Hausverkauf ohne Wegerecht - wer haftet?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Konfuzia
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Hausverkauf ohne Wegerecht - wer haftet?

Beitrag von Konfuzia » 13.08.2007, 11:07

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich finde hier eine Lösung für den folgenden Sachverhalt:

V ist Erbe eines 100-jährigen Mehrfamilienhauses; das Haus ist arg verfallen und renovierungsbedürftig. Er findet aber einen Käufer K, der das Haus mit Grundstück und Garagen für einen recht geringen Kaufpreis kauft.

4 Jahre später stellt sich heraus, dass der (einzige) Weg zu den Garagen dem Nachbargrundstück gehört. K fragt dort nicht einmal an, ob man sich mit dem Wegerecht einigen könne, sondern nimmt gleich den V in Anspruch und will, dass dieser ihm das Wegerecht käuflich verschafft, bzw. Schadensersatz in Höhe von 1/3 des gesamten Kaufpreises bezahlt.

V hat NIE in dem Haus gewohnt, er wußte natürlich nicht, dass ein Wegerecht nicht besteht. Hinter den Garagen des Hauses befinden sich weitere Garagen von anderen Grundstücken - für die jeweils ein Wegerecht eingetragen wurde. V (und wohl K) gingen davon aus, dass ein Wegerecht eingetragen ist. Auf die Idee, in das GB des Nachbarn zu schauen, kam niemand - aber das hätte doch der K tun müssen, oder? Es kann doch nicht sein, dass der V, der das Grundstück nur geerbt hat und ohnehin einen billigen Preis nur erzielen konnte, hierfür haftet? Von einem arglistigen Verschweigen kann ja keine Rede sein...

Vielen Dank für eine Antwort!

Konfuzia



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 13.08.2007, 11:35

Solange der keine arglistig verschwiegenen Mangel nachweisen kann wird es schwer was zu wollen. Er hat ein Grundstück gekauft wie es im Grundbuch steht. Das ist dann sein Problem.

Es ist ja wohl offensichtlich das die Garagen nicht über das eigene Grundstück erschlossen sind. Wobei sich dann der Mangel der fehlenden Baugenemigung ergeben könnte.

Klaus

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