Wegerecht/Zuwegung Hilfe!!!!

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
bitu23
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.2013, 10:02

Wegerecht/Zuwegung Hilfe!!!!

Beitrag von bitu23 » 05.06.2013, 10:06

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage:
A hat vor zwei Jahren ein Grunstück in zweiter Reihe gekauft und ein Einfamilielhaus darauf gebaut. Neben meinem Grunstück ist noch ein weiteres Grunstük frei, welches der Besitzer noch nicht verkaufen konnte. Zu diesen Grunsstücken musste eine Zuwegung gebaut werden. A hat damals 50% der Zuwegung mitgekauft welches auch so im Grundbuch eingetragen ist. Die anderen 50% gehören noch dem Besitzer von dem A damals das Grundstück erworben habe.
Jetzt soll auf dem freien Grunstück eine Doppelhaus gebaut werden. Jetzt frage A sich ob A Verkäufer seine 50 % des Weges verkauft und die zwei "Neu" Besitzer des Doppelhauses sich diese 50 % nochmals teilen? Oder müsste die Zuwegung gedrittelt werden?
Das Problem ist, dass der Endausbau des Weges noch erstellt werden muss Pflasterarbeiten (Hohe Koste da viel Weg) Jetzt stellt sich die Frage muss A 50% von den Kosten tragen und die Besitzer des Doppelhauses teilen sich ihre 50% in zweimal 25% sodass ich den größten Anteil tragen muss?



Artikel lesen
Nachbar baut Fenster zu

In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht/Zuwegung Hilfe!!!!

Beitrag von Klaus » 05.06.2013, 10:41

Unsere Regeln lesen !!! und beachten
A hat damals 50% der Zuwegung mit gekauft welches auch so im Grundbuch eingetragen ist.
Dann ist das ein "separates Grundstück" das A zur 50 % gehört.
Damit ist A für die Hälfte verantwortlich, muss die Hälfte der Kosten tragen, kann zur Hälfte entscheiden.....

Damit ist aber noch nicht vereinbart das ein Weg gebaut werden muss, bzw darf. Auch ist damit noch nicht vereinbart das darüber ne Autobahn gelegt werden soll über die 2 Häuser versorgt werden.

Bei 50 % könnte man das alles "behindern"

Es kommt dabei auf den Zweck der "Grundstücksgemeinschaft", an diese ist man gebunden. Wurde die "Gemeinschaft" zu Betrieb eine Weges eingetragen dann ist man auch bei einem Eigentümerschaft daran gebunden. Es kommt also drauf an.

Auch sollte man mal den Grundbucheintrag sowie die Bewilligungsurkunde und das Baulastenverzeichnis einsehen.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

bitu23
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.2013, 10:02

Re: Wegerecht/Zuwegung Hilfe!!!!

Beitrag von bitu23 » 05.06.2013, 11:50

Es ist klar das A für die Hälfte verantwortlich ist und damit auch 50 % der Kosten tragen muss. Der Weg ist ja auch schon bereits gebaut, einzig der endausbau fehlt.
Der Sachverhalt würde ja auch eindeutig sein, wenn wie geplant auf den Grundstück B ein Einfamilienhaus gebaut werden würde. Doch jetzt soll ein Doppelhaus gebaut werden. das bedeutet es würde in zukunft ein Besitzer C da sein und hier stellt sich die Frage ob der Weg der ein seperates Flurstück ist, auch gedrittelt werden muss.
Das würde ja dann bedeuten, dass A von seinen 50 %, 17% abgeben muss.

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht/Zuwegung Hilfe!!!!

Beitrag von Klaus » 05.06.2013, 11:58

Wie kommt man darauf das A einen Teile seines Grundstück abgeben muss. ?

A und B besitzen jetzt ein Grundstück
Nun wird aus B eine Gruppe die aus C und D besteht. Dann entscheiden A und die Gruppe CD jeweils zu 50%. Deswegen ändert sich nichts am Weg und dessen Nutzung.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

bitu23
Beiträge: 3
Registriert: 05.06.2013, 10:02

Re: Wegerecht/Zuwegung Hilfe!!!!

Beitrag von bitu23 » 05.06.2013, 12:09

Das Bedeutet, wenn jetzt der Endausbau des Weges gemacht werden soll, trägt A 50 % der Kosten und Cund D Teilen sich die anderen 50% der kosten in jeweil 25/25%?

Habe mal eine Skizze beigefügt, vielleicht wird es dadurch klarer.



http://de.swoopshare.com/file/14108b506 ... ze&lang=de

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Re: Wegerecht/Zuwegung Hilfe!!!!

Beitrag von Klaus » 05.06.2013, 12:36

Wenn A und B(CD) das so wollen, dann können die das mit Zustimmung beiden so machen.

Da es wohl schwer zu verstehen ist. A kann ohne B nix machen, B kann ohne A nix machen. Weder entscheiden, noch bauen, noch sonst was.

Es sei denn es gibt irgendeine Vereinbarung. Steht die im Grundbuch gilt Sie nach dem Verkauft auch für CD. Ist es nur ein Vertrag mit dem alten B, ist die hinfällig.

Da braucht man kein Bild sondern sollte wie gesagt das Grundbuch mit Bewilligungsurkunde, das Baulastenverzeichnis und die Verträge erst mal lesen.

Es könnten auch Wegerecht eingetragen sein !!

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste