Siedlungsweg, ehemals städtische Siedlung- nicht eingetragen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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cxfahrer
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Siedlungsweg, ehemals städtische Siedlung- nicht eingetragen

Beitrag von cxfahrer » 13.08.2014, 14:29

Folgendes Problem:

eine ehemals städtische Siedlung mit Reihen-Einfamlienhäusern aus 1924 wurde nach der Wende sukzessive geteilt und verkauft, teilweise waren einzelne Häuser bereits separat vorher verkauft, teilweise in Erbpacht usw...mittlerweile sind seit ca. 2000 alle Häuser mit zugehörigem Grundstück in Privatbesitz.

Offensichtlich (aber nicht bis ins Detail ausrecherchiert) wurde dabei niemandem nirgends ein Wegerecht eingeräumt, und der Siedlungsweg wurde auch nicht als separates Flurstück als Gemeinschaftseigentum eingetragen.

Im anhängenden Plan aus 1994 sieht man noch, dass das Flurstück 489/19 ungeteilt alle Teile des Siedlungsweges umfasst.
Seit ca. 1997 ist dieses Grundstück entsprechend der darauf befindlichen Häuser geteilt, der Weg wurde "frei Schnauze" den Grundstücken zugeschlagen. Das hat mit Einschränkungen bislang auch funtkioniert, alle benutzen die Wege, die Wege sind schön hergerichtet.

Nun aber ist das Haus am Eingang des Siedlungsweges (Nr. 49 auf dem Plan) neu verkauft, und der Zugang des gesamten Siedlungsweges gehört dort mit dazu. Der neue Besitzer hat mitteilen lassen (per Brief), dass die Nutzung "seines" Weges nun untersagt ist.

Erscheint auf den ersten Blick erstmal - da nirgends eingetragen, keine schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vorbesitzer- nichts zu machen zu sein. Notwegerecht für Gartenabfälle gibts ja nicht.
Ich bin aber der Ansicht, dass das Grundbuchamt mit der entsprechenden Teilung des Flurstücks 489/19 einen Fehler gemacht hat.
Kann man da irgendwo einen Hebel ansetzen? Gibt es eine andere Möglichkeit?

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Re: Siedlungsweg, ehemals städtische Siedlung- nicht eingetr

Beitrag von Klaus » 13.08.2014, 14:59

Also mal als fiktives Fall betrachtet.

Der Plan ist etwas schwer zu lesen. Ich rate mal, das sind jeweils vorne Häuser und hinter der Garten. Jeder hat sich ein Haus gekauft und sich keinen deut darum gekümmert wem der fremde Weg gehört den man hinter dem Haus immer wieder nutzte.
Jeder einzelne "Käufer" hätte sich da einfach informieren müssen. Das das Haus mit einem Weg natürlich etwas teurer geworden wäre, ist klar.

Das der Weg in "irgendeinem Plan" keine Nummer hat oder nicht extra eingetragen wird ist dabei uninteressant. Das gesamte Grundstück gehört mal einem Verkäufer, und der verkauft er jetzt eben Weg und Grundstück zusammen. Und da es kein Belastung gibt erlaubt der neue Eigentümer den Durchgang nicht mehr,

Die "Gartennutzer" können das jetzt nachholen was Sie damals versäumt haben. Sie kaufen den Weg, Sie besorgen sich ein Wegerecht auf dem Weg (gegen Geld), oder Sie errichten einen Weg innerhalb Ihrer Gärten (dann müssen alle mitmachen). Oder Sie verzichten auf den Weg.
Natürlich wird es jetzt etwas schwerer, da man jetzt nicht mehr zum Verkäufer sagen kann, das man nicht kauft wenn es keinen Weg gibt.

Der einzige der einen Fehler gemacht hat ist der Käufer des Hauses, der ernsthaft dachte das er fremde Wege nutzen darf.

Einzige Chance sehe ich darin den Verkäufer haftbar zu machen, wenn dieser irgendwie nachweisbar erklärt das dies ein "öffentlicher Weg" wäre. Aber das wird kaum gelingen da öffentliche Weg im Strassenverzeichnis stehen würde.

Klaus
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Re: Siedlungsweg, ehemals städtische Siedlung- nicht eingetr

Beitrag von cxfahrer » 14.08.2014, 07:39

Erstmal Danke für die Antwort.

Das Problem ist, der betreffende neue Besitzer hat den Teil des Weges in seinem Eigentum, welcher den einzigen Zugang zum Innenbereich darstellt, mitsamt dem Zugangstor.
Ein kompletter Umbau der Erschliessung ist natürlich in so einer Siedlung illusorisch. Schon der Denkmalschutz würde da protestieren.

Mein Gedanke war, dass es ein Gewohnheitsrecht geben könnte, welches aus der ursprünglichen und bislang nie geänderten geplanten Nutzung dieses Siedlungsweges resultieren würde.

googlebild zur Verdeutlichung:
https://goo.gl/maps/xdnpW

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Re: Siedlungsweg, ehemals städtische Siedlung- nicht eingetr

Beitrag von Klaus » 14.08.2014, 08:08

Die Grundstücke sind doch vorne erschlossen. Auch ist die Versorgung über das Haus durchaus möglich.
Gewoghnheitrechte gibt es wenn diese bereit vor der Erfindung des Grundbuchs (1850) enstanden sind.

Auch wird der Denkmalschutz kaum was dagegen haben wenn jeder der Gartenbesitzer ein Gartentor zu seinem rechten Nachbarn einbaut. Nur wollen wird das keiner vor allem nicht die Nachbarn an den Außenseiten.

Das Problem ist das es höchstens Ansprüche gegen den Alteigentümer geben kann. Der neue Eigentümer kann sich darauf verlassen ein unbelastetes Grundstück kauft wenn das Grundbuch leer ist.

Ich sehe da keine Möglichkeit, wen auch immer zu belangen. Ihr habt euch einfach nicht drum gekümmert, jahrlang fremde Grundstücke einfach benutzt. Das rächt sich nun eben
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