streit über wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Dadollippi
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streit über wegerecht

Beitrag von Dadollippi » 29.06.2014, 19:03

Bei zwei nebeneinanderliegenden Grundstücken gibt es Eigentümergemeinschaften mit 3 Mitgliedern.
Grundstück 1 mit Doppelhaushälfte vorne. Eigentümer A2 und A3 mit Garage. Eigentümer A1 mit
Einzelhaus hinten kann nicht auf seinen Weg fahren, da eine Straßenlaterne davor steht und der
Weg zu schmal ist. Das zweite Grundstück vorne mit Doppelhaushälfte Eigentümer B2 und B3.
Eigentümer B1 von dem Einzelhaus hat vorne neben Doppelhaushälfte B2 ein Stellplatz für das
Auto laut Grundbuch und einen langen Fußweg nach hinten. Autoparken und nebenher laufen
ist auch zu eng. 2010 haben die Nachbarn A2, B2 und B3 schriftlich die Genehmigung für die Zusammen-
legung beider schmalen Wege zur gemeinsamen Nutzung als Einfahrt gegeben. Die Zufahrt des
Autos von A1 fährt über die Einfahrt von B1 und steht in Richtung des Einfamilienhauses.
Vor allem alle Eigentümer der Grundstücke B1,B2 und B3 waren mit einverstanden,
daß ihr Zaun dabei abgebaut wird. Die gemeinsame Auffahrt wurde daraufhin für viel Geld renoviert.
Nun hat der Eigentümer A1 ohne Absprache mit den anderen ein Carport über die beiden Wege von A1 und B1 gebaut.
Außerdem wurde ein Eintrag in das Grundbuch beantragt, was aber alle anderen ablehnten. Können nun die
Eigentümer B2 und B3 die Genehmigung aus dem Jahre 2010 zurücknehmen, ohne entsprechende Kündigung.
Können die Eigentümer B2 und B3 verhindern, daß das Auto von A1 durch die Auffahrt von B1 fährt.
Der Rückbau des Carports wurde angemahnt.



Artikel lesen
WEG Häuser - Abriss des Schwarzbau

Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.

Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....

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Klaus
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Re: streit über wegerecht

Beitrag von Klaus » 29.06.2014, 19:21

Meine langjährige Erfahrung sagt: Je mehr Personen und Grundstücke in der Frage stehen desto mehr hat der Fragesteller Unrecht :-))

So wie ich das Verstanden habe, geht es um eine zivilrechtlicher Vereinbarung "aller Grundstückseigentümer" einen Weg gemeinsam zu nutzen.
So einen Vertrag kann man selberverständlich auch wieder Kündigen.

Ob nun Forderungen aus Treu und Glauben entstehen kann ich so nicht sagen. Wurde aufgrund des Glaubens eine Investition getätigt die auf Dauer angelegt war, bestehen Ausgleichsansprüche.

Da die Eigentümergemeinschaften jeweils mit einer Stimme sprechen, geht es nur um A und B.
Nun hat der Eigentümer A1 ohne Absprache mit den anderen ein Carport über die beiden Wege von A1 und B1 gebaut.
Das kann ja so nicht gehen ?!?! Erstens kann er in der einenen WEG nicht machen was er will, und auf fremden Grundstücken schon gar nicht.

Klaus

Mal irgendwo ein Bild hochladen und genauer erklären
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Dadollippi
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Re: streit über wegerecht

Beitrag von Dadollippi » 29.06.2014, 19:29

Gibt es für solche Kündigungen Zeitspannen. Was ist da üblich ?

Klaus
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Re: streit über wegerecht

Beitrag von Klaus » 29.06.2014, 19:49

Kommt drauf an

1. Setzt dich auf mein Sofa, kann ich kurzfristig mit "geht jetzt" kündigen
2. Du kannst deine 50 Tonnen Beton bei mir lagern, eher mittelfristig.
3. Lass uns den Pool auf die Grenze setzen, eher langfristig

Aber es kommt drauf an - mit den vorliegenden Infos ist das reines "Raten".

Meist geht es aber eh nur um Geld bei einem Streit
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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