So wei ich das verstanden habe geht C um den Weg zu seinem "Fitzelchen xx2" und dann "IMMER" weiter zu seinem eigentlichen Grundstück, das selber auch einen Zugang hat.
Nur das kleine dazugekaufte Fitzelchen hat ein GF Recht. Da kann man aber höchstens zwei Autos drauf parken. C denkt aber, er hätte durch diesen genialen Coup exakt dieselben Rechte wie die Gaststätte, die ja nicht mehr existiert.
C denkt auch, der im Moment herrenlose Parkplatz gehöre ihm, und er darf ihn für seine Mieter in Anspruch nehmen. Da stehen dann schonmal etliche Kleintransporter und KleinLKW der Mieter, auch sein privater Wohnwagen, sein Segelboot etc. auf dem fremden Grundstück.
Alle fahren entspannt bei A durch und dürfen natürlich nicht durch das Tor an der bequemen Durchfahrt zu jeder Tages und Nachtzeit gehindert werden. Da hatte auch das Ordnungsamt trotz nicht vorhandener eigener Stellplätze nix dagegen.
Das geht so nicht. Das ist ein Erweiterung die man nicht hinnehmen muss. Es darf nur auf sein Grundstück fahren, nicht über dieses zu Nächsten.
Sehe ich auch so. Das Grundbuchamt meinte zulässig, da sich an der Nutzung nichts geändert habe. Es wäre für A nicht beschwerlicher geworden. Anwalt C schreibt stolz, seine Mandantschaft würde das neue Recht schonend ausüben.
Also
1. A hat das Tor eingebaut, auf der Rechtsgrundlage: Notwegerecht.
2. C behindert den Einbau, indem er trotz deutlicher Ermahnung während der gesamten Bauphase Handwerker belästigt und alle Anwesenden fotografiert, wozu er null Recht hat. (Die Fotos musste er wieder löschen). C hängt öffentlich Aushänge auf, auf denen er der Menscheit seine große Not kundtut. Der böse Nachbar installiert einfach ein Tor, dabei sei er der liebste Mensch der Welt, alle genauso lieben Menschen mögen sich mit seiner Heiligkeit solidarisch zeigen und ihn in seiner Hinterliegerresidenz besuchen, er fühle sich eingesperrt... (Sein Anwalt musste ihn überzeugen, die Aushänge abzunehmen)
3. Das Tor ist eingebaut, der Anwalt von C lässt
jetzt, 20 Jahre zu spät (verjährt ja nicht) das Grundbuch berichtigen und hat mit seinem Fitzel xx2 PLÖTZLICH ein GF Recht.
4. Der Anwalt von C fordert stolz auf seiner neuen Rechtsgrundlage eine sofortige Entfernung des unzumutbar hinderlichen Tores.
Was kommt jetzt als Punkt 5?