Gewohnheitsrecht?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Hardy
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Gewohnheitsrecht?

Beitrag von Hardy » 14.07.2013, 12:49

Hallo,

A und B sind Nachbarn und jeweils Eigentümer eines Hauses auf einem Hanggrundstück. Beide Grundstücke haben eine eigene Zufahrt zu einer Landesstraße, die keinen Fußweg hat. A und B nutzen deshalb einen Fußweg in die Stadt, der über ein angrenzendes Grundstück C führt. Seit 1936 haben Generationen von Kindern diesen Weg als Schulweg genutzt. Als A im vergangenen jahr das Haus gekauft hat, wurde ihm dieser Weg als "gemeinschaftlicher Weg" beschrieben. Diese "Gemeinschaftlichkeit" ist aber anscheinend niergendwo begründet. Der Weg befindet sich definitiv auf dem Grundstück von C. Es ist weder im Baulastenverzeichnis noch im Grundbuch ein Wegerecht eingetragen. C beruft sich jetzt auf das Fehlen des Wegerechtes im Grundbuch und möchte den Weg sperren.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben A und B?
Gibt es bezüglich des Wegerechtes so etwas wie ein Gewohnheitsrecht?

Gibt es noch weitere Möglichkeiten, wo ein Wegerecht oder ein "gemeinschftlicher Weg" dokumentiert sein können? Das Grundstück von C hat früher dem Land gehört und ist erst vor ca. 20 Jahren in Privatbesitz übergewechselt.

Ich bin für jeden Tip dankbar
Gruß hardy



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Klaus
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Re: Gewohnheitsrecht?

Beitrag von Klaus » 14.07.2013, 13:06

C kündigt die "Gemeinschaft" einfach in angemessener Frist und das war es mit der "Gemeinschaft"
Sinnvoll wäre es wenn A und B einfach mal in die Gemeinschaftskasse etwas Geld legen, damit man den Weg von C mieten kann :-) Ich sehe da keine Gemeisnchaft wenn zwei Vorteile daraus zu ziehen ein Fremdes Grundstück mitbenutzen zu wollen :-)

Gewohnheitsrecht gibt es nur wenn die "Gewohnheit" vor der Erfindung des Grundbuchs los ging - also im 18 Jahrhundert. Danach brauchte man das nicht, da man den "Vertrag" erfunden hatte - den man im grundbuch an die nächste Generation weitergeben kann

Wenn der Weg öffentlich gewidmet war - und die Gemeinde verkauft ihn. Dann hätte man der Gemeinde den Marsch blasen können. Das das nun 20 Jahre her ist - ist es wohl etwas zu spät. Ich würde mal bei der Gemeinde vorsprechen......

Klaus
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