Wegerecht - Was darf man da eigentlich?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Antworten
dervonnebenan
Beiträge: 22
Registriert: 26.08.2007, 18:34
Kontaktdaten:

Wegerecht - Was darf man da eigentlich?

Beitrag von dervonnebenan » 20.09.2007, 16:22

Wenn im Grundbuch ein Wegerecht zugunsten von A auf dem Flurstück von B eingetragen ist - was darf A dann da bzw. wie darf er den Weg nutzen? Zu Fuss? Mit dem Handwagen? Fahrrad, PKW, etc? Darf A dort auch länger verweilen? Oder muss er das Flurstück zügig überqueren?

Danke schon mal!



Artikel lesen
Nachbarn und ihre Luftwärmepumpe

Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 20.09.2007, 16:46

Meist ist damit eine Fahr und Gehrecht gemeint, die Grundbuchämter können auch nur ein Fahrrecht oder ein Gehrecht.

Ein Gehecht beinhaltet alles außer einen KFZ, wobei ich jetzt auch Mofa und Motorrad dazu rechnen würde.
Der A darf damit den Weg überqueren, ob er das langsam oder schnell macht bleibt ihm überlassen. Ein altersschwacher Rentner wird sicher auch mal stehen bleiben dürfen. Er kann dabei alles mitführen was im Spaß macht: Einen Handwagen oder ein aufblasbares Krokodil

Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am 21.09.2007, 07:51, insgesamt 1-mal geändert.

andy
Beiträge: 527
Registriert: 06.06.2007, 08:04
Wohnort: NRW

Beitrag von andy » 21.09.2007, 06:34

Das kenne ich anders.

"Wegerecht" ist ein Oberbegriff und kann alles beinhalten - ein Gehrrecht, ein Fahrrecht (wobei als Untermenge wohl auch ein gehen vorgesehen sein dürfte) oder ein kombiniertes Geh-/Fahrrecht.

Genaueren Aufschluss hierzu gibt meist die im Grundbuch in Bezug genommene Bewilligung (-surkunde). Ist das genaue Recht nicht weiter beschrieben, so dürfte die bisherige Ausübung (zusammen mit der Breite des evtl. angelegten Weges) massgeblich sein. Bei 1,5m passt kaum ein PKW durch.

Dementsprechend darf halt gefahren werden oder nicht. Bei einem expliziten Gehrecht fährt keiner - da wird geschoben ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 21.09.2007, 07:50

Da hab ich die Betriffe etwas verwechselt, so ist das wenn man nur halb aufpasst. Beitrag hab ich geändert.!!!

Klaus

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 69 Gäste