Wegerechtskosten

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Prinzessin
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Wegerechtskosten

Beitrag von Prinzessin » 18.12.2012, 13:59

A schon ;) Frau B hat dieses Jahr nur Modeschmuck unterm Baum.

B hat dann noch bei C versucht für 5 Jahre rückwirkend Unterhaltskosten für den Weg (Wegerecht) zu bekommen. Sollte ihm das zustehen verlangt A das dann auch von B. C sind 2 Personen. PKW-Zufahrt von der anderen Seite also nur zu Fuß und das auch ganz selten. B muss über As Weg. Bei B wohnen 8 Personen, 2 PKW die tgl. mind. 1 mal, 1 PKW der ca. 5 x tgl. raus und rein fährt.

C hat B um eine Aufstellung der Unterhaltskosten gebeten und ist dann gerne bereit seine Kosten anteilig zu zahlen.


Das aus so netten, höflichen Menschen so abgezockte Nachbarn werden können. Schade :(



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Klaus
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Re: Wegerechtskosten

Beitrag von Klaus » 18.12.2012, 15:43

Da würde ich mal auf Zeit spielen, denn irgendwann verjähren Forderungen auch mal.

Unter Unterhaltskosten für einen Weg - da kann kaum viel rumkommen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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