Wegerecht und Zugang zum Grundstueck
Moderator: Klaus
Wegerecht und Zugang zum Grundstueck
Das Grundstueck von A grenzt mit der Laengsseite an die Einfahrt von B. Fuer A ist ein Geh- und Fahrtrecht eingetragen. A hat auf seinem Grundstueck zwei Stellplaetze. Der eine kann nur ueber die Einfahrt von B erreicht werden, der andere koennte auch von der oeffentlichen Strasse erreicht werden ohne das Wegerecht in Anspruch zu nehmen. B hat sich ein Haustier zugelegt und wird durch A gezwungen einen Zaun zwischen Einfahrt und Grundstueck von A zu errichten. A moechte insgesamt drei Tore haben: eines fuer den Stellplatz den er nur ueber die Einfahrt erreicht, eines fuer den anderen Stellplatz und noch ein drittes damit er bequem zu seiner Haustuere kommt. Ist dies ok so?
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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber
Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....
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