Wegerechtskosten

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
Prinzessin
Beiträge: 4
Registriert: 16.12.2012, 19:24

Wegerechtskosten

Beitrag von Prinzessin » 18.12.2012, 13:59

A schon ;) Frau B hat dieses Jahr nur Modeschmuck unterm Baum.

B hat dann noch bei C versucht für 5 Jahre rückwirkend Unterhaltskosten für den Weg (Wegerecht) zu bekommen. Sollte ihm das zustehen verlangt A das dann auch von B. C sind 2 Personen. PKW-Zufahrt von der anderen Seite also nur zu Fuß und das auch ganz selten. B muss über As Weg. Bei B wohnen 8 Personen, 2 PKW die tgl. mind. 1 mal, 1 PKW der ca. 5 x tgl. raus und rein fährt.

C hat B um eine Aufstellung der Unterhaltskosten gebeten und ist dann gerne bereit seine Kosten anteilig zu zahlen.


Das aus so netten, höflichen Menschen so abgezockte Nachbarn werden können. Schade :(



Artikel lesen
3 Jahre Haft im Nachbarschaftsstreit

Feuerwehr

Das Hamburger Landgericht verurteilte ihn den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. "Es wäre besser gewesen wenn die beiden nie aufeinander getroffen wären", sagte der Richter. Bei den ständigen Begegnungen der Nachb.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerechtskosten

Beitrag von Klaus » 18.12.2012, 15:43

Da würde ich mal auf Zeit spielen, denn irgendwann verjähren Forderungen auch mal.

Unter Unterhaltskosten für einen Weg - da kann kaum viel rumkommen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste