Grundbucheintragung

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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traveler
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Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 07.02.2014, 17:54

Hallo,

A hat ein Haus gekauft. Ihm wurde vom Verkäufer und dem Notar mitgeteilt, dass es nur ein Geh und Fahrrecht auf diesem Grundstück gibt. Ebenso laut Auszug des Grundbuches.
Jetzt stellt sich heraus, dass es noch mehr Eintragungen im Grundbuch gibt über das Fahrrecht etc.

Wer muß einem Käufer über die detaillierte Eintragung im Grundbuch informieren?

Oder muß sich der Käufer selber vor dem Kauf informieren?

Vielen Dank für die Antworten :)



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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus » 07.02.2014, 18:17

Was steht denn drin im Grundbuch.

Der Notar beglaubigt den Kaufvertrag und trägt den Kauf dann ins Grundbuch ein, dabei prüft er ob dem irgendwas im Wege steht. Die einzenen Dienstbarkeiten zu bewerten ist normalerweise nicht seine Aufgaben

Hat der VK einen Mangel arglistig verschwiegen - hat man Regress Forderungen.

Schon mal vom "Baulastenverzeichnis" gehört - auch das sollte man mal einsehen.

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 07.02.2014, 18:34

A hat einen Auszug vom Grundbuch erhalten.

Abteilung II Lasten und Beschränkungen
Darin steht folgender Text. lfd Nr.1 zur lfd Nr.1 im Bestandsverzeichnis:

Geh und Fahrtrecht für die jeweiligen Eigentümer von FLNR.......(BVNr.1in 6/328).Gem.Bew. vom Datum an FLNR.....eingetragen am Datum und von Blatt 440 hierher mitbelastungsweise übertragen am Datum.

Mehr steht bei diesem Auszug nicht.

Auf Hinweis von Nachbar B. gibt es aber mehr. Daraufhin Notar eingeschaltet, der dies bestätigt. Der Notar muß aber erst die Eintragungen sondieren um A über die aktuellen Eintragungen zu informieren. :(

Und nun?

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus » 07.02.2014, 18:46

Und was ist da denn "mehr als ein "Geh und Fahrrecht", ich kann nur das Wegerecht erkennen. Es fehlt noch die "Bewilligungsurkunde", wobei da nicht zwingend mehr stehen wird.

Was ist denn das Problem ?
Auf Hinweis von Nachbar B. gibt es aber mehr
Im Traumland von B :-) Es gibt nur Grundbuchauszüge und Baulasten die einen Eigentümerwechsel überdauern
Der Notar muß aber erst die Eintragungen sondieren
Man fordert einen Grundbuchauszug an, den man bekommt und dann ist bereist Ende der Sondierungen. Notare können das direkt vom eigenen Büro aus - online

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus » 07.02.2014, 19:16

Ich würde mal selber aktiv werden und den (ex) Eigentümer selber auffordern einen beglaubigten Grundbuchauszug vorzulegen. Evtl. hat der Notar was "übersehen" und sucht jetzt eine Schadensminderung...... ?
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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 07.02.2014, 19:57

Das ist ja frustrierend. Habe so einen langen Text geschrieben und den hat das System wohl verworfen :(

Darf wohl nicht so viel schreiben?

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 07.02.2014, 20:02

Den ehemaligen Eigentümer hat A schon gefragt.

Das Grundstück ist vor langer Zeit von den Eltern ans Kind gegeben worden. Grundstück war noch nicht bebaut zu dieser Zeit. Hatte aber schon ein eingetragenes Geh und Fahrtrecht .

Eigentümer ist also nichts bekannt. :(

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 07.02.2014, 20:05

Wieso denn Schadensminderung ?

Notar meint es stehen viele alte Eintragungen im Grundbuch. Es müssen erstmal die aktuellen heraus gefiltert werden ??? :?:

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 07.02.2014, 20:06

Hallo,

danke für die Antwort. :)

Baulastenverzeichnis gibt es in vielen Bundesländern aber bei uns nicht.

A kauft Haus mit Geh und Fahrtrecht.

B übt das Fahrtrecht aus. Ist aber ein absoluter Platzhirsch. Belästigt seit dem Kauf A in jeglicher Hinsicht ohne das A was getan hat. Im Gegenteil A hält sich anständig an die Regeln was den Fahrtweg betrifft und sorgt dafür das B 24 Std freie Fahrt hat.

B wiederum lässt Freunde auf dem Fahrtweg parken und versperrt somit A ständig den Weg.
B benutzt den Weg mit Familie und durch seine Selbständigkeit ( Hausmeister, Gärtner, Straßenbau etc.) zu 90%.

B wiederum erlaubt A nicht mal das schräge parken vor seinem Haus auf seinem eigenem Parkplatz! ( also nicht auf dem Fahrtweg). B meint, wenn er den Platz zusätzlich braucht ( zum rangieren) könnte er Probleme bekommen.

B versperrt mit seinem Wagen plus Anhänger schon mal am Wochenende den ganzen Tag den Fahrtweg, weil er auf diesem sein Holz machen möchte.
B ist sein Grundstück zu klein. Deshalb benutzt er das Grundstück von A ( also den Fahrtweg) und lässt natürlich auch den ganzen Dreck dort.
B versperrt den Fahrtweg ohne ein Wort zu A zu sagen.

A hat einmal wegen Baufahrzeugen den Weg mehr beanspruchen müssen und hat B sofort Bescheid gesagt.

B hält das nicht für notwendig. Er hat schließlich das 24 Std. Fahrtrecht auf dem Weg von A.

B versperrt den Fahrtweg einen halben Tag, damit er den Rasenmäher für sein Grundstück be und entladen kann.

B versucht die Einzäunung des Grundstücks von A zu verhindern. Weil B sich so viel Platz zum rangieren nehmen möchte wie er will.

B hat Hunde die schon mal einen halben Tag bellen können. Das ist aber ok so.

A hat Hunde die natürlich dann auch mal anschlagen aufgrund des Lärm etc. der immer direkt vor der Haustür von A auf dem Fahrtweg zu hören ist.
( Für die Hunde ist das alles noch neu. Umzug ist noch nicht lange her) Ist aber unter 2 Minuten...

B terrorisiert A weil nur seine Hunde bellen dürfen, die dies aber auch nur tun weil sie sich durch die neuen Hunde von A belästigt fühlen.
Somit hat das A das bellen von B's Hunden zu dulden.

A hat nach der Vermessung des Grundstücks herausgefunden, dass B. ca 1,50m seine Einfahrt, Zaun und Hecke in das Grundstück von A gebaut hat. :?:

B möchte jetzt auf einmal seine Einfahrt die schon 5m breit ist erweitern. Ein Strommast steht auf dem Grundstück von A in der Hecke von B. seitlich der Einfahrt von B.
A hat aber Erdkabel. B möchte den Strommast, damit er eine breitere Ausfahrt hat noch ein Stück weiter in das Grundstück von A stellen. Damit A den Strommast nun schon gegenüber Haustür und Küchenfenster hat. Obwohl A ja eigentlich nichts zu schaffen hat mit dem Ding. :x

A vermutet B möchte seinen Fuhrpark extrem erweitern. Garage weg reißen, Halle errichten und Fahrzeuge wie z.B( kl. LKW )kaufen. A hat dies von Nachbarn gehört. Das wäre eine weiter große Belästigung für A.

B meint nur er möchte den Strommast von seiner Einfahrt weg haben, damit er leichter auf das Grundstück von A fähren kann.? :(
A vermutet dies entspricht nicht der Wahrheit.

B sagt aber im Grundbuch gibt es einen Eintrag, dass er mit Fahrzeugen jeglicher Art auf das Grundstück von A darf.
Der Fahrtweg hätte für ihn auch keine Beschränkung von der Breite :?:

Laut Aussage von Nachbarn hat B sogar mit Mietern, die vor dem Verkauf des Hauses an A darin gewohnt haben massive Auseinandersetzungen gehabt.
Selbst die Gemeinde hat dies bestätigt.
Die Verkäufer wissen aber allerdings nichts davon. :(

Das macht den Kauf des Hauses für A natürlich nicht gerade einfach....

Hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich wiedergeben. :)

Klaus
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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus » 07.02.2014, 22:17

Das macht den Kauf des Hauses für A natürlich nicht gerade einfach....
Wenn A das Haus wirklich kauft, ist A selten dämlich, selbst geschenkt würde ich das nicht mehr nehmen.

Ansonst ist ein Grundbuch, nicht das Tagebuch. Da stehen kaum mehr als Grunddienstbarkeiten und Belastungen drin.

Der Rest ist das übliche bei Wegerechten, wenn keiner der beiden auch nun den Hauch einer Ahnung hat, was Fahr und Wegrecht sein könnte:
A lässt B durch, B fährt und geht durch. + B zahlt anteiligen Unterhalt, falls nichts geregelt ist.

Ansonst hilft es wenn man die "Gegenfragen" beantwortet, die zur Lösung der ersten Frage führen. Den Kleinkrieg hier aufliesten ist weng hilfreich. Beim ersten überlesen geben sich die Parteien wenig.

Klaus
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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus » 08.02.2014, 09:05

A kauft Haus mit Geh und Fahrtrecht.
Fehler Nr. 1 :-)
B wiederum lässt Freunde auf dem Fahrtweg parken und versperrt somit A ständig den Weg.
Parken "auf dem Weg" darf keiner
B benutzt den Weg mit Familie und durch seine Selbständigkeit ( Hausmeister, Gärtner, Straßenbau etc.) zu 90%.
Darf er
B wiederum erlaubt A nicht mal das schräge parken vor seinem Haus auf seinem eigenem Parkplatz! ( also nicht auf dem Fahrtweg). B meint, wenn er den Platz zusätzlich braucht ( zum rangieren) könnte er Probleme bekommen.
Der Weg ist frei zu halten. Was der Weg ist sollte klar feststellbar sein
B versperrt mit seinem Wagen plus Anhänger schon mal am Wochenende den ganzen Tag den Fahrtweg, weil er auf diesem sein Holz machen möchte.
B ist sein Grundstück zu klein. Deshalb benutzt er das Grundstück von A ( also den Fahrtweg) und lässt natürlich auch den ganzen Dreck dort.
B versperrt den Fahrtweg ohne ein Wort zu A zu sagen.
Kommt B nicht "auf" sein Grundstück ist das Fahrrecht hinfällig und er darf nicht einfahren
A hat einmal wegen Baufahrzeugen den Weg mehr beanspruchen müssen und hat B sofort Bescheid gesagt.
B hält das nicht für notwendig. Er hat schließlich das 24 Std. Fahrtrecht auf dem Weg von A.
Bescheid sagen bedeute in angemessener Frist - also 14 Tage vorher. Es sein den die Baufahrzeuige machen Platz wenn B durch will - egal wie oft
B versperrt den Fahrtweg einen halben Tag, damit er den Rasenmäher für sein Grundstück be und entladen kann.
Die Straße gehört der Stadt, die dort alles Regelt. Der Weg gehört A.
B versucht die Einzäunung des Grundstücks von A zu verhindern. Weil B sich so viel Platz zum rangieren nehmen möchte wie er will.
Auf einen "Weg hat man 2,5-3,5 Wegebreite, da ist kein Platz zum rangieren
B hat Hunde die schon mal einen halben Tag bellen können. Das ist aber ok so.

