Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Blade
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Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Blade » 27.08.2013, 11:22

Hallo
folgende Frage drängt sich mir auf.
Familie A hat ein "unentgeltliches Fahr und Wegerecht" zu Lasten der Familie B - mehr ist im Grundbuch nicht geregelt. Das Wegerecht führt auch über eine Brücke, die langsam aber sicher das zeitliche segnet.
Auf was bezieht sich denn nun das "unentgeltlich"? Ist dies so zu verstehen, dass lediglich keine Rente erhoben wird, oder Kann Familie A sich entspannt zurücklehnen und die Brücke von B bezahlen lassen.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Grüße
Timo



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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Klaus » 27.08.2013, 12:16

Üblichweise steht im Grundbuch nur "Wegerecht". Für das hat der BGH entschieden, zahlen beide anteilig der Nutzung. Hier gibts aber die ergänzende Vereinbarung "unentgeldlich" und ich denke mal das das doch recht eindeutig: eben unentgeldlich ist. Eine Rente ist bei einem Wegerecht auch eher unüblich, daher ist der Zusatz "unentgeldlich" nicht nötig um "keine Rechte" zu beschreiben - da ja keine solche Üblich ist.

Jetzt könnte man streiten und deuten das damals "die kostenlose Eintragung" gemeint war, und nicht der Verzicht auf Unterhalt. Nur kann man das nicht beweisen wenn seit 100 Jahren nie ein Pfennig/Cent verlangt wurde.

Übrigens gibts es keine "Pflicht" die Brücke zu sanieren, bzw bisher kein höchstrichterliches Urteil.

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Blade » 27.08.2013, 14:28

Hallo Klaus,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Wenn die Brücke aber baufällig wird kann ja das herrschende Grundstück nicht mehr angefahren werden.
Muss das dienende Grundstück nicht für eine Begahrbarkeit sorgen?

Grüße
Timo

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Klaus » 27.08.2013, 14:49

Nein, schön wars.

Der Dienende erlaubt dem Herschenden den vorhandenen Weg zu benutzen. Da beide den Weg nutzen ist es im Interesse beiden den Weg zu unterhalten.
Der Weg ist ja nutzbar, auch ohne Brücke, kann man ja durch den Bach wandern ....

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Blade » 27.08.2013, 15:13

Hoppla,
also es steht drinne "ungehindertes Weg und Durchfahrtsrecht". Also wenn das tatsächlich so ist wie du sagst käme mir das sehr entgegen.

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Klaus » 27.08.2013, 15:24

Solange der Dienende die Brücke nicht "abreisst" kann er das Wegerecht doch ausüben, nur erst man nicht mit dem LKW, dann nicht mit dem PKW, dann nur zu Fuss und später eben nur wenn er abnimmt.

Jedoch kommt es immer genau drauf an.....

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Blade » 28.08.2013, 07:54

Echt heftig.
Es geht ja darum, dass der Wegerechtinhaber sein Haus abreisst, das Grundstückt teilt und zwei neue Gebäude errichten will. Dann muss bzw soll ja eine Baulast vom herrschenden Grundstückabgegeben werden... ich befürchte, dass es dann anderst aussieht mit dem Instandhalten, denn wenn die Brücke verrotet kämen die zwei Hausbesitzer ja nicht mehr an ihr Gebäude.
Ach ist das verzwickt!!! Keine Ahnung was man da machen soll.

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Klaus » 28.08.2013, 08:02

Als zwei Gebäude mit dem alten Wegerecht für ein Gebäude geht eh nicht, dieser "Ausweitung" muss man nicht zustimmen.
Auch muss man keiner erweiterten Baulast zustimmen (zumal hier eine Kostenfalle ruht - denn die Gemeinde könnte gegen das "Verfallenlassen" was machen).

Da man durch die doppelte Bebauung einen Super Gewinn macht, würde ich Baulast oder/und Wegerecht nur zustimmen wenn er die Brücke erneuert.
Dann würde ich die Kosten anders teilen und das ins Grundbuch eintragen lassen.

Benutzt nur er den Weg (die beiden Häuser) dann soll er die Brücke errichten und den Weg unterhalten.

Ohne Baulast und Wegerecht baut keiner - also sitzt man am längeren Hebel !!! Ich würde mir das "bezahlen" lassen und nicht schlecht, denn der Weg wird ja doppelt benutzt und mein eigenes Grundstück dadurch wertloser.

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Blade » 28.08.2013, 13:39

Na das hört dich ja prima an erstmal. Vielen Dank für deine Informationen.
Jetzt muss ich schauen was ich mache, möchte es mir natürlich nicht gleich mit den neuen Nachbarn verscherzen.

Grüße
Timo

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Klaus » 28.08.2013, 13:44

Immer bedenken das die netten Nachbarn, auch wieder ausziehen könnten. Danach ziehen ins eine Haus die Hells Angels und ins andere Haus die Bandidos.
Die dürfen dann alle mit ihren Mopeds über die Brücke - auch Nachts um 4.

Ich würde den Fragen wie er den "Nachteil der erweiteren Nutzung" und den damit verbundenen geringeren Wert des Grundstück ausgleichen will.
Oder ihm den Weg verkaufen

Klaus
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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Blade » 28.08.2013, 14:10

Hells Angels... na da wär dann Stimmung! ;-)
Weg verkaufen geht kaum, da ich Ihn auch selbst benutzen werde.

Problematisch ist, dass das Wegerecht die letzten hundert Jahre sehr Großzügig ausgelegt worden ist und nun auf einmal kommt ein neuer Eigentümer und hebt den Finger -Verständnis eher gering, da das herrschende Grundstück die Thematik natürlich aus anderen Blickwinkeln sieht.

Werde mal versuchen ein klärendes Gespräch zu führen. Gehe ja gerne Kompromisse ein, nur will ich nacher nicht als der Dumme dastehen.

Grüße
Timo

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Re: Unterhaltskosten bei unentgeltlichem Wegerecht

Beitrag von Klaus » 28.08.2013, 14:26

Daher würde das "nüchtern" betrachten.

Ein eigenes Grundstück an dessen Rand eine Familie mit einem Kind vorbei darf ist mehr wert als
ein eigenes Grundstück an dessen Rand zwei Familie mit einem Kind vorbei dürfen

Ein Wegerecht mit unklarer Kostenteilung ist weniger wert als
ein Wegerecht mit klarer Kostenteilung bei der der andere zahlen muss

Das kann man ausrechnen... :-)

Am wenigsten Wert ist das Nachbargrundstück ohne die erforderliche Baulast für das zweite Haus, denn dann wird kein zweites Haus geben.
Man könnte jetzts sagen das man den Gewinn teilt :-)

Klaus
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