Überfahrtsrecht / Wegerecht
Moderator: Klaus
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- Registriert: 21.09.2007, 08:49
Überfahrtsrecht / Wegerecht
Hallo Freunde,
ich bin neu hier und habe auch schon eine Menge gelesen doch leider (wie das meist so ist) passt das alles nicht so ganz auf den meinigen Fall.
Also: B hat ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht über das Grundstück von A. Grundstück von A ist nicht eingezäunt. Grundstück von B besitzt einen Zaun mit dazugehörigem Tor, in Höhe der Wegerechtszufahrt. B hat auf seinem Grundstück Platz zum Parken. Der Weg zur öffentlichen Strasse ist ca. 20m
Jetzt ein paar Fragen:
1. Darf das Tor von B (zweiflügelig) aus das Grundstück von A öffnen?
2. Muß A dulden, das B vor dem geschlossenen Tor (also noch auf dem Grundstück von A) zum Be- und Entladen hält, obwohl B auch auf sein Grundstück fahren könnte um zu Laden?
3. Muß A dulden, da Besucher von B auf dem Grundstück von A parken, auch wenn es nur für 5 Minuten ist um jemanden zu bringen oder abzuholen?
4. Muß A dulden, das bei der Belieferung mit HEL, der LKW auf dem Grundstück von A steht nur weil das der einfachere Weg ist?
Danke schonmal
Gruß
Thunder2604
ich bin neu hier und habe auch schon eine Menge gelesen doch leider (wie das meist so ist) passt das alles nicht so ganz auf den meinigen Fall.
Also: B hat ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht über das Grundstück von A. Grundstück von A ist nicht eingezäunt. Grundstück von B besitzt einen Zaun mit dazugehörigem Tor, in Höhe der Wegerechtszufahrt. B hat auf seinem Grundstück Platz zum Parken. Der Weg zur öffentlichen Strasse ist ca. 20m
Jetzt ein paar Fragen:
1. Darf das Tor von B (zweiflügelig) aus das Grundstück von A öffnen?
2. Muß A dulden, das B vor dem geschlossenen Tor (also noch auf dem Grundstück von A) zum Be- und Entladen hält, obwohl B auch auf sein Grundstück fahren könnte um zu Laden?
3. Muß A dulden, da Besucher von B auf dem Grundstück von A parken, auch wenn es nur für 5 Minuten ist um jemanden zu bringen oder abzuholen?
4. Muß A dulden, das bei der Belieferung mit HEL, der LKW auf dem Grundstück von A steht nur weil das der einfachere Weg ist?
Danke schonmal
Gruß
Thunder2604
Artikel lesen
Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?
Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.
Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....
mehr Infos
Wenn er ein Tor-Recht hat ja, sonst nein1. Darf das Tor von B (zweiflügelig) aus das Grundstück von A öffnen?
Hat er ein Entladerecht, sonst neun