A hat Hunde die natürlich dann auch mal anschlagen aufgrund des Lärm etc. der immer direkt vor der Haustür von A auf dem Fahrtweg zu hören ist.
( Für die Hunde ist das alles noch neu. Umzug ist noch nicht lange her) Ist aber unter 2 Minuten..
.
Wenn man die Hunde ärgert, bellen die eben. Das ist normal
A hat nach der Vermessung des Grundstücks herausgefunden, dass B. ca 1,50m seine Einfahrt, Zaun und Hecke in das Grundstück von A gebaut hat. :?:
Dann muss B das entfernen
B möchte jetzt auf einmal seine Einfahrt die schon 5m breit ist erweitern. Ein Strommast steht auf dem Grundstück von A in der Hecke von B. seitlich der Einfahrt von B.
A hat aber Erdkabel. B möchte den Strommast, damit er eine breitere Ausfahrt hat noch ein Stück weiter in das Grundstück von A stellen. Damit A den Strommast nun schon gegenüber Haustür und Küchenfenster hat. Obwohl A ja eigentlich nichts zu schaffen hat mit dem Ding. :x
Ich will im Lotto gewinnen ?
A vermutet B möchte seinen Fuhrpark extrem erweitern. Garage weg reißen, Halle errichten und Fahrzeuge wie z.B( kl. LKW )kaufen. A hat dies von Nachbarn gehört. Das wäre eine weiter große Belästigung für A.
Die gewerbliche Nutung ist nur möglich wenn bei der Eintragung schon klar war das gewerblich genutzt wird. Auch die "Erweiterung" um weiter Gebäude ist nicht zwingend mit dem Wegerecht abgedeckt.
B meint nur er möchte den Strommast von seiner Einfahrt weg haben, damit er leichter auf das Grundstück von A fähren kann.? :(
A vermutet dies entspricht nicht der Wahrheit.
Und warum auch immer, es ist es ja nicht sein Mast
B sagt aber im Grundbuch gibt es einen Eintrag, dass er mit Fahrzeugen jeglicher Art auf das Grundstück von A darf.
Der Fahrtweg hätte für ihn auch keine Beschränkung von der Breite :?:
Bei einem "Wohnhaus" sind es 3-3,5 Meter und Privatfahrzege.
Laut Aussage von Nachbarn hat B sogar mit Mietern, die vor dem Verkauf des Hauses an A darin gewohnt haben massive Auseinandersetzungen gehabt.
Selbst die Gemeinde hat dies bestätigt.
Die Verkäufer wissen aber allerdings nichts davon. :(
Hat der Verkäufer des A verschwiegen das es bereits einen Nachbarschaftsstreit gab ist das eine arglistige Täuschung.

Klaus
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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 08.02.2014, 12:05

Hallo,

danke für die Antworten :!: Die geben einem wenigstens mal die Richtung an. Das sind Themen mit denen sich A seit ca. 6 Monaten herumschlagen muß.

Fehler Nr. 1 :-)

A hat beim Hauskauf extra wegen der Nachbarn nachgefragt. Wegen Thema Hunde, Nachbarschaftskriege etc.

Vom Verkäufer wurde nur gesagt die Nachbarn hier sehen und hören wir kaum. Es gibt keine Probleme.


Von der Eintragungen im Grundbuch hat A erst kurz vor dem Kauf erfahren. Laut Notar und Verkäufer gebe es nur die Eine.
Verkäufer sagte nur, die Eintragung hat hier jeder Nachbar. Dem ist auch so.

Es war auch bis zum Kauf alles ok. Hast keinen gesehen, bis auf einmal B kam .... :o

B oder dessen Freunde hatten wohl auch Interesse an dem Haus. Konnte es aber nicht zu dem Preis kaufen.
Das hat sich auch erst im laufe der Monate heraus gestellt. Somit war B von Anfang an nicht gut auf A zu sprechen.
Ohne das A davon Kenntniss hatte.


A ist sich dennoch nicht im klaren darüber, wie er mit B verfährt. Soll er nach so vielen Jahren auf seine Grenzen pochen. Weil A das Haus nun gekauft hat. Geht also zum Anwalt und fängt einen richtigen Streit an.

