Inselgrundstück und kein Wegerecht
Moderator: Klaus
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Inselgrundstück und kein Wegerecht
Hinweis für Klaus: gleicher Hof - Neues Thema!
A, B und C wohnen auf einem alten Bauerhof. Aus dem Hof wurden allerdings durch Teilung mehrere Flurstücke. A ist Besitzer des Flurstücks an der Strasse und eines Gartens im hinteren Berich der Anlage, welcher wieder an eine Strasse grenzt. B wohnt zwischen A und C. C wohnt zwischen B und dem Garten von A, hat allerdings einen 3,5m breiten Stichweg (ebenfalls ein Flurstück) um an die hintere Strasse zu gelangen. Dieser Stichweg reicht bis an das Grundstück von B (leider hat B kein Wegerecht auf diesem Stichweg (Was A aber hat). Bei der Teilung der Grundstücke und der Vergabe der Wegerechte hat B wohl geschlafen oder wurde einfach übergangen (Leider gibt es da viele unterschiedliche Sichtweisen) B hat lediglich ein Wegerecht durch den Garten von A, hinter dem Haus von C auf den hinter seinem Haus liegenden Teil dort aber keine Tür! Der kürzeste Weg für B zu seiner Haustür ist der über A's Grundstück von der vorderen Strasse aus. B macht hier ein Notwegerecht geltend. Er behauptet auch, dass man nicht von ihm verlangen könnte seine Haustür nach hinten zu verlegen. Und selbst dann wäre es für ihn recht beschwerlich von seinem Auto/Parkmöglichkeit an sein Haus zu kommen, da das Parken in der hinteren Strasse nicht möglich ist und der Weg von Vorne bis hinten (einmal um den Pudding) ca. 200-250m beträgt.
Kann B das machen? Müsste er nicht auch ein Wegerecht/Notwegerecht auf dem Stichweg haben?
A, B und C wohnen auf einem alten Bauerhof. Aus dem Hof wurden allerdings durch Teilung mehrere Flurstücke. A ist Besitzer des Flurstücks an der Strasse und eines Gartens im hinteren Berich der Anlage, welcher wieder an eine Strasse grenzt. B wohnt zwischen A und C. C wohnt zwischen B und dem Garten von A, hat allerdings einen 3,5m breiten Stichweg (ebenfalls ein Flurstück) um an die hintere Strasse zu gelangen. Dieser Stichweg reicht bis an das Grundstück von B (leider hat B kein Wegerecht auf diesem Stichweg (Was A aber hat). Bei der Teilung der Grundstücke und der Vergabe der Wegerechte hat B wohl geschlafen oder wurde einfach übergangen (Leider gibt es da viele unterschiedliche Sichtweisen) B hat lediglich ein Wegerecht durch den Garten von A, hinter dem Haus von C auf den hinter seinem Haus liegenden Teil dort aber keine Tür! Der kürzeste Weg für B zu seiner Haustür ist der über A's Grundstück von der vorderen Strasse aus. B macht hier ein Notwegerecht geltend. Er behauptet auch, dass man nicht von ihm verlangen könnte seine Haustür nach hinten zu verlegen. Und selbst dann wäre es für ihn recht beschwerlich von seinem Auto/Parkmöglichkeit an sein Haus zu kommen, da das Parken in der hinteren Strasse nicht möglich ist und der Weg von Vorne bis hinten (einmal um den Pudding) ca. 200-250m beträgt.
Kann B das machen? Müsste er nicht auch ein Wegerecht/Notwegerecht auf dem Stichweg haben?
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Parken für Anfänger
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....
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Also ohne Zeichnung wird das nichts, aber es geht wohl auch so.
Solange A,B,C mit einem Fussweg zu Ihrem Haus kommen, besteht kein Anlass irgendwelche Notwegerechte einzuräumen.
Eine 4 spurige Strasse bekommt man nicht, nur weil das parken unbequem ist.
So wie ich das verstanden habe haben alle eine Wegerecht zur nächsten Strasse. Dann wars das.
Klaus
Solange A,B,C mit einem Fussweg zu Ihrem Haus kommen, besteht kein Anlass irgendwelche Notwegerechte einzuräumen.
Eine 4 spurige Strasse bekommt man nicht, nur weil das parken unbequem ist.
So wie ich das verstanden habe haben alle eine Wegerecht zur nächsten Strasse. Dann wars das.
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