Schlichtung bindend?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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liesel
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Schlichtung bindend?

Beitrag von liesel » 17.12.2012, 13:19

Es fing an mit einem Streit darüber welche Rechte der Hinterlieger in Bezug auf unser Tor zur Straße hat, ob er es wieder schließen muss, ob er es entfernen darf, ect.

Vor einigen Tagen war ein Gespäch beim Schlichter, aus welchem A mit einer "Einigung" hervor gegangen sind die A Bauchschmerzen bereitet. Er rückt die Torflügel wieder raus, aber das Tor braucht er nicht zu schließen, wenn er max 1h wegfährt, die Witterung ungünstig ist, (Regen) oder er keine Kinder auf unserem Grundstück sieht. Werktags bin A für das Schließen des Tor zuständig, da er "berufstätig" ist und Zitat: "Keine Lust hat das Tor zu schließen". Damit die Kleinen (2,4 & 5) nicht auf die Staße gehen, soll A die Haustür abschließen. A nervt die abgeschlossene Haustür weil ich z.B. mehrmal täglich in die Stallungen gehen muss.

A haben diesem furchtbaren Deal nur zugestimmt, weil A einerseits von seinem cholerischem Verhalten eingeschüchtert waren und andererseit erstmal froh das Tor überhaupt zurück zu bekommen. je mehr A darüber nachdenke, desto weniger gefällt A das. A möchte, dass das Tor geschlossen wird. (Es gab schon einen kleinen Unfall, mein Sohn wurde leicht angefahren, es sind Fahrräder gestohlen worden und es spielten fremde Kinder auf unserem Spielplatz, weil die Eltern es nicht als Privatgrundstück erkannt haben.)

Meine Frage: Wie bindend ist so eine Schlichtung?
A fühlten uns von dem Schlichter nicht so recht ernst genommen, inzwischen haben A auch erfahren, dass der Schlichter nicht nur Nachbar unseres Hinterliegers ist, sondern mit ihm gemeinsam zur Schule ging. (A wohnen erst seit diesem Sommer hier.)



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von Klaus » 17.12.2012, 16:02

Hatten A denn Ihre Kinder zum Schlichter geschickt die nicht "Nein sagen können" ?? Aber mal im Ernst
was für eine Schlichtung war das denn ? Privat, gerichtliches Verfahren oder der Dorfpfarrer.

Der Schlichter ist nicht befangen, der hat das gemacht was auch der Richter machen würde. Die Partei die keinen ... in der Hose hat drängen nachzugeben damit der mit den dicken ... Ruhe gibt.

Rechtlich muss der Hinterlieger das Tor jedesmal wenn er durchfährt wieder verschliessen - und zwar sofort und jederzeit. Das Tor zu "klauen" nennt man Diebstahl und das kann man anzeigen. Übrigens auch jetzt noch, auch wenn man es zurück bekommen hat.

Ob das Schlichtungsverfahren bindent ist hängt vom gewählten Verfahren ab - meist bleibt der Rechtsweg offen. Müsste im Bescheid stehen, oder in der Ladung.. Jedoch steht man üblicherweise zu seinem Wort.

Das A etwas unbedarft ist - und auch unsere Regeln überlesen hat - würde ich eh einen Anwalt nehmen - und vor Gericht "nicht nachgeben"

Ich persönlich mach das doofe Tor jeden Tag und jedesmal zu und vorher auf - daher gibts das Forum und die Webseite

Einen Schlosser beauftragen ene elektrisches Tor anzubringen - das geht alleine zu. Die Kosten anteilig der Wegenutzung zwischen den Parteien aufteilen, wie alle anderen Kosten übrigens auch

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liesel
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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von liesel » 17.12.2012, 17:10

Nein, A sind keine Kinder die nicht "Nein" sagen können, sondern waren in der Situation juristisch nicht so informiert. Es kamen Argumente wie "Gewohnheitsrecht", dh. B bewohnt sein Grundstück seit 12 Jahren und A erst seit einem halben Jahr. Vorher gab es kein Tor. B nutzt auch andere Grundstücke unberechtigt zur Überfahrt und die anderen Nachbar dulden das. Die "Stadtmenschen" A sollen sich nicht so anstellen. Auf dem Lande sei das so.

Das Schließen des Tor stellt für B eine unangemessene Härte dar, weil er dazu ja keine Lust hat. (Zitat Schlichter: "Sowas darf eine junge Frau einfach nicht von einem älteren Mann (Anfang 50) verlangen. Wenn B nicht will, dann will er eben nicht."
Inzwischen finden A keine Informationen die bestätigen, dass B ein solches Gewohnheitrecht hat. Die Schiedsstelle hat A ausdrücklich davon abgeraten einen Anwalt zu kontaktieren, das würde die Situation weiter eskalieren lassen.

Um welche Art Verfahren es sich handelt ist für A nicht ersichtlich. Behördenbezeichnung: Schiedsstelle

Zitat aus der Ladung:"Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, eine Lösung des Konfliktes zu finden, die Sie beiden als fair akzeptieren und eigenverantwortlich und freiwillig vereinbaren."

Einen Beschluß gibt es noch nicht, nur ein Protokoll, aber das liegt A noch nicht vor.

Frau A findet diese Lösung nicht fair, gibt aber zu, dass sie in dieser Situation anders hätte reagieren sollen. Zu ihrem Wort steht sie normaler Weise schon, aber hier fühlt sie sich über den Tisch gezogen und fehlinformiert. Daher die Frage: wie kommt A aus diesem Deal raus? Gibt es bezüglich eines Schlichterspruchs irgendwelche Widerspruchsristen?

@ Klaus Woher weist du das alles?

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von liesel » 17.12.2012, 17:17

Nachtrag: Ein neues Tor ist in Arbeit. Mit einem Schloß, beidem man den Schlüssel nur abziehen kann, wenn der Torflügel geschlossen ist. Einen weiteren Zaun incl. Tor möchten wir an der hinteren Grenze errichten, um As Tochter (geistig behindert) davon abzuhalten im Pool von B zu ertrinken. B hätte dann zwei Tor im Abstand von ca. 100 m zu öffnen und schließen.

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von Klaus » 17.12.2012, 17:21

Ich sagte doch: ich mach so ein Tor zu - weil mir ein Richter in ein Urteil geschieben hat.

Der Schiedsrichter hat dich erklärt das er eine "Einigung" erziehlen will - oder sagt der das A einfach nur nachgeben kann.

Leider kann ich mit " Behördenbezeichnung: Schiedsstelle " nichts anfangen. Wer hat das Schiedsgericht gerufen, wie und in welchem Bundesland.

Ruf doch einfach das Schiedsgericht mal an ob du wiedersprechen kannst. Vermutlich gibt das eigene Wort aber !

Jedoch sind die Regeln sehr starr - wenn er einmal verstösst kann man das Fass ja wieder aufmachen. Nur beweisen muss man das dann alles können.

Das Wissen zum Thema kann man sich auf den tausenden von Webseiten hier aneignen.

P.S Das Tor scheint neu - hat A denn B schon an den Kosten beteiligt :-)

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von liesel » 17.12.2012, 18:15

Der Schlichter hat A gesagt, dass man mal ein Schlichtungsgespräch versuchen kann, evtl. zeigt sich B ja einsichtig, aber wenn B nicht will, könne man nichts machen. Es würde uns nur weiteren Ärger bringen. A soll Verständniss dafür zeigen, dass B sich von Frauen nichts vorschreiben läßt.

Der Schlichter erklärte A eine Schlichtung verlange von beiden Seiten Zugeständnisse.

Immerhin war B bereit das Tor zurückzugeben, das betrachtete der Schlichter als Entgegenkommen seitens B und A solle sich nicht so anstellen und B auch ein Zugeständniss machen. Vorschlag: A darf das Tor haben, ist aber für das Verschließen selber zuständig. (So nutzt A das Tor garnichts, denn sowie das Tor nicht "bewacht" wird, kommt B und öffnet es ohne ersichtlichen Grund. Die Reglung, dass B das Tor max. 1 h offen stehen lassen darf, bringt gar nichts)

Der Schlichter wurde von A beauftragt, da mit B keine Komunikation möglich ist/noch nie war. A ist alleinerziehend (verwitwet) mit 3 kleinen Kinder, von denen eines eine sichtbare Behinderung hat. B redet nicht mit "sowas". Vom Schlichter hatte A erwartet, dass er eine sachliche Kommunikation ermöglicht.
Klaus hat geschrieben:P.S Das Tor scheint neu - hat A denn B schon an den Kosten beteiligt :-)
B hat das Tor sofort nach unserem Einzug errichtet, mit der Begründung A sei dazu unfähig. A hat sich mit 3 frischen Hühnern und ner Stiege Eier revangiert. B legt jetzt Wert darauf, dass A weder Kaufvertrag noch Schenkungsurkunde hat. (Die ersten Monate wurde das Tor noch zuverlässig geschlossen.)

Solangsam kommt A zu der Erkenntnis, dass sie Bs Eigenmächtigkeiten (regelmäßiges Mähen der Wiesenfläche, Fällen eines Baumes, Versetzen der Misthaufen, ect.) schon LÄNGST hätte Einhalt gebieten müssen.

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von liesel » 17.12.2012, 18:22

Grrr! B ist gerade heimgekommen, sah dass das Tor zu war und fluchte irgendetwas (A hat bei diesen Temperatur die Fenster zu).
Jetzt ist das Tor offen und mit einem Fahrradschloss am Zaun eines anderen Nachbarn befestigt. A hat bei B geklingelt, aber es öffnet niemand.

Was würdet ihr machen Bolzenschneider schappen?

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von Klaus » 17.12.2012, 18:35

Jetzt machst A erst mal ein Foto. Danach gehst A zum Amtsgericht seiner Stadt und beantragst eine einstweilige Verfügung gegen Nachbarn B das er das wieder abmacht. Danach damit zum Gerichtsvollzieher der das dann zustellt. Die beim Amtsgericht helfen A.

Oder gleich nen Anwalt, den dann der Nachbar zahlen wird, wenn A gewinnst.

Selber abmachen kann A das nur wenn A es zerstörst - Selbstjustiz ist bei uns verboten.

Oder A kopierst mal die Urteile zum Thema Tor und wirfst sie ihm in Briefkasten. Der hat so wenig Ahnung wie A .

A wirst mit dem Weg leben müssen. Am einfachsten wenn A den Weg einfach als "fremdes Land" betrachtest und nicht mit hinschaust.

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von liesel » 17.12.2012, 19:25

Foto hatte A sofort gemacht, ist ja nicht ganz doof ;-)
Die Idee mit dem Bolzenschneider war nicht ernst gemeint. A hofft doch dass nach der Nummer der Versuch einer Schlichtung als gescheitert anzusehen ist.

Inzwischen gibt's da draußen Streit zwischen B und Kind von B (wohnt gegenüber und hat es wohl gesehen), Schloß ist ab, Tor zu. Jetzt brüllen sie auf seinem Grundstück...

Eigendlich wollte A morgen beim Schlichter anrufen, aber jetzt schaut sie zu, dass sie aufs Amtsgericht kommt. Hoffendlich nehmen die mich ernst. (Schloß ist ja wieder ab)
Zustellung durch Gerichtsvollzieher klingt gut. Danke für den Hinweis.

Davon B einige Urteile zu kommen zu lassen, hat der Schlichter eindringlich abgeraten. Würde nicht bringen, nur provozieren.

Dass A mit dem Weg leben muss war schon beim Kauf des Grundstücks klar, der Garten ist ja so gestaltet, dass der Streifen vom restlichen Grundstück mit einer Hecke abgetrennt ist. Aber beide Parteien nutzen den Weg, eine vollständige Abgrennzung würde dazu führen, dass A nicht mehr zum Carport,Haustür, ect. kommt. Eine andere Zufahrt zum Grundstück würde bedeuten ein Durchbruch in eine hohe Natursteinmauer zu machen und ein Stallgebäude um zu bauen. Das will A nicht! Daher kommt "als fremdes Land betrachten" oder verkaufen nicht in Frage, unter diesem Weg liegen die Versorgungsleitungen und eine Abwassergrube von A.

Wäre es hypothetisch sinnvoll gewesen, die Polizei anzurufen?

Einen Anwalt kann sich A momentan kaum leisten (Hauskauf/Modernisierung & Bererdigung). Eine Rechtschutz gibt es nicht, A hatte ja noch nie solche Streitigkeiten. Wie gesagt, bis vor ein paar Monaten war hier alles friedlich.

Mal sehen was der Gang zum Amtgericht ergibt.

