 06:45

Tja dann in die nächste Instanz, wenns geht. Aber ich seh das auch so, da der Weg öffentlich gewidmet ist hätte man dagegen vorgehen müssen. Jetzt ist vieles Verjährt.

Ich frage mich wie das dann mit den Kosten des Weges aussieht. Wer muss den - und wie unterhalten. Was ist wenn er zerfällt.

Klaus

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Revisionsablehnung

Beitrag von Klaus » 07.08.2007, 08:15


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Beitrag von Klaus » 07.08.2007, 08:18

Also ich denke mal das wird es gewesen sein.

Die sind davon ausgegangen das niemand (bis zu dem Zeitpunkt als es ein gesetz gab) etwas gegen den Weg unternommen hat.
Das man die leute vertrieben hat spielt keine Rolle. Man hätte den Weg verschliessen mussen.

Man könnte natürlich jetzt den Weg auch wieder versumpfen lassen. Ein Strauch links einer rechts. Dann noch einer.... bis der Weg zu gewachsen ist. Dann 30 Jahre warten und das Wegerecht wäre wieder weg....

Ich würde versuchen den Weg der Stadt zu schenken. Damit wären die Unterhaltskosten weg.

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 07.08.2007, 09:27

Ich habe verstanden, der Weg ist explizit nie öffentlich gewidmet worden (nach heutiger Gesetzgebung für NRW ab 1961), sondern erlangte den 'öffentlichen Status' durch historische Regelungen, welche mangels jüngerer Gesetzgebung noch anzuwenden waren, als diverse Teilungen und der Verkauf von Grundstücken stattfand.

Es war festzustellen, ob besagte Strasse eine öffentliche Strasse im Sinne des (gültigen) Strassen- und Wegerecht des Landes NRW ist.
Diese Frage ist eindrucksvoll beantwortet, sodass die Berufung so nichts bringt ... :wink:

Mir stellt sich eher die Frage, ob die derzeit (1955) stattgefundenen Grundstücksverkäufe der Gemeinde überhaupt in dieser Form hätten stattfinden dürfen.

Letztendlich weist das Gericht darauf hin - um diesen (nach heutigen Regelungen) 'komischen' Zustand zu korrigieren - dass der Eigentümer der Strasse u. U. einen Anspruch darauf hat, dass die Gemeinde ihm diesen Weg abkauft (und sich damit autom. die Unterhaltsfrage klärt). Notfalls muss man hierzu klagen ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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