Öffentliche Widmung? ja oder nein?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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ignaz
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Öffentliche Widmung? ja oder nein?

Beitrag von ignaz » 05.12.2013, 06:11

Folgende Situation:
Resthof B ist ein kleines gefangenes Grundstück. Das große Grundstück gehört zu Bauernhof A.
Die beiden Höfe haben mal einem Besitzer (Alt-Bauer) alleine gehört, hat aber dann die beiden Höfe separat an Neu-Bauer A und Familie B verkauft. Resthof B ist über die beiden Wege d und e an öffentliche Straßen angeschlossen, welche nun aber im Privatbesitz von Neu-Bauer A sind.
Resthof B hat ein grundbuchgesichertes Fahrtrecht nur über die steil ansteigende Privatstraße d.
Nun hat sich herausgestellt, dass dieses Wegerecht real im Acker 50 Meter neben der realen Straße verläuft (gestricheltes Flurstück), scheinbar verlief dort vor 50 Jahren die alte straße was jedoch vermessungstechnisch nie neu vermessen wurde, sodass das Flurstück worauf das Fahrtrecht für Familie B eingetragen ist, im Acker verläuft.
Im Winter ist es zudem so, dass die stark ansteigende Straße d kaum befahrbar ist für Familie B wegen Schnee und Glätte, über den Wegabschnitt e zum öffentlichen Weg f, der besser passierbar wäre, dürfen sie jedoch nicht fahren, da es auch Privatstraße von Neu-Bauer A ist, worauf sie kein eingetragenes Fahrtrecht haben.

Nun hat Familie B den Alt-Bauer zur Situation befragt, dieser sagte, die Gemeinde hat den Abschnitt d vor 30 Jahren auf Steuerkosten asphaltiert, jedoch den Erwerb dann nicht durchgeführt. Vor 20 Jahren hat er - als er noch Alleinbesitzer vom Gesamtgrund und den beiden Höfen war - von der Gemeinde ein Schreiben erhalten, wo die Gemeinde die beiden Streckenabschnitte d und e öffentlich widmen will, da sie ja die asphaltierungsarbeiten bereits durchgeführt haben. Die Gemeinde schrieb, wenn er nicht widerspricht, nehmen sie an, dass er mit der öffentlichen Widmung einverstanden ist.
Der Alt-Bauer gibt an, dass er keinen Widerspruch eingelegt hat gegen dieses Schreiben, da er froh gewesen ist, dass sich die Gemeinde um den Unterhalt und Schneeräumung der Privatstraßen kümmert.

Jedoch hat die Gemeinde bis heute nicht offiziell festgesetzt, dass die beiden privaten Streckenabschnitte öffentlich gewidmet werden (die Verwaltung war dann scheinbar untätig. Jedoch erledigt die Gemeinde die Schneeräumung und Salzsträuung im Winter als ob es eine öffentliche Straße wäre.

Wie ist eure Meinung dazu? Sind die beiden abschnitte nun doch öffentlich gewidmet oder immer noch privat?

Neu-Bauer A will natürlich nicht, dass die beiden iin seinem Eigentum befindlichen Abschnitte d und e öffentich gewidmet sind, weil sonst auch die Bewohner von von Anwesen C diese wesentlich kürzere Strecke ständig befahren würden (diese müssen jetzt den Umweg über Straßen der Nachbargemeinde in Kauf nehmen.


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Re: Öffentliche Widmung? ja oder nein?

Beitrag von Klaus » 05.12.2013, 08:53

Eine Straße wird dann öffentlich gewidmet wenn diese ins Straßenverzeichnis aufgenommen wird (Dort mal nachsehen). Wenn die Gemeinde das noch nicht gemacht hat, müssen Sie das Verfahren nach 30 Jahren neu aufnehmen. Jedoch hatten die vor 30 Jahren Geld in den Kassen und werden sich heute scheuen das zu machen. Mal mit der Gemeinde sprechen.

Das der Weg mal verlegt wurde, sollte die Grunddienstbarkeit nicht stören.

Die Frage wäre welcher Weg den gewidmet werden sollte, der der gar nicht mehr existiert.....
Jedoch erledigt die Gemeinde die Schneeräumung und Salzsträuung im Winter als ob es eine öffentliche Straße wäre.
Das werden die wohl schnell einstellen wenn Sie es selber schnallen. Dann darf man das selber machen.

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ignaz
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Re: Öffentliche Widmung? ja oder nein?

Beitrag von ignaz » 05.12.2013, 13:26

Vielen Dank für die kompetente Antwort!
Klaus hat geschrieben:Wenn die Gemeinde das noch nicht gemacht hat, müssen Sie das Verfahren nach 30 Jahren neu aufnehmen.
Muss die Gemeinde dann erneut beim neuen Eigentümer der Straße dann anfragen und um erneute Einholung der Zustimmung bitten oder kann sie sich auf das Einverständnis des alten Eigentümers berufen und das Verfahren mit dieser Grundlage weiterhin betreiben?
Jedoch hatten die vor 30 Jahren Geld in den Kassen und werden sich heute scheuen das zu machen. Mal mit der Gemeinde sprechen.
Wieso hatte die Gemeinde dann überhaupt vor 30 Jahren das Ansinnen, die Straße öffentlich widmen zu lassen? Da muss doch irgendein Motiv dahintergesteckt haben, dass die von sich aus den Eigentümer anschreiben?
Die Gemeinde um die es geht ist schuldenfrei.

Ist es möglich, dass laut Grundbuch der Wegabschnitt e (eigenes Flurstück) dem Bauern A gehört, in einem Lageplan steht aber, dass dies eine Gemeindestraße sei. Ist es rechtlich möglich, dass der Grund dennoch privat ist jedoch das Fahrrecht öffentlich?

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Re: Öffentliche Widmung? ja oder nein?

Beitrag von Klaus » 05.12.2013, 13:39

Das ist doch nun raten nach Zahlen....

Geh auf Grundbuchamt, bzw. Katasteram und lass dir das offizielle Straßenverzeichnis zeigen. Was gewidmet ist, ist gewidmet und was nicht eben nicht.
Irgendwelche Zettelchen, Pläne oder Verschwörungstheorieen bringen nichts.

Falls nicht, wird es einen Grund geben. Die 30 Jahre alte Erlaubnis eines Vorbesitzers ist nicht mehr wert.
Evtl. kann man ja noch prüfen was wann wie war. Kann ja sein das in den 30 Jahren die Widmung wieder zurückgegenommen wurde.....

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