Bis dahin - Danke Klaus.

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von Klaus » 17.12.2012, 19:36

Wenn das Schloss ab ist - braucht man nicht mehr zum Gericht. Auch die Polizei würde nichts bringen.

Man sollte sich mal eine Strategie zurecht legen was man in Falle eines Eskalation macht. Da sollte sich die Sippe raushalten.
Ideal wäre mit Schloss, dem Zeugen und dem Bild ein Exempel zu statuieren.
Wenn A allerdingst "Ruhe" will wird das so nichts werden. Ich würde das Tor elektrisch machen - dann hätten ja beide Ihren Willen.

Was man machen kann - das man sich ja geeinigt hat ist "Tor auf und zu" erst mal vom Tisch - würde ich die anteiligen Kosten des Tores einfordern. Und das per "MAHNBESCHEID" dann "einklagen", da es da nur um Geld geht und man den Umweg über das Mahnverfahren geht braucht es kein Schiedsverfahren vorher.

Solange man sich nicht wieder in einen Vergleich drängen lässt oder "Unsinn" einklagt geht der Rechtsweg auf Kosten des Verlierers. Man braucht nur Geld als Vorschuss für den Anwalt.

Aber mit dem Anwalt "GENAU" klären was man will und jedes Fitzelchen einzel klagen - kein "Nachbarschaftsstreit" vor Gericht klären wollen.

Klaus
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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von Klaus » 17.12.2012, 19:38

Übrigens würde ich von offizieller Seite keinerlei Hilfe erwarten wenn nicht Gefahr in Verzug ist. Für Aussenstehende seit Ihr zwei Idioten die sich um nichts streiten. Da wird keiner keinem Glauben was er erzählt.

Also zählen nur Beweise !!!
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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von liesel » 17.12.2012, 20:16

Verstehe ich das richtig, dass A auch ein neues Tor einbauen könnte, wenn schon ein provisorisches da ist?

Wer entscheidet denn welches Tor dort hin kommt? (ein elektrisches möchte A nicht, Gefahrenquelle für die Kinder)

Darf A ernsthaft B an der Kosten für ein Tor beteiligen, wenn B das Tor garnicht haben will?

Wonach richtet sich wer welche Kosten trägt? Einbau und Unterhalt? (A würde dieses Tor 1x die Woche nutzen, B incl. Gäste mehrmals täglich.)

Gelten die gleichen Regeln für ein weiteres Tor an der Grenze zwischen A und B (B hat einen Pool und A Kinder, s.o.)?

Hast du eine Idee, wie A reagieren könnte, wenn B wieder ein Tor blockiert und das dann auch offen steht? Wie könnte so ein Exempel dann aussehen.
Klaus hat geschrieben:Für Aussenstehende seit Ihr zwei Idioten
So fühlt sich A auch!
A hatte sich von einer Schlichtung ja Ruhe und Frieden erhofft. (Nach dem was ich inzwischen in diesem Forum gelesen habe, ist der Wunsch seine Kinder vor ihrer Abenteuerlust und sein Grundstück vor dem Zutritt Unbefugter zu schützen gar nicht so absurd.)

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Re: Schlichtung bindend?

Beitrag von Klaus » 17.12.2012, 20:46

Man kann die Kosten für an übliches Tor, entsprechend der Nutzung aufteilen. Nicht jeden Tag ein Neues und nicht aus Gold.
Da eins da ist - und es funktioniert dann braucht es kein Neues.

Falls es ihn A Bundesland eine Einfriedungspflicht gibts muss der Nachbar eh eins anbringen.

Und die nervige "Meine Kinder" fallen Tod um wenn ich den Nachbar nicht mit einem Tor Ärgere - ist wirklich nicht die neuste.

Das Wegerecht wird man "NIE WIEDER" los und wenn man Pech hat ziehen hinten die Hells Angels ein undn fahren einzel mit dem Motorrad durch.

Man sollte also mal überlegen ob man nicht auch "nachgeben" könnte. Das würde den Nachbarschaftstreit beenden bevor er ewig geht.

Mein geht bereits 15 Jahre und landeste bereits Wegen Körperverletzung vor einen Landgericht und es hat immer noch keiner "gewonnen". Vor allen wenn man Kinder hat sollte man die vor einem Leben im "Streit" bewahren.

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