Videoüberwachung von Überfahrt-Bereichen ?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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R2D2
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Videoüberwachung von Überfahrt-Bereichen ?

Beitrag von R2D2 » 16.03.2014, 11:58

Hallo,

Auf A Privatgrundstück vor meinen Stellplätzen spielen regelmässig Kinder Fußball, was auf beiden Autos im günstigsten Fall zu Kratzern und Flecken führt.
Die Nachbarn und Eltern dieser Kinder sehen überhaupt nicht ein, dagegen etwas zu unternehmen. A Grundstück wird in keiner weise als privat geachtet. A würde zum Nachweiß gerne eine Kamera-Überwachung der Parkplätze und deren Zufahrt anbringen, um ggf. dagegen vorgehen zu können.
Allerdings gibt es auf der Zufahrt zum Parkplatz eine Grunddienstbarkeit, die den Nachbarn B das Überfahren zu ihren Stellplätzen gestattet. Darf A diesen Bereich trotzdem filmen (die Maskierung der Bilder ermöglichst das genaue Eingrenzen des Bereichs auf mein Grundstück) oder könne sich die Nachbarn aufgrund der Grunddienstbarkeit gegen dieses Vorhaben wehren, damit die Kinder weiterhin unbeobachtet kicken können?

Wie ist hier die Rechtslage?



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Videoüberwachung von Überfahrt-Bereichen ?

Beitrag von Klaus » 16.03.2014, 16:01

Das eigene Grundstück darf man filmen, hat man anderen aber Rechte eingegäumt dann nicht mehr.

aber: Wo kein Kläger, kein ....

A sollt einfach heimlich filmen, wobei es ja wohl ums überwachen geht und erklären nur zufällig die Sachbeschädigung von Hand gefilmt zu haben.
Bei einem Strafprozess wird es den Richter kaum interessieren wenn man den Täter beweisen kann. Jedoch wird das einen "Kratzer" nicht überführen, die Aufnahmen sind so schlecht das man "vor dem Kratzer" und "nach dem Kratzer" nicht sehen kann. Und nur weil ein Kind da hinfasst.... alles kein Beweis.

auch: haften weder die Kinder noch die Eltern der Kinder wenn die Kinder unter 7 Jahren sind.

Am einfachsten ist eine "Plane auf dem Fahrzeug", oder wenns teurer sein darf ein Zaun und ein Tor.

Klaus.

P.S Regel lesen - hier gibts nur A und B
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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