Den Weg darf nicht benutzen und nicht bebauen.
goerdi hat geschrieben:Naja mein Nachbar muesste mir schon ein mittleres Vermoegen bieten weil eben ich das Geld nicht brauche und fuer ein paar Euro tue ich mir das nicht an...merlin27 hat geschrieben:Es ist traurig, dass in Deutschland ein Rechtsverständnis und Vorwissen vorrausgesetzt wird, ohne einen Schutz bei solchen Geschäften zu erfahren, wenn eine Nutzbarkeit nicht möglich sein wird,weil ein Neidhammel seine Menschlichkeit irgendwo vergessen hat.
Das Grundstück ist streng genommen materiell rechtlich bebaubar. Das müsste eine Chance sein.
- Leitungsrecht, nie gehört vorher. Wegerecht sollte unterirdisch gelegte Leitung doch abdecken für mein Verständnis, wenn techn ohne Beeinträchtigung
möglich und für den Eigentümer ohne Beeinträchtigung seiner Nutzung zu erdulden ist . - Wäre hier der Fall!!!
übrig: Es genügt die Grundienstbarkeit bei Ver- und Entsorgungsleitung. Hier ist zustzlich keine Baulast erforderlich.
Das ist nicht richtig was hier geschrieben wird.
Das Leitungsrecht kann aus dem Notwegerecht abgeleitet werden. Straff ausgelegt. nAuch schon gelesen im Netz.
Habe dem frustrierten Quer-und oder Unmenschen mehr Geld angeboten, mal sehen ob s hilft.
Aber zum Thema....
Es ist halt mal so im Erwachsenenleben das man bevor man etwas macht sich vorher mal in dieses Thema einliest... und das ist heute leichter denn je (stichwort => Internet und Google) oder machst du dich nicht vorher schlau wenn du dir ein anderes auto kaufst ?
Das Grundstueck ist bebaubar WENN du ein Leitunsgrecht besitzt... sonst gibts ja die Genehmigung nicht.
Du musst da schon genauer hinsehn... mit G und F recht nutzt du den Weg nur Temporaer, aber ein Leitungsrecht ist dauerhaft und kann unter Umstaenden den Eigentuemer bei diversen Arbeiten behindern.
Gruss Goerdi