Post vom Anwalt!!!

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.09.2007, 13:15

Also ich als A würde mal ein paar Scheinwerfer mit Bewegungsmelder installieren damit jeder sieht wer das kommt. Dazu ein Tor vorne und eins hinten. Das ganz auf (anteilige) Kosten des Berechtigten.
Poller und der Weg muss bei 6 Meter breits ja auch nicht gerade sein. Da kann man doch eine (beleuchtete) Schikane aufstellen.

Stellt sich natürlich die Frage ob man damit weiterkommt.

Übrigens kann der so oft rausfahren wie er will. Man wird kaum beweisen können das es grundlos ist

Klaus



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Lotte
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Beitrag von Lotte » 15.09.2007, 06:21

Hallo,

Naja grundlos rausfahren....wenn mann bis kurz vor Ende des Weges und dann wieder Rückwärts zurückfährt und das ganze nicht nur einmal: Welche Gründe kann es dafür geben.

Wir hatten das ganze ja schonmal und weil A nicht reagierte wurde es B langweillig.

Aber dann ist da ja noch das schöne Moped mit dem alle zwei Minuten rauf und runter fährt...

Kann man da nicht unter dem Punkt "schonende Ausübung" erwartet das er das Moped 20m schiebt und an der Straße startet? In der Nacht zum Beispiel oder während der Mittagruhe?
Wobei es B dann ja am mehr Spass macht :?

Lotte

andy
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Beitrag von andy » 15.09.2007, 07:50

Wäre ich A, dann würde ich (vielleicht direkt As Anwalt) an B ein Schreiben verfassen, indem ich mitteile, dass das zwischen den Grundstücken A und B vereinbarte Wegrecht auf den §§1018 ff BGB beruht.

Danach ist spielen, parken, zielloses hin- und herfahren (all dieser Kram halt) auf Grundstück A unzulässig - B hat das Recht tunlichst schonend auszuüben (§1020, Satz 1), denn B kann es nur insoweit ausüben, wie es Bs Grundstück (und nicht B als Person(en)) zum Vorteil gereicht (§1019).

Weiterhin ist B nach Rechtsprechung des BGH (AZ: V ZR 42/04) zur Wartung, Pflege und Reparatur der Anlage (Weg/Tor etc.) zu Bs Anteil der Nutzung verpflichtet (§1020, Satz 2). Es liegt also in Bs eigenem Interesse, sich und A keine unnötigen Aufwände/Kosten aufzuerlegen.
Sollte B hier nicht einlenken, so behält sich A vor auf dem Rechtsweg B zu dem zu erwartenden Verhalten zu veranlassen.

A sollte alle seine dbzgl. Einwände _beweisen_ können, z.B. durch unabhängig Zeugen etc. .

Zudem würde ich Fotos von der jetzigen 3 m Einfahrt zu B machen (mit Zeugen, am besten auf den Fotos auch sichtbar, Datum dokumentieren) und dann schon mal zurückbellen, dass, wenn die Einfahrt nur so breit ist, B kaum einen 6 m breiten Weg benötigen dürfte, um auf 20 m Weglänge diese 3 m zu treffen. Solange B sich selbst auf 3 m Breite einschränkt, bezeugt er, dass er keine 6 m braucht. Warum also sollte A mehr zur Verfügung stellen ? Blöd wäre natürlich, wenn B daraufhin seine Einfahrt verbreitert ... deshalb die Fotos, wenn B wirklich klagen sollte ... ;-)

PS: Moped schieben ? Warum das ? Nee, das geht zu jeder Zeit klar, wenn es kein zielloses hin und her ist.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
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Beitrag von Klaus » 15.09.2007, 09:10

Moped schieben. Mittagsruhe, Nachruhe.

Wenn A Pech hat, zieht ins Nachbarhaus als nächstes eine 10 kopfige Familie ein und jeder hat ein Moped :-)

Man sollte immer bedenken das man Rechte vergeben hat. Und zwar das Durchfahrtsrecht. Da muss man schon damit rechnen das es dauernd benutzt wird.

Klaus

P.S. Anwalt schreiben ist sinnlos, der klagt auch wenn er im Unrecht ist. Ich würde meine Tricks erst raus lassen wenn die Klage raus ist und er einen Startegie festgelegt hat. Sonst hat er Zeit sich eine neue auszudenken

Lotte
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Beitrag von Lotte » 24.09.2007, 13:33

Hallo,

AAAAAAA hat schon wieder Post.

Angeblich ist das errichten eines Tor unzulässig. Leider hat der Anwalt sich nicht die Mühe gemacht, dies zu begründen?!?!

Und A habe jetzt 3 Wochen Zeit dem Anwalt von B schriftlich eine Verzichtserklärung für den Bau einen Toranlage (jetzt und in Zukunft) zu schicken?!?!

Für wie blöde halten die A eigentlich? :evil:

Er kann mit A sagen, dass ich es unterlassen soll. Aber eine Schriftliche Verzichtserklärung? -A ist doch keine Fünf und hab Angst vor dem Mann im schwarzen Anzug. :lol: :lol: :lol:

Gruß an alle....
Lotte

Geändert !

Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.09.2007, 14:30

Also nochmals: Hier hat A Probleme mit B

In Amerika verklagt ein Anwalt im Augenblick Gott. !!
Es ist der Job eines Anwalt Forderungen zu stellen.

Ich würde mal mit einer Kette beginnen :-)

Klaus

Lotte
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Beitrag von Lotte » 24.09.2007, 18:07

Sorry Klaus...hab A vergessen...(A+B)...

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