Notweg/ Wegerecht nicht Sache der Stadt?
Moderator: Klaus
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Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
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Hallo, ich bin es mal wieder!
Also, angenommen die Stadt würde C (also die, die das Grundstück nun kaufen wollen) ein besonders gutes Angebot machen bzw. den Kaufpreis senken.
Kann C dann überhaupt ein Notweg geltend machen wollen, obwohl sie ja wegen des fehlenden Wegerechtes das Grundstück günstiger bekommen hat?
Durch den Notweg würde deren Grundstsück ja wieder an Wert gewinnen auf Kosten von B.
Bin ja mal gespannt, wie ihr das seht
Gruß
Dulli06
Also, angenommen die Stadt würde C (also die, die das Grundstück nun kaufen wollen) ein besonders gutes Angebot machen bzw. den Kaufpreis senken.
Kann C dann überhaupt ein Notweg geltend machen wollen, obwohl sie ja wegen des fehlenden Wegerechtes das Grundstück günstiger bekommen hat?
Durch den Notweg würde deren Grundstsück ja wieder an Wert gewinnen auf Kosten von B.
Bin ja mal gespannt, wie ihr das seht
Gruß
Dulli06
Ich habe in der Klientenzeitung "Mit Recht" gelesen:
"...Auch werden regelmäßig vermeintliche Notwegeberechtigte bei Gericht abblitzen, wenn sie ihre Liegenschaft im Wissen um die magelnde Wegverbindung äußerst günstig erworben haben, um später mit Hilfe der Einräumung eines Notweges eine Verkehrssteigerung ihrer Liegenschaft zu erreichen."
Was soll ich nun davon halten? Was heißt hier "äußerst günstig" ?
Dulli06
"...Auch werden regelmäßig vermeintliche Notwegeberechtigte bei Gericht abblitzen, wenn sie ihre Liegenschaft im Wissen um die magelnde Wegverbindung äußerst günstig erworben haben, um später mit Hilfe der Einräumung eines Notweges eine Verkehrssteigerung ihrer Liegenschaft zu erreichen."
Was soll ich nun davon halten? Was heißt hier "äußerst günstig" ?
Dulli06
......Da die Einräumung eines Notweges letztendlich eine zwangsweise "Enteignung" zwischen Privaten darstellt, sind mit ihr auch erhebliche Pflichten des Notwegberechtigten verbunden. .....
Was auch interessant ist:
"... Auch kann das vor dem Außersteitgericht durchzuführende Notwegeverfahren nicht gerade als billig bezeichnet werden. So sind diesem Verfahren zwingend zwei Sachverständige beizuziehen, was erfahrungsgemäß zu einer nicht unerheblichen Kostenbelastung führt. Auch die sonstigen Verfahrenskosten hat der den Notweg begehrende Grundeigentümer zu bestreiten, worunter beispielsweise auch Anwaltskosten der Gegenseite fallen. ...."
Dulli06
Was auch interessant ist:
"... Auch kann das vor dem Außersteitgericht durchzuführende Notwegeverfahren nicht gerade als billig bezeichnet werden. So sind diesem Verfahren zwingend zwei Sachverständige beizuziehen, was erfahrungsgemäß zu einer nicht unerheblichen Kostenbelastung führt. Auch die sonstigen Verfahrenskosten hat der den Notweg begehrende Grundeigentümer zu bestreiten, worunter beispielsweise auch Anwaltskosten der Gegenseite fallen. ...."
Dulli06
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