Optimaler Grundbucheintrag zum Wegerecht?
Moderator: Klaus
Optimaler Grundbucheintrag zum Wegerecht?
Hallo zusammen,
In meinem ersten Beitrag möchte ich gleich mal eine Frage stellen.
Plane ein Haus zu kaufen. Im Expose steht 3,2m Wege- und Leitungsrecht. Das Haus steht hinten auf dem Grundstück und ist ausschließlich über diesen "Weg" zu erreichen. (Besichtigung war grade)
Das vordere Haus soll demnächst oder vielleicht auch im gleichen Zuge mit verkauft werden. Die bisherigen Eigentümer waren vorne Kinder im hinteren Haus die Eltern. In einer solchen Konstellation ist eine Umsetzung von Wegerecht natürlich einfach.
Lt. Skizze im Expose ist für das hintere Haus, dass ich kaufen möchte, ein Stellplatz eingezeichnet. Aktuell würde man diesen aber nicht erreichen, da die 3,2m derzeit so nicht als Weg vorhanden sind. (Gepflasterter Fußweg derzeit)
Nun die eigentliche Frage: Wie muss die Formulierung im Grundbuch sein, damit beide Parteien klar und ohne zukünftige Streiterei dieses Wegerecht anerkennen? (Muss da nicht auch Fahrrecht rein?)
Ich möchte von vorne herein klare unmissverständliche Formulierungen, damit es später keinen Streit gibt.
Danke für Wortmeldungen vorab
In meinem ersten Beitrag möchte ich gleich mal eine Frage stellen.
Plane ein Haus zu kaufen. Im Expose steht 3,2m Wege- und Leitungsrecht. Das Haus steht hinten auf dem Grundstück und ist ausschließlich über diesen "Weg" zu erreichen. (Besichtigung war grade)
Das vordere Haus soll demnächst oder vielleicht auch im gleichen Zuge mit verkauft werden. Die bisherigen Eigentümer waren vorne Kinder im hinteren Haus die Eltern. In einer solchen Konstellation ist eine Umsetzung von Wegerecht natürlich einfach.
Lt. Skizze im Expose ist für das hintere Haus, dass ich kaufen möchte, ein Stellplatz eingezeichnet. Aktuell würde man diesen aber nicht erreichen, da die 3,2m derzeit so nicht als Weg vorhanden sind. (Gepflasterter Fußweg derzeit)
Nun die eigentliche Frage: Wie muss die Formulierung im Grundbuch sein, damit beide Parteien klar und ohne zukünftige Streiterei dieses Wegerecht anerkennen? (Muss da nicht auch Fahrrecht rein?)
Ich möchte von vorne herein klare unmissverständliche Formulierungen, damit es später keinen Streit gibt.
Danke für Wortmeldungen vorab
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Re: Optimaler Grundbucheintrag zum Wegerecht?
Dazu müsste man Hellseher sein.Wie muss die Formulierung im Grundbuch sein, damit beide Parteien klar und ohne zukünftige Streiterei dieses Wegerecht anerkennen? (Muss da nicht auch Fahrrecht rein?)
Man muss bedenken das aus der netten Famile nach einem Verkauf auch eine Rotte Bandyitoz oder Hellzangels werden kann
Da lass es sein - lies doch mal das ForumIch möchte von vorne herein klare unmissverständliche Formulierungen, damit es später keinen Streit gibt.
Und vor allem mal die Regeln hier (Nicht ich und Du, sondern A und B)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Optimaler Grundbucheintrag zum Wegerecht?
mit so einer blöden Antwort habe ich nicht gerechnet.
Es wird doch wohl eine klare Formulierung geben, bei der beiden beteiligten die Rechte und Pflichten eindeutig dargelegt werden.
Zur Info:
Es geht nicht darum, den anderen zu übervorteilen!
Also, wenn es sinnvoll ist, z.B. einen Passus bzgl. Fahrrecht aufnehmen zu lassen oder wenn es weitere sinnvolle Passagen gibt, dann sollte ein diesbezüglicher Hinweis doch eine sinnvolle Antwort sein. Nicht so ein Quatsch über Motorradfahrer!
Nebenbei: Den Käse mit A und B kann man ja hier wohl getrost vergessen. Alles sauber in meinem Posting, anonym genug.
Es wird doch wohl eine klare Formulierung geben, bei der beiden beteiligten die Rechte und Pflichten eindeutig dargelegt werden.
Zur Info:
Es geht nicht darum, den anderen zu übervorteilen!
Also, wenn es sinnvoll ist, z.B. einen Passus bzgl. Fahrrecht aufnehmen zu lassen oder wenn es weitere sinnvolle Passagen gibt, dann sollte ein diesbezüglicher Hinweis doch eine sinnvolle Antwort sein. Nicht so ein Quatsch über Motorradfahrer!
Nebenbei: Den Käse mit A und B kann man ja hier wohl getrost vergessen. Alles sauber in meinem Posting, anonym genug.
Re: Optimaler Grundbucheintrag zum Wegerecht?
Es geht nicht um Anonym, sondern um verbotene Rechtsberatung.
Man kann nicht alles ins Grundbuch schreiben.
Früher ware Wegerecht kostenlos, dann erklärte der BGH das die Unterhaltskosten zu tragen sind. Dann warst 50/50 bis der BHG sagte ne anteilig der echten Nutzung. Früher war der Weg frei zu halten, heute darf der Inhaber ein Tor errichten. ......... das beide zahlen dürfen (anteilig der Nutzung) . Y hab eines auf der "gesamten Hoffläche" bekommt aber nur den direkten Weg....
Vor allem tragen die A eh nicht jedem Mist ins Grundbuch. kaum mehr als Fahr, Geh und Leitungsrecht auf der Grundstückfläche XYZ.
Was hätte A denn für Rechte und Pflichten. A wird keine 500 Euro fürs Putzen eintragen lassen, B keine ist kostenlos...usw
Oder lies doch mal im Forum die vielen vielen Beiträge
Man kann nicht alles ins Grundbuch schreiben.
Früher ware Wegerecht kostenlos, dann erklärte der BGH das die Unterhaltskosten zu tragen sind. Dann warst 50/50 bis der BHG sagte ne anteilig der echten Nutzung. Früher war der Weg frei zu halten, heute darf der Inhaber ein Tor errichten. ......... das beide zahlen dürfen (anteilig der Nutzung) . Y hab eines auf der "gesamten Hoffläche" bekommt aber nur den direkten Weg....
Vor allem tragen die A eh nicht jedem Mist ins Grundbuch. kaum mehr als Fahr, Geh und Leitungsrecht auf der Grundstückfläche XYZ.
bei der beiden beteiligten die Rechte und Pflichten eindeutig dargelegt werden.
Was hätte A denn für Rechte und Pflichten. A wird keine 500 Euro fürs Putzen eintragen lassen, B keine ist kostenlos...usw
Nach 20 Jahren Wegerecht, und ebensolang diese Forum aus genau dem Grund: Lass es und renn weg.mit so einer blöden Antwort habe ich nicht gerechnet.
Oder lies doch mal im Forum die vielen vielen Beiträge
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Optimaler Grundbucheintrag zum Wegerecht?
Klaus hat geschrieben: Nach 20 Jahren Wegerecht, und ebensolang diese Forum aus genau dem Grund: Lass es und renn weg.
Lauf schnell, lauf weit, ... aber das Credo ist = LAUF !
gruss goerdi
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