Schaden Wasserleitung
Moderator: Klaus
Schaden Wasserleitung
Hallo,
hier ein aktuelles Problem von A:
A haben im Februar ein Haus in Hanglage gekauft wofür A den Weg vom Nachbarn mitnutzen.
Die unteren 3 Meter des Weges gehören A , um das Wegrecht zu garantieren, dann gehören ca. 30 Meter dem Nachbarn B bevor A eigentliche Auffahrt beginnt.
Die Vorbesitzer A Hauses haben A bereits mitgeteilt, dass der Nachbar sehr unkooperativ ist, was die Instandhaltung des Weges betrifft. D.h. man kann eigentlich nur noch max. 5 km/h fahren um Schäden an dem Stoßdämpfern zu vermeiden.
Der Weg als solcher ist eigentlich überhaupt ein Witz, da es nur ein besserer Feldweg mit ein paar Rasengittersteinen ist.
Also im Winter auch nahezu unmöglich zum Schneeräumen, aber das ist ein anderes Thema.
Mittlerweile ist der Nachbar auch gestorben und die Erben wohnen ca. 400 km weit weg was zur Folge hat, dass Haus und Weg noch mehr verkommen.
Unter dem Weg verläuft auch die Wasserzuleitung zu A Haus.
Nun hatten A in den letzten Wochen einige Renovierungsarbeiten an unserem Haus durchgeführt wofür auch immer wieder LKWs die Auffahrt hoch fahren mussten.
Heute haben A vom Wasserwirtschaftsamt erfahren, dass scheinbar unterirdisch eine unserer Zuleitungen gebrochen sein muss. Der Schaden ist genau in dem Teil der dem Nachbarn gehört, was daran liegt dass in den tiefsten Schlaglöchern nur noch sehr wenig Erdschicht auf den Leitungen lag.
Wer haftet nun für die Reparatur der unterirdischen Leitungen?
Kann man den Nachbarn B dazu "zwingen" seinen Teil der Auffahrt, der ja wie gesagt gemeinschaftlich genutzt wird vernünftig auszubauen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
hier ein aktuelles Problem von A:
A haben im Februar ein Haus in Hanglage gekauft wofür A den Weg vom Nachbarn mitnutzen.
Die unteren 3 Meter des Weges gehören A , um das Wegrecht zu garantieren, dann gehören ca. 30 Meter dem Nachbarn B bevor A eigentliche Auffahrt beginnt.
Die Vorbesitzer A Hauses haben A bereits mitgeteilt, dass der Nachbar sehr unkooperativ ist, was die Instandhaltung des Weges betrifft. D.h. man kann eigentlich nur noch max. 5 km/h fahren um Schäden an dem Stoßdämpfern zu vermeiden.
Der Weg als solcher ist eigentlich überhaupt ein Witz, da es nur ein besserer Feldweg mit ein paar Rasengittersteinen ist.
Also im Winter auch nahezu unmöglich zum Schneeräumen, aber das ist ein anderes Thema.
Mittlerweile ist der Nachbar auch gestorben und die Erben wohnen ca. 400 km weit weg was zur Folge hat, dass Haus und Weg noch mehr verkommen.
Unter dem Weg verläuft auch die Wasserzuleitung zu A Haus.
Nun hatten A in den letzten Wochen einige Renovierungsarbeiten an unserem Haus durchgeführt wofür auch immer wieder LKWs die Auffahrt hoch fahren mussten.
Heute haben A vom Wasserwirtschaftsamt erfahren, dass scheinbar unterirdisch eine unserer Zuleitungen gebrochen sein muss. Der Schaden ist genau in dem Teil der dem Nachbarn gehört, was daran liegt dass in den tiefsten Schlaglöchern nur noch sehr wenig Erdschicht auf den Leitungen lag.
Wer haftet nun für die Reparatur der unterirdischen Leitungen?
Kann man den Nachbarn B dazu "zwingen" seinen Teil der Auffahrt, der ja wie gesagt gemeinschaftlich genutzt wird vernünftig auszubauen?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Artikel lesen
Widersprüchliche Gesetze
Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.
Wer macht Gesetze und Vorschriften
Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....
mehr Infos
Re: Schaden Wasserleitung
Bitte unsere Regeln lesen ! ( A und B) nicht (ICH und ER)
Üblicherweise kann man einen fremden Weg nicht einfach mit schweren LKW befahren.
Man kann B nicht dazu zwingen den Weg auszubauen, der Weg ist wie er ist und bleibt so. B kann sich aber nicht sperren wenn A das auf seine Kosten machen würde und den Weg repariert.
Man sollte mal Klären welche Rechte man tatsächlich hat - Grundbuch und Baulastenverzeichnis einsehenA haben im Februar ein Haus in Hanglage gekauft wofür A den Weg vom Nachbarn mitnutzen.
Hat man die Tragfähigkeit des Unterbodens denn geprüft - ein bessere Feldweg mit ein paar rasengittensteinen ist kaum für LKW ausgelegt.Nun hatten A in den letzten Wochen einige Renovierungsarbeiten an unserem Haus durchgeführt wofür auch immer wieder LKWs die Auffahrt hoch fahren mussten.
Das wird weniger an Schlaglöchern liegen, eher an dem Gewicht der LKW. Für diese Schäden könnte A haftbar sein.Unter dem Weg verläuft auch die Wasserzuleitung zu A Haus.
Üblicherweise kann man einen fremden Weg nicht einfach mit schweren LKW befahren.
Man kann B nicht dazu zwingen den Weg auszubauen, der Weg ist wie er ist und bleibt so. B kann sich aber nicht sperren wenn A das auf seine Kosten machen würde und den Weg repariert.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Schaden Wasserleitung
Ok, das hilft schon mal weiter.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Kate
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Kate
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