Wegerecht, Gewerbe

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Breuller
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Wegerecht, Gewerbe

Beitrag von Breuller » 28.04.2014, 10:48

Frage an das Forum:

A beabsichtigt ein Haus zu kaufen. Das Haus A hat zwei Eingänge. Einmal direkt von Straße A aus und einmal durch ein Wegerecht von Straße B aus. Straße B liegt direkt im Zentrum einer Kleinstadt und ist deshalb sehr attraktiv für ein Gewerbe. A möchte einen kleinen Friseursalon eröffnen und für dieses Geschäft, den Zugang von Straße B nutzen. Außerdem können durch diesen Zugang auch 2 Parkplätze erreicht werden. Der jetzige Besitzer von Haus A betreibt dort einen kleinen Großhandel und möchte aus Altersgründen verkaufen. Das Wegerecht ist im Grundbuch eingetragen und in der Urkunde steht: Gang- und Fahrtrecht auf 3 Meter zur Nutzung des herrschenden Grundstücks als Wohn- und Geschäftshaus (Großhandel mit zahnmedizinischen Geräten).

Da A jetzt vom Besitzer des Hauses B verunsichert wurde, möchte er wissen, ob es möglich ist, überhaupt einen Friseursalon zu eröffnen, da in der Urkunde die genaue Nutzung mit einem Großhandel eingegrenzt ist.

Unten eine kleine Skizze zum besseren Verständnis.

Für Antworten danke ich sehr.

___________________
_StraßeA/Eingang____
I......................... I
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXX HausA XXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
I Parken.................I
I------W----Grenze-- ---I
I......E......... XXXXXXI
I......G.........X H XXI
I......E......... X a XXI
I..... R......... X u XXI
I..... E .........X s XXI
I......C..........X B XXI
I......H......... XXXXXXI
I____T_______XXXXXXI
_StraßeB/ Eingang___



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Klaus
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Re: Wegerecht, Gewerbe

Beitrag von Klaus » 28.04.2014, 11:39

Gang- und Fahrtrecht auf 3 Meter zur Nutzung des herrschenden Grundstücks als Wohn- und Geschäftshaus (Großhandel mit zahnmedizinischen Geräten).
Da sich die Nutzung als Großhandel bei dem 3 Paketdienste und ein LKW am Tag kommen, von 50 Kunden die man aln Friseursalon so braucht unterscheiden, wäre ich auch verunsichert. Denn eine Ausweitung des Wegerechts braucht man kaum zu dulden. Ich denke mal das ein Betrieb mit Publikumsbetrieb eine Ausweitung wäre die der Wegeinhaber nicht dulden muss. Vor allen weil die "Kunden" reinfahren, keinen Parkplatz finden und wieder rausfahren würden.....
Die genaue Forumulierung lässt den Schluss zu das sie deswegen so genutzt wurde um anderes zu verbieten.
Auch Fussgänger für das erweiterete Gewerbe dürften nicht drüber, also wird das kein Geschäft bei dem man ein Schild in die Innenstadt stellen kann......

Der Nachbar könnte ein Tor errichten, das dann Besucher erst mal schliessen und öffnen müssten, das ist sein gutes Recht auch wenn Frieur erlaubt wäre...

Finger weg wenn die Existenz davon abhängt, denn auch wenn es der jetzige Nachbar erlaubt, der nächste ist nur ans Grundbuch gebunden.

Klaus

P.S. Wer eine Grundstück mit Wegerecht kauft ist doof, ich hab so eins !
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Breuller
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Re: Wegerecht, Gewerbe

Beitrag von Breuller » 28.04.2014, 15:40

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Könnte es auch sein, dass - weil es im Grundbuch so steht - nur ein Großhandel mit zahnmedizinischen Geräten betrieben werden kann und sonst gar nichts?

Ein Lob an dieses Forum.

Klaus
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Re: Wegerecht, Gewerbe

Beitrag von Klaus » 28.04.2014, 15:56

Das würde nicht im Grundbuch stehen.

Was in dem Haus betrieben werden darf kann der Bebauungsplan sagen. Jedoch kenne ich keine Anforderungen an einen Friseur.
Ich würde das erst mal mit dem Bauamt klären - vorher.

Klaus
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