Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

merlin27
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Beitrag von merlin27 » 14.02.2013, 20:26

Welche Arbeiten?
Den Weg darf nicht benutzen und nicht bebauen.
goerdi hat geschrieben:
merlin27 hat geschrieben:Es ist traurig, dass in Deutschland ein Rechtsverständnis und Vorwissen vorrausgesetzt wird, ohne einen Schutz bei solchen Geschäften zu erfahren, wenn eine Nutzbarkeit nicht möglich sein wird,weil ein Neidhammel seine Menschlichkeit irgendwo vergessen hat.
Das Grundstück ist streng genommen materiell rechtlich bebaubar. Das müsste eine Chance sein.
- Leitungsrecht, nie gehört vorher. Wegerecht sollte unterirdisch gelegte Leitung doch abdecken für mein Verständnis, wenn techn ohne Beeinträchtigung
möglich und für den Eigentümer ohne Beeinträchtigung seiner Nutzung zu erdulden ist . - Wäre hier der Fall!!!
übrig: Es genügt die Grundienstbarkeit bei Ver- und Entsorgungsleitung. Hier ist zustzlich keine Baulast erforderlich.
Das ist nicht richtig was hier geschrieben wird.
Das Leitungsrecht kann aus dem Notwegerecht abgeleitet werden. Straff ausgelegt. nAuch schon gelesen im Netz.
Habe dem frustrierten Quer-und oder Unmenschen mehr Geld angeboten, mal sehen ob s hilft.
Naja mein Nachbar muesste mir schon ein mittleres Vermoegen bieten :) weil eben ich das Geld nicht brauche und fuer ein paar Euro tue ich mir das nicht an...
Aber zum Thema....
Es ist halt mal so im Erwachsenenleben das man bevor man etwas macht sich vorher mal in dieses Thema einliest... und das ist heute leichter denn je (stichwort => Internet und Google) oder machst du dich nicht vorher schlau wenn du dir ein anderes auto kaufst ?
Das Grundstueck ist bebaubar WENN du ein Leitunsgrecht besitzt... sonst gibts ja die Genehmigung nicht.
Du musst da schon genauer hinsehn... mit G und F recht nutzt du den Weg nur Temporaer, aber ein Leitungsrecht ist dauerhaft und kann unter Umstaenden den Eigentuemer bei diversen Arbeiten behindern.

Gruss Goerdi



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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.

In einer Großstadt im Sü.....

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goerdi
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Beitrag von goerdi » 15.02.2013, 00:00

HI
Schon mal dran gedacht das der Eigentuemer des grundstuecks auch Kabel usw. verlegen koennte ? Der darf das auch dort wo der Hinterlieger Wegrecht hat....

Gruss goerdi

garyboldi
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Re: Wegerecht aber kein Leitungsrecht, einklagbar?

Beitrag von garyboldi » 15.02.2013, 08:52

Dacor soweit. Als Privatperson ist natürlich der Bauherr gemeint.

Dennoch sehe ich das Forum schon als ein Medium Anregungen zum Denken zu geben. Denn es ist nun mal so, dass man als Aussenstehender die Dinge durchaus realistischer betrachtet, da keine Emotionen im Spiel sind.

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