beabsichtigter Hauskauf - Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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30sabo
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beabsichtigter Hauskauf - Wegerecht

Beitrag von 30sabo » 23.12.2013, 15:00

Hallo zusammen,
A möchte ein freistehendes Einfamilienhaus kaufen. Links vom Haus ist eine Garage, rechts eine gesonderte Einfahrt an die das Haus des B anschliesst. Diese Einfahrt verläuft zwischen dem Haus von A und B. Die Grundstücksgrenze verläuft so, dass A ca. 90 % der Breite der Einfahrt nach Kauf gehören würde. Dem B soviel, dass er bequem sein Grundstück zu Fuss, oder mit dem Fahrrad betreten kann. Die Grundstücksgrenze ist auch durch unterschiedliche Pflasterungen deutlich gemacht.

Im Grundbuch ist jedoch für den B und dessen Familie ein Wegerecht eingeräumt. Nähere Erläuterungen sind nicht vorhanden.
Ich gehe davon aus, dass Hintergrund der Geschichte ist, dass B keine Garage hat und wohl die Möglichkeit haben will, sein Auto bei sich auf den Hof zu stellen.

Damit hat A auch grundsätzlich keinerlei Probleme. Die Frage die sich A stellt, ist was ein Wegerecht im konkreten Fall beeinhaltet. Auf der Auffahrt Parken darf B doch sicherlich nicht, sondern lediglich auf sein Grundstück durchfahren oder kurz be- und entladen, oder?

Was wäre denn, wenn A ein Zaun an der Grundstücksgrenze ziehen würde. Dann könnte B ja weiterhin sein Grundstück über seinen Teil der Einfahrt betreten, jedoch nicht befahren. Oder dürfte A dies wegen dem Wegerecht nicht.



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Re: beabsichtigter Hauskauf - Wegerecht

Beitrag von Klaus » 23.12.2013, 15:13

Ein Wegerecht ist in der sogenannten "Bewilligungsurkunde" näher erklärt. Darüber hinaus aus den vorhandenen Gegebenheiten.

Ich sehe keine Grund warum man keinen Zaun errichten darf. Dann fährt der Nachbar eben komplett auf A Grundstück, er hat ja ein Wegerecht.
Das Wegerecht erlaubt - je nachdem - das überqueren. Nix be und endladen, nicht stehen bleiben, nicht .... was auch immer.

A kann auch vorne noch ein Tor errichten.

Aber es wären weitere, genaue Infos nötig. Grundbuchauszug, Bewilligungsurkunde und ein Lageplan mit den Grundstücken
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30sabo
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Re: beabsichtigter Hauskauf - Wegerecht

Beitrag von 30sabo » 23.12.2013, 16:23

Danke für die Hilfe.
A gehts in erster Linie darum, dass B nicht auf der Einfahrt parkt. Ob B die Einfahrt benutzt ist A relativ egal.
Sobald A die notwendigen Unterlagen hat, werde ich hierzu noch was schreiben.

Klaus
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Re: beabsichtigter Hauskauf - Wegerecht

Beitrag von Klaus » 23.12.2013, 16:27

Ein Wegerecht ist kein Park, Einlade, Rumsteh, Jodel, Sing oder was auch immer Recht.
Es berechtigt die Überquerung, das bedeutet auch das man erst gar nicht losfahren darf wenn dort wo man hin will kein Platz wäre.

mfg
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