Oder lässt A, B erst mal so gewähren und hat evtl. die Möglichkeit etwas friedlicher mit dem Nachbarn auszukommen.
Falls es aber zum Rechtstreit kommen sollte, ist A halt die rechtliche Absicherung vorab wichtig. Wie A zu handeln hat und wie auf keinem Fall.
Damit es im Nachhinein keine Versäumnisse gibt. Wegen stillschweigender Duldung oder so etwas. :)

B hat sich wegen seines Verhaltens bei der Gemeinde auch schon seinen Namen gemacht.

Vielen Dank an Klaus :!:

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus » 08.02.2014, 12:20

Als erstes geht man - selber aufs Grundbuch und holt sich einen Grundbuchauszug. Danach auf Katasteramt und holt einen Ladeplan. Danach sucht man die Grenze oder falls man die nicht findet beauftragt man einen Vermesser.

Danach zieht man einen Zaun, und lässt den Fahrweg frei. Notfalls ein paar Felssteine in die Ecken reicht auch

Wichtig ist zu wissen wie das "hintere" Grundstück bei der Eintragung genutzt wurde. In einem Wohngebiet ist die Nutzungsart eine Wohnnutzung. Also wenn es nur ein Wohnhaus ist sind 3-3,5 Meter Wegebreite angemessen.

So nun kann man den Nachbarn ärgern und z.B. ein Topr an der Straße errichten und dem Nachbar auch die "anteilige" Kosten aufbürden. Oder den Weg "unterhalten" so das es Geld kostet.

Am einfachsten ist es aber wenn man einfach dem Weg nicht mehr als "eigenes Grundstück ansieht, davor einen Zaun zieht und nicht mehr hinsieht.

Hatte der Vorbesitzer einen "Nachbarschaftsstreit" und hat das verschwiegen, dann hat er einen Mangel arglistg verschwiegen. Man hat Ansprüche auf Wandlung oder Minderung des Kaufvertrags. Muss man aber schon nachweisen. Genausgenommen kann man das Haus zurückgeben.

Das man ein Grundstück kauft und obwohl man über Belastungen informiert wird keinerlei weiter Infos einholt ist schön blöd. Aber deswegen gibts die Webseite - weil ich vor 20 Jahren genau so doof war :-(

Klaus
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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von traveler » 08.02.2014, 13:01

Hallo,

aber eine Eintragung im Grundbuch "Geh und Fahrtecht", die es sehr oft gibt muss ja nicht gleichzeitig heißen, dass es Streit mit der Nachbarschaft gibt.

Sehe hier keinen trifftigen Grund um ein Haus nicht zu kaufen.

Die offizelle Vermessung hat A bereits veranlasst und damit festgestellt, wie weit B den Zaun, Einfahrt etc. auf seinem Grundstück hat.

A möchte diese Jahr ein Zaun ziehen. Die 3.5m ( Fahrtweg) zzgl. des Grundes auf den B seine Hecke usw. hat werden dadurch nicht beeinträchtigt. Es gibt also Platz genug.

B geht es ums rangieren auf dem Grundstück von A mit seinen auf einmal immer größer werdenden Fahrzeugen. Er sagt A muß gewährleisten, dass B mit jeglicher Art von Fahrzeugen sowie es angeblich im Grundbuch eingetragen ist. Von Grundstück A auf das Grundstück von B kommt und wieder zurück.

Momentan hat er sich schon einen neuen größeren Lieferwagen gekauft, das geht nach wievor. Aber A weiß ja nicht was B sich noch alles zulegt.( Fuhrpark)

B verlangt jetzt von A mit Fahrzeugen aller Art von seinem Grundstück auf das von A zu kommen unabhängig v. der Größe. Das wäre die Verpflichtung von A meint B.

Somit möchte er soviel Platz wie möglich für sich beanspruchen.

usw. ......

Schön blöd sich ein Haus zu kaufen und die Nachbarschaft vorher nicht mal 4 Wochen zu testen :o

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Re: Grundbucheintragung

Beitrag von Klaus » 08.02.2014, 13:13

Antworten lesen ist nicht die Stärke von A
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