Einfluß der Grundstücksteilung auf Wegerecht
Moderator: Klaus
Einfluß der Grundstücksteilung auf Wegerecht
Das Nachbargrundstück hat auf A Grund ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht. Dieses herrschende Grundstück wurde vor einigen Jahren geteilt. Das eine Grundstück, welches das Wegerecht nutzen muss (da anders kein Zugang zum Haus möglich ist) hat eine neue Flurnummer bekommen. Der abgetrennte Grund (für den kein Bedarf an einem Wegerecht über unseren Grund besteht) hat die bisherige Flurnummer behalten.
Im Grundbuch wurde aber nichts geändert.
Frage: haben nunmehr beide Grundstücke ein Wegerecht oder hat nur das Grundstück mit der bisherigen, im Grundbuch eingetragenen Flurnummer ein Wegerecht? Hat im letzteren Fall das Grundstück mit der neuen Flurnummer ein Notwegerecht?
Besten Dank für eine sachkundige Antwort.
Im Grundbuch wurde aber nichts geändert.
Frage: haben nunmehr beide Grundstücke ein Wegerecht oder hat nur das Grundstück mit der bisherigen, im Grundbuch eingetragenen Flurnummer ein Wegerecht? Hat im letzteren Fall das Grundstück mit der neuen Flurnummer ein Notwegerecht?
Besten Dank für eine sachkundige Antwort.
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Übertreiben wir es doch mal..
Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....
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Re: Einfluß der Grundstücksteilung auf Wegerecht
Sachundige Antworten sind Anwälten vorbehalten !!!
A hat ein Grundstück auf B, das würde auch für A1, A2, A3, A4.....c gelten (wenn geteilt wird) und natürlich auch wenn sich der Name von A1 in "Osterhase" ändern würde....
ABER
Das ganze hat Grenzen, denn das Wegerecht gilt für die Nutzung die bei der Eintragung bestanden hat. War A mal ne Obstwiese für die das Wegerecht eingetragen wurde. Kann man da nicht 50 Grundstücke schnitzen und Einfamilienhäuser über den Weg fahren lassen wollen. Aber sehr wohl jeden Obstbaun einzel verkaufen und alle Obstbauern laufen über den Weg.
Nur weil sich im Grundbuch und Kataseramt mal ein paar Nummern ändern, ändert sich nichts
Klaus
A hat ein Grundstück auf B, das würde auch für A1, A2, A3, A4.....c gelten (wenn geteilt wird) und natürlich auch wenn sich der Name von A1 in "Osterhase" ändern würde....
ABER
Das ganze hat Grenzen, denn das Wegerecht gilt für die Nutzung die bei der Eintragung bestanden hat. War A mal ne Obstwiese für die das Wegerecht eingetragen wurde. Kann man da nicht 50 Grundstücke schnitzen und Einfamilienhäuser über den Weg fahren lassen wollen. Aber sehr wohl jeden Obstbaun einzel verkaufen und alle Obstbauern laufen über den Weg.
Nur weil sich im Grundbuch und Kataseramt mal ein paar Nummern ändern, ändert sich nichts
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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