Wegerecht übertragbar?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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ich
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Wegerecht übertragbar?

Beitrag von ich » 14.09.2013, 16:48

Leider habe ich noch keine aussagekräftige Antwort gefunden, also helft mir mal weiter.

X sind Eigentümer von Grundstück A und haben eigentlich mit ihren Hinterlieger (Eigentümer Grundstück B) ein gutes Verhältniss. B hat keinen eigenen Zugang zur staße und ein eingetragenes Geh-/Fahr- und Leitungsrecht.
So weit ist noch alles in Ordnung, aber jetzt werden auf Gundstück C (liegt neben A und B und an der gleichen Straße) Bauarbeiten durch geführt. Da unser Weg gepflastert ist, benutzt C den einfach um Baumfällarbeiten durchzuführen und Baumaschinen und Material auf sein Grundstück liefern zu lassen.

Darf B sein Wegerecht einfach an Dritte übertragen? Wenn nein, wo finde ich das?

Alternativ: Unter welchen Bedingungen steht C ein Leiterrecht auf Grundstück A zu? nur weil C keine Lust hat über seinen Rasen zu fahren?

Erschwerend kommt hinzu, dass C jegliche Komunikation mit A verweigert.



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Klaus
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Re: Wegerecht übertragbar?

Beitrag von Klaus » 14.09.2013, 17:17

Jeder darf mit seinen Sachen machen was er will - Eigentumsrechte

B hat ein Wegerecht, er darfs das Grundstück von A benutzen um sein Grundstück zu erreichen.

C hat nichts zu wollen, B kann ihm das auch nicht erlauben.

Nur wird es Lieferanten, Handwerker und andere reichen egal wer es erlaubt und reinfahren. Will man das verhindern wird man Hausmeister spielen müssen die im Einzelfalls des Grundstücks verweisen. Und das notfalls mit der Polizei durchsetzen.

Kann A damit was gewinnen ?!?! Außer Nachbarschaftsstreit. Einfacher wäre doch C die Durchfahrt Großmütig zu erlauben.

Hammer und Leiterschlag gibt es wenn es unmöglich ist Arbeiten vom eigenen Grundstück durchzuführen. Nicht weils bequemen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass C jegliche Komunikation mit A verweigert.
Was soll der reden, der macht halt. Man kann auch eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungserklärung verlangen

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

jp10686
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Re: Wegerecht übertragbar?

Beitrag von jp10686 » 20.09.2013, 05:54

Selbst wenn Dienstbarkeiten wie Eigentum übertragbar wären, funktioniert die Übertragung in der Praxis nicht, weil meistens eben eine Ausweitung gemeint ist.
Wenn ich ein berechtigtes Grundstück erwerbe, erwerbe ich auch die dazugehörigen Dienstbarkeiten mit.
Wenn jedoch mein Nachbar sein Wegrecht über meinen Grund übertragen will, dann meint er in der Regel eben nicht "der neue darf und ich nun nicht mehr", sondern "der Neue darf auch noch und ich selbstverständlich weiter". Und das widerspricht der Dienstbarkeit.
Wenn ich beispielsweise ein Wegrecht über ein fremdes Grundstück habe, kann ich nicht daraus einen Wanderweg machen, indem ich jedem erlaube, da durch zu gehen. Denn das wäre durch die Dienstbarkeit nicht abgedeckt und folglich eine Verfügung über fremdes Eigentum.
Aus dem gleichen Grund muss ich als Eigentümer eines belasteten Grundstückes nicht hinnehmen, dass aus dem Wegrecht ein öffentlicher Weg wird, nur weil das berechtigte Grundstück der Gemeinde verkauft wird.

Wegen Bauarbeiten wäre ich nicht so kleinlich, denn irgendwann mal baut man selber und ist dann auch froh, wenn der Berechtigte nicht stur ist.

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