Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen lassen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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HeinzA.
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Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen lassen

Beitrag von HeinzA. » 21.05.2013, 19:48

Hallo,
bin neu hier und hätte eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:

Ein Eigentümer hat ein Grundstück A welches an der Straße liegt . Im Grundbuch ist ein Wegerecht zu Gugunsten des Grundstücks B eingetragen, welches dahinter liegt und keine direkte Anbindung an eine Straße hat. Eigentümer von B möchte jetzt auf seinem Grundstück einen Carport direkt an die Grenze zu Grundstück A bauen und verlangt vom Eigentümer A die Eintragung einer Baulast, da ihm sonst die Baugenehmigung für seinen Carport nicht erteilt wird.
Kann Eigentümer A zur Eintragung einer Baulast gezwungen werden? Evtl. auch vor Gericht?
Wer trägt die Kosten der Baulasteintragung in solch einem Fall?
Gibt es einen Gesetzestext, der solch einen Fall regelt?

LG HeinzA.



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Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

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jp10686
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Re: Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen la

Beitrag von jp10686 » 21.05.2013, 20:58

Wegerecht ist Wegrecht, das hat mit anderweitigen Projekten des Begünstigten nichts zu tun - ausser dass der Belastete nicht dulden muss, dass das Wegrecht "aufgeweitet" wird.
Es gibt Bauvorhaben, die man nur mit Einwilligung des Nachbarn verwirklichen kann, z.B. weil Grenzabstände nicht eingehalten werden. Wenn der Nachbar nicht will dann geht es eben nicht.

Mal andersrum: Wieso soll sich A in sein Eigentum eingreifen lassen, nur damit B etwas grösser oder bequemer bauen kann?
HeinzA. hat geschrieben:Eigentümer von B möchte jetzt auf seinem Grundstück einen Carport direkt an die Grenze zu Grundstück A bauen und verlangt vom Eigentümer A die Eintragung einer Baulast, da ihm sonst die Baugenehmigung für seinen Carport nicht erteilt wird.
Es müsste sinniger heissen:
Eigentümer von B möchte jetzt auf seinem Grundstück einen Carport direkt an die Grenze zu Grundstück A bauen und sollte dem Eigentümer A wieviel für die Eintragung einer Baulast anbieten, da ihm sonst die Baugenehmigung für seinen Carport nicht erteilt wird?

Die Kosten der Eintragung übernimmt selbstverständlich der Begünstigte.

Klaus
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Re: Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen la

Beitrag von Klaus » 21.05.2013, 23:05

Muss man mal genauer klären, evtl. wäre ne Skizze sinnvoll.

Für ein Carport braucht es keine Genehmigung wenn es an der Grenze steht, in den meisten Bundesländern ist das Genehmigung-frei. Ich würde dazu mal den Bauplan einsehen oder das Bauamt befragen. So ganz passt die Geschichte nicht.

Wenn es sich im genau die Benutzung handelt die er auch mit dem Wegerecht bereits vereinbart hat, kann er die Baulast vor Gericht erwirken. Denn früher gab es nur Wegerechte und kein Bauamt hat sich dafür Interessiert wie man sein Bauwerk erreichen kann. Heute sichern sich die Gemeinde mit den Baulasten ab. Die nur die öffentliche Erreichbarkeit bzw, den Zugang sichern sollen. Da wären die "alten Berechtigten" jetzt ja angeschi..... deswegen keine Baugenehmigungen zu bekommen weil Sie damals nicht "hellsehen" konnten. Daher können die die gleiche Baulast bekommen wie bereits durch das Wegerecht gesichert ist. Ist ja auch kein Nachteil, denn den Weg kann man eh nicht bebauen.

Die Kosten einer Eintragung trägt der der Sie will. Verliert man vor Gericht trägt die Gerichtskosten der Verlieren.

Ich würde dem Nachbarn um eine angemessene Frist bitten in der man die Sach und Rechtslage klären kann. Und gerne mal ein paar genauer Infos nennen - ohne persönliche Daten, Bilder und Zeichnungen irgendwo hochladen und den Link hier anzeigen

Klaus
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Re: Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen la

Beitrag von HeinzA. » 22.05.2013, 08:12

Hallo Klaus,
Klaus hat geschrieben:
Wenn es sich im genau die Benutzung handelt die er auch mit dem Wegerecht bereits vereinbart hat, kann er die Baulast vor Gericht erwirken.
Wie findet man denn heraus, zu welchem Zweck das Wegerecht vereinbart wurde? Wo steht so was?
In diesem fiktiven Fall bestand das Wegerecht schon, sowohl bevor Eigentümer A als auch Eigentümer B das Grundstück erworben hatten.

LG HeinzA.

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Re: Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen la

Beitrag von Klaus » 22.05.2013, 08:19

Wenn hinten ein Wohnhaus steht dann wird wohl die Nutzung des Weges als Weg für ein Wohnhaus vereinbart sein. Also ein paar PKW, Fahrräder und Fussgänger sind ok. Kein Schwerlastlastwagen oder die Nutzung als Tankstelle.

Er hat ein Wegerecht, dann wird das als Baulast genau so eingetragen. Das Wegerecht erlaubt Bewohner und Besuchern den Weg zu nutzen. Die Stadt will nur sicher gehen das das Haus auch erreicht werden kann wenn A und B einfach das Wegerecht löschen würden, daher die Baulast. Aber nur wenn es eine gleichlautende Baulast wäre....

Im Übrigen sollte man man auf Grundbuchamt, da gibt es einen Grundbucheintrag und die dazugehörende Bewilligungsurkunde. Dann auch mal gleich das Baulastenverzeichnis aufsuchen um zu sehen ob es da auch was gibt.

Klaus
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Re: Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen la

Beitrag von HeinzA. » 27.05.2013, 07:11

Noch eine Frage zur Baulast in NRW.
Kann A die Eintragung einer Baulast nur für diesen einen Carport vornehmen lassen, oder gilt diese Baulast dann auch für alle zukünftigen Bauvorhaben von B? Kann A den Text der Baulast frei bestimmen?

LG Heinz A.

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Re: Muß man Wegerecht auf Verlangen als Baulast eintragen la

Beitrag von Klaus » 27.05.2013, 07:15

Das wird wohl drauf ankommen. Aber man braucht für ein Carport an der Grenze eigentlich keine Baulast.
Am besten fragt man erst man was da genau eingetragen werden soll.

Bei einer Baulast handelt es sich um einen Vertrag zwischen der "Allgemeinheit" und dem "Eigentümer". Die wird man auch nie wieder los und mindert evtl. den Wert des Grundstücks

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