Nachbar Unterschrift

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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ignaz
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Nachbar Unterschrift

Beitrag von ignaz » 10.03.2014, 20:29

Hallo,

A wird von Nachbar B besucht mit der Bitte, einen Haus-Anbau unterschreiben zu lassen auf dem Bauplan.
A ist schon länger am Zukauf interessiert an einem 2 Meter Streifen des B auf dessen Grundstück.
A sagt er wird nur das Bauvorhaben von B unterschreiben, wenn er diesen 2 meter streifen bekommt.
B verspricht ihm mündlich die Zusage. Jedoch will er nach der Unterschrift davon vom Verkauf des 2 Meter Streifens nichts mehr wissen.

Ist die mündliche Aussage des B bindend bzw kann sich A auf die Aussage des B berufen?



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....

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Klaus
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Re: Nachbar Unterschrift

Beitrag von Klaus » 11.03.2014, 00:07

Grundstücksgeschäfte bedürfen eines Notars, ohne Notar kein Geschäft. Man hätte diese Bedingung auf dem Bauplan einfach mit draufschreiben müssen.

Evtl. kann man dem Bau noch widersprechen und die "Unterschrift" als Irrtum erklären. Einfach mal auf Bauamt.
Ob man den Bau überhaupt hätte verbieten können ist eine andere Sache. Meist geht es auch gegen die Unterschrift des Nachbarn.

Ist schon blöd wenn der Erpresser beschissen wird :-)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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