"fremder" torflügel steht auf gfl

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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"fremder" torflügel steht auf gfl

Beitrag von ikopi » 31.10.2013, 19:25

guten tag ,

a gehört ein hinteres , herrschendes grundstück . zufahrt ist über ein 30x3m geh/fahrleitungsrecht geregelt.
a hat an der strasse, beginn des geh/fahrleitungsrecht ein tor gesetzt, wie der vertrag es vorgab.
am beginn des grundstück von a, ist auch ein zweiflügliges zufahrtstor gesetzt.
ein flügel diese tor öffnet in richtung gfl und wird auch offen stehen gelassen.
b , eigentümer des gfl und des dienenden grundstück , hat nun a schriftlich informiert
das er diesen umstand abgestellt haben möchte.
a soll sein tor in richtung seines grundstück öffnen.

der vertrag zum geh/fahrleitungsrecht regelt das nur queren, befahren etc.
gestattet ist.
darf b das fordern, ist er mit mit seiner forderung im recht ?
dazu bitte ich um rat , infos , verweise
danke und gruß ikopi



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Re: "fremder" torflügel steht auf gfl

Beitrag von Klaus » 31.10.2013, 20:00

schwer zu lesen :-( ich hoffe ich habs richtig verstanden.

Ein Wegerecht erlaubt es den Weg von der Straße zu eigenen Grundstück zu überqueren und zurück.

Ein Torflügel - Überflug - Recht wurde den Überflug des Tores erlauben. Wenn man das aber nicht hat, muss man eben auf dem eigenen Grundstücl fliegen. :-)

Klaus
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Re: "fremder" torflügel steht auf gfl

Beitrag von ikopi » 06.11.2013, 08:27

guten tag,
richtig verstanden ;)
vielen dank für die antwort.
nun hat b a erneut gebeten diese nutzung abzustellen.
a begründet diese nutzung mit baulichen gegebenheiten auf seinem grundstück
b denkt aber das daß keine rolle spielt, soll a eben die gegebenheiten schaffen um
sein tor zu sich zu öffnen.

welche möglichkeiten siehst du hier noch für b um diese nicht vertragsgerechte nutzung zu unterbinden ?
bleibt hier nur der gang vor den kadi oder eigenvornahme ?

viele grüße
ikopi

Klaus
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Re: "fremder" torflügel steht auf gfl

Beitrag von Klaus » 06.11.2013, 08:40

Bitte doch mit Groß und Kleinbuchstaben versuchen, es liest sich einfach netter.
eigenvornahme ?
Gemeint ist wohl Selbstjustiz - ist in D verboten
bleibt hier nur der gang vor den kadi
Das ist in den meisten Bundesländern erst mal die Schiedstelle, danach der Richter.

Wobei das schon wirklich kleingeistig ist, wegen eines temporär überstehenden Torflügeln, auf einem Grundstückteil das man eh nur als Weg nutzen kann.
Erinnert mich an die Ellenbogenkämpfe auf den Schultischen und dem Zeichnen der Grenzlinie auf dem Tisch, oder dem Ellenbogenkampf im Kino
Das ist der Beginn der Spiele...

Klaus
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Re: "fremder" torflügel steht auf gfl

Beitrag von ikopi » 08.11.2013, 10:14

Guten Tag,
dank für den Hinweis auf die Schiedsstelle.

Kleingeistig ist gut möglich.
Leider sind weitere Löungsvarianten wie Kommunikation, Toleranz; Großzügigkeit, Entgegenkommen
usw. von A in kürzester Zeit verwirkt worden.

"Eigenvornahme" meint hier, den nicht vertragsgemäßen Zustand in einen solchen herzurichten.
Selbstverständlich nach einer angemessenen Frist für A einen vertragsgemäßen Zustand herzurichten,
sprich auf seinem Grundstück die baulichen Gegebenheiten so einzurichten das sein Zufahrtstor auf sein Grundstück öffnet.

Was bleiben B nun für Möglichkeiten ?
Erneut anmahnen und Frist stellen
Schiedsstelle
Kadi

Siehst Du noch eine Möglichkeit ?

Vielen Dank und Grüße

Klaus
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Re: "fremder" torflügel steht auf gfl

Beitrag von Klaus » 08.11.2013, 10:21

Es geht nur der Rechtsweg.
"Eigenvornahme" meint hier, den nicht vertragsgemäßen Zustand in einen solchen herzurichten.
Da man dazu das fremde Tor anfassen muss......was man selbstverständlich nicht darf...
Erneut anmahnen und Frist stellen
Schiedsstelle
Einmal nachweisbar mahnen: Am besten die Zustellung per Gerichtsvollzieher und eine strafbewehrte Unterlassungsvereinbarung beilegen.
Das macht Druck

Klaus
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Re: "fremder" torflügel steht auf gfl

Beitrag von ikopi » 20.11.2013, 04:26

guten tag,

vielen dank für deine antworten und infos.

grüße
ikopi

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