Allgemeine Fragen zum Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Schwerstarbeiter
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Allgemeine Fragen zum Wegerecht

Beitrag von Schwerstarbeiter » 16.11.2013, 07:48

Hallo, das ist meiner erster Post in diesem Forum. Hätte da einige Fragen zum Wegerecht im allgemeinen.

Situation:

Ehepaar A wohnt in einem Haus am Ende einer Sackgasse / Straße, die an einem Waldstück endet. Dahinter ist nur noch ein Grundstück mit Haus, des Paares B mit Sohn. Die Zufahrt führt zwischen dem Haus und Garten des Haus A hindurch. Ausführung geteert / einspurig. Das Ehepaar A wohnt hier zur Miete, versteht sich prächtig mit dem Vermieter.
Seit geraumer Zeit geht Frau B einer Nebentätigkeit nach (Zeitungen Ausfahren) und dies zu sehr früher Tageszeit. Zudem ist ein reger Betrieb von Besuch zu verzeichnen, der vorher so nicht war. Die Besucher, speziell aber Frau B zieht ihr Auto im ersten Gang wie wild beim Anfahren hoch, OBWOHL die Private Strasse mit "Schritt fahren" gekennzeichnet ist. Zudem wurde Frau B von den Bewohnern des Haus A schon seit mehr als einem Jahr unzälige male darauf angesprochen dies zu unterlassen, da man in Sorge um die Katze sei.
Diverse male wurde die Strasse auch schon von Besuchern des Sohnes von Haus B als Dragstrip benutzt...

Eine an sich eskalierende Situation, der mit Gutmütigkeit nicht beizukommen ist.

Daraufhin montierten die Bewohner von Haus A mit Billigung des Vermieters eine Langsamfahrschwelle. Der Sohn B und Herr B fahren weiterhin im Schritt-Tempo, wie vorher auch. Frau B jedoch ist des Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mächtig und gibt nach wie vor - und nachweislich mit Vorsatz - weiterhin "voll Stoff" beim darüberfahren... und dies zu später Nachtzeit / Morgens!
Frau B teilte dem Vermieter von Haus A mit, das er für die Schäden am Fahrzeug aufkommen müsse.

Anzumerken ist jedoch noch, das auch die Anlieferung der Zeitungen um teils 4:30 Morgens erheblich laut erfolgt, zudem scheint Herr B auf seinem Grundstück etwas mehr als nur Holz zum privatem Gebrauch zu schneiden. Diverse Fahrzeuge mit Anhänger, die vor der Winterzeit Holz holen wurden gesichtet. Die natürlich auch nicht gerade langsam fahren. Hier liegt eine gewerbliche Nutzung vor!
An Wochenenden des letzten Jahres wurden umfangreiche Umbauten am Haus vorgenommen und die diversen Handwerkerfahrzeuge "kachelten" munter den Weg auf- und ab, ohne Rücksicht auf querende Fußgänger. Antwort eines Angesprochenen: "dann geht halt zur Seite" - und das auf der Privatstraße von Herrn A zur Hr. A selbst !!!

Lapidare Antwort auf wiederholte Ermahnung gegenüber Herrn B war: "da ist noch nie was passiert und man könne da locker 30 km/ h fahren"

Anmerkung: Auf einem 1,90 mtr. breiten Weg an einem Haus entlang zwischen einer Hecke und Hauswand??? :evil:
Frau B ist wegen ihres Fahrstils im ganzen bayerischen Kuhdorf bekannt und musste wohl auch einmal den Führerschein abgeben. Die Leute akzeptieren dies wohl als "unverbesserlich", da es sie wohl auch nicht direkt betrifft. (Aber wehe es passiert mal was, dann ist das Geschrei groß!!!)

Diverse Aufnahmen einer Videokamera zeugen vom Fahrstil der Frau und der Besucher!



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Meine Frage:

- Inwieweit kann A den Bewohnern von Haus B die Geschwindigkeit vorschreiben? Laut Vermieter Haus A, der sich auf der Gemeinde erkundigte ist dies zulässig!
- welche Maßnahmen können die Bewohner von Haus A noch anwenden um Frau B zur Räson zu bringen ?
- Im Forum habe ich von Pflichten, die mit dem Wegerecht gekoppelt sind gelesen. Inwieweit kann Haus A Haus B zu diesen heranziehen? (Winterdienst, ect.)
- inwieweit kann Haus A das durchfahren Ortsfremder Fahrzeuge untersagen?
- Welche "Erzieherischen Maßnahmen" können noch unternommen werden?
- Welche Behörde kann hinzugezogen werden?


Ich würde mich über Infos hierzu freuen.. :)



Artikel lesen
Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
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Re: Allgemeine Fragen zum Wegerecht

Beitrag von Klaus » 16.11.2013, 20:54

Kommt mir bekannt vor der Fall ?!?
Inwieweit kann A den Bewohnern von Haus B die Geschwindigkeit vorschreiben? Laut Vermieter Haus A, der sich auf der Gemeinde erkundigte ist dies zulässig!
- welche Maßnahmen können die Bewohner von Haus A noch anwenden um Frau B zur Räson zu bringen ?
Da die Gemeinde weder etwas damit zu tun hat, noch geeignet ist Rechtsauskünfte zu geben - würde ich sagen "Doofes Geschw..."
Die Geschwindigkeit muss entsprechend der schonenden Ausübung angemessen sein.
- Im Forum habe ich von Pflichten, die mit dem Wegerecht gekoppelt sind gelesen. Inwieweit kann Haus A Haus B zu diesen heranziehen? (Winterdienst, ect.)
Zu gar nichts
- inwieweit kann Haus A das durchfahren Ortsfremder Fahrzeuge untersagen?
Wenn Sie nichts zum Haushalt bringen, haben Sie kein Wegerecht. Da man das aber nicht kontrollieren kann, bringt es kaum was zu raten.
Von wo die Besucher kommen spielt dabei keine Rolle. Wenn ein Chinese einen Sack Reis bringt darf er durch.
- Welche "Erzieherischen Maßnahmen" können noch unternommen werden?
Da in Deutschland jede Art der Selbstjustiz verboten ist keine
- Welche Behörde kann hinzugezogen werden?
Keine, da dies Privatsache der Parteien ist

Am Einfachste errichtet der Eigentümer ein Tor an der Straße, die Kosten werden anteilig geteilt. Ebenso einen Hausmeisterdienst der räumt und kehrt, auch diese Kosten sind anteilig der Nutzung zu Teilen.
Als Mieter haben Sie so gut wie nix zu wollen
Diverse Aufnahmen einer Videokamera zeugen vom Fahrstil der Frau und der Besucher!
Das kann man gerichlicher Verbieten - kosten ca. 1000 an Gerichstkosten
OBWOHL die Private Strasse mit "Schritt fahren" gekennzeichnet ist
So eine Einschränkung muss der Berechtigte nicht hinnehmen.Das kann man gerichlicher Verbieten - kosten ca. 1000 an Gerichstkosten
Hier liegt eine gewerbliche Nutzung vor!
Könnte man auf dem "Gewerbeamt" erfragen, Gewerbe ist das nur wenn man gewerblich tätig ist. Und auch ein Gewerbe kann man über das Wegerecht haben.

Den Sinn eines Wegerecht sollte man schon verstehen, hier Schulmeister zu spielen kann teuer werden.
Übrigens zerlegt man sein Auto wenn man Vollgas drüberfahren würde, die Katze geht selber weg. Und bei "ohne Rücksicht auf querende Fußgänger"
frage ich ob man da nicht absichtlich, ohne nach rechts und links zu schauen doof rumsteht :-)

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Klaus
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Re: Allgemeine Fragen zum Wegerecht

Beitrag von Klaus » 16.11.2013, 22:55

Übrigens hat man als "Mieter" von Nachbarn weder was zu verlangen, noch zu wollen. Als Mieter ist der Vermieter dafür zuständig das die Mietsache wie im Mietvertrag genutzt werden kann. Da man kaum den belasteten Weg gemietet hat.......geht einen das alles nichts an.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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