Wegerecht im Grundbuch. Noch nicht gekauft. Tipps.

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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xy123
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Wegerecht im Grundbuch. Noch nicht gekauft. Tipps.

Beitrag von xy123 » 25.08.2007, 21:04

A beabsichtigt ein Haus von B zu kaufen bei dem im Grundbuch folgendes eingetragen ist:
"Grunddienstbarkeit betr. Geh-und Fahrrecht für den jeweiligen Besitzer von Flst. C"
Das Haus liegt am Ortsrand und der Verkäufer B (jetziger Besitzer von Flst C) hat hinter diesem Grundstück eine Wiese mit einigen Obstbäumen ((Flst. C) Größe von ca. 3 Bauplätzen).
Meine Fragen:
Wie Breit und Hoch (Hohe Bäume ausschneiden) muß die Durchfahrt sein?
Muß das der kürzeste Weg sein, oder kann ich Ihm auch zumuten ums Haus herum zu fahren bzw. zu laufen (50m an statt 20 m)?
Was passiert wenn er oder der zukünftige Käufer auf der Wiese Garagen oder ein Ein oder Mehrfamilienhaus errichtet?
Da das Haus noch nicht gekauft ist kann der Grundbucheintrag evtl. noch geändert werden. Aber B besteht auf ein Durchfahrtsrecht, da Er sonst nicht mehr auf Sein Grundstück kommt.

Ich bin für jeden Rat dankbar.
Gruß xy123



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.08.2007, 21:40

Erster Rat: Finger weg, das gibt nur Ärger.
Zweiter Rat: Von Grundstück einen Weg abteilen, den soll er behalten.

Aber sonst gilt ein Wegerecht für den Zweck der bei der Eintragung vorhanden war. Also wenn das jetzt eine Wiese ist, dann kann er nicht kommen und den Weg für ein Mehrfamilienhaus wünschen.
Sonst gilt: er muss durchkommen.

Sobald der nun doch irgendwann mal bauen will und man das verhindert wird aus der Wiese schnell eine Gülleacker und er fährt mehrmals täglich mit dem Trecker Gülle aus sein Feld.

Daher Finger weg oder beide Grundstücke kaufen

Klaus

P.S. Mal hier im Forum lesen wie es einem ergehen kann, wenn erst der Besitzer wechselt

xy123
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Beitrag von xy123 » 28.08.2007, 18:50

Danke für den Tip.
Den Weg Teilen kann ich leider nicht, sonst komm ich nicht zu meinem Haus.
Ich denke daran mir ein Vorkaufsrecht eintragen zu lassen, so habe ich wenigstens eine Chance.
Ich würde das Grudstück jetzt kaufen, aber es steht leider nicht zum Verkauf. Und wer das Mal kauft???... Wer weis...

Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.08.2007, 19:36

Also ob nun A B ein Wegerecht gibts, oder B A ist erst mal egal. Nur hat der Grundstücksbesitzer das Gestaltungsrecht, der andere nur das Nutzungsrecht

Ich muss jeden Tag ein fremdes Tor schließen, zwischen Mülleimern an einem bellenden Hund vorbei fahren und dann zum meinem Grundstück zu gelangen. Dort erwartet mich eine Fallobssammlung an der Grenze und zwei stinkende gährende Eimer (was auch immer drin ist).

Also mein Rat. 10 Meter Abstand zum Nachbar mind. und eine eigen Zufahrt ist zwingend.

Klaus

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