Befestigen eines Weges/ Wiederherstellung?
Moderator: Klaus
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- Registriert: 12.02.2014, 21:27
Befestigen eines Weges/ Wiederherstellung?
Guten Tag,
man stelle sich vor, Grundstück von A liegt an der Straße, Grundstück von B in Zweiter Reihe.
B hat ein Wegerecht und ein Leitungs- und Entsorgungsrecht /Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück A.
B baut auf seinem Grundstück ein Haus.
Der Weg über das Grundstück von A is nicht befestigt
(sah aus wie ein Feldweg, festgefahrene Erde, mittig Rasen), also nicht tragfähig.
nach Beendigung der Bauarbeiten, wer ist für den Weg zuständig?
1.) Kann A von B verlangen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen?
2.) Wer trägt die Kosten?
Meine Einschätzung wäre, dass B den Weg ohne Gewichtsbegrenzung benutzen kann (steht so in der Grunddienstbarkeit). Stört sich A daran, so kann er auf eigene Kosten diesen befestigen.
Oder?
man stelle sich vor, Grundstück von A liegt an der Straße, Grundstück von B in Zweiter Reihe.
B hat ein Wegerecht und ein Leitungs- und Entsorgungsrecht /Grunddienstbarkeit auf dem Grundstück A.
B baut auf seinem Grundstück ein Haus.
Der Weg über das Grundstück von A is nicht befestigt
(sah aus wie ein Feldweg, festgefahrene Erde, mittig Rasen), also nicht tragfähig.
nach Beendigung der Bauarbeiten, wer ist für den Weg zuständig?
1.) Kann A von B verlangen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen?
2.) Wer trägt die Kosten?
Meine Einschätzung wäre, dass B den Weg ohne Gewichtsbegrenzung benutzen kann (steht so in der Grunddienstbarkeit). Stört sich A daran, so kann er auf eigene Kosten diesen befestigen.
Oder?
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WEG Häuser - Abriss des Schwarzbau
Kläger und Beklagte sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Zwischen den Grundstücken befinden sich Parkplätze und Wege, die jedoch im gemeinsamen Miteigentum stehen. Was eigentlich mehr Vorteile als Nachteile bringt.
Die eingetragene Grunddienstbarkeit beinhaltet.....
mehr Infos
Re: Befestigen eines Weges/ Wiederherstellung?
Wer eine fremde Sache beschädigt muss Schadenersatz leisten.
Die Unterhaltskosten eine Wegerechts werden "anteilig" verteilt. Die "Erstellung" eines Weges jedoch nicht. Da eine Spur im Dreck bereits ein Weg ist, kann man kaum mehr verlangen und Unterhaltskosten für eine Spur im Dreck sind gering.
Interessant wäre was im Wegerecht steht und zu welchen Zweck das Wegerecht eingerichtet wurden. Denn aus eine landwirtschaftlichen Wiese kann man kein Wohnhaus machen und das selbe Wegerecht nutzen. Auch mal im Baulastenverzeichnis nachsehen.
A kann machen was er will, ist ja sein Grundstück. Solange B die Durchfahrt nutzen kann
Klaus
Die Unterhaltskosten eine Wegerechts werden "anteilig" verteilt. Die "Erstellung" eines Weges jedoch nicht. Da eine Spur im Dreck bereits ein Weg ist, kann man kaum mehr verlangen und Unterhaltskosten für eine Spur im Dreck sind gering.
Interessant wäre was im Wegerecht steht und zu welchen Zweck das Wegerecht eingerichtet wurden. Denn aus eine landwirtschaftlichen Wiese kann man kein Wohnhaus machen und das selbe Wegerecht nutzen. Auch mal im Baulastenverzeichnis nachsehen.
A kann machen was er will, ist ja sein Grundstück. Solange B die Durchfahrt nutzen kann
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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