Wegerechtskosten
Moderator: Klaus
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- Registriert: 16.12.2012, 19:24
Wegerechtskosten
A schon Frau B hat dieses Jahr nur Modeschmuck unterm Baum.
B hat dann noch bei C versucht für 5 Jahre rückwirkend Unterhaltskosten für den Weg (Wegerecht) zu bekommen. Sollte ihm das zustehen verlangt A das dann auch von B. C sind 2 Personen. PKW-Zufahrt von der anderen Seite also nur zu Fuß und das auch ganz selten. B muss über As Weg. Bei B wohnen 8 Personen, 2 PKW die tgl. mind. 1 mal, 1 PKW der ca. 5 x tgl. raus und rein fährt.
C hat B um eine Aufstellung der Unterhaltskosten gebeten und ist dann gerne bereit seine Kosten anteilig zu zahlen.
Das aus so netten, höflichen Menschen so abgezockte Nachbarn werden können. Schade
B hat dann noch bei C versucht für 5 Jahre rückwirkend Unterhaltskosten für den Weg (Wegerecht) zu bekommen. Sollte ihm das zustehen verlangt A das dann auch von B. C sind 2 Personen. PKW-Zufahrt von der anderen Seite also nur zu Fuß und das auch ganz selten. B muss über As Weg. Bei B wohnen 8 Personen, 2 PKW die tgl. mind. 1 mal, 1 PKW der ca. 5 x tgl. raus und rein fährt.
C hat B um eine Aufstellung der Unterhaltskosten gebeten und ist dann gerne bereit seine Kosten anteilig zu zahlen.
Das aus so netten, höflichen Menschen so abgezockte Nachbarn werden können. Schade
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Re: Wegerechtskosten
Da würde ich mal auf Zeit spielen, denn irgendwann verjähren Forderungen auch mal.
Unter Unterhaltskosten für einen Weg - da kann kaum viel rumkommen.
Klaus
Unter Unterhaltskosten für einen Weg - da kann kaum viel rumkommen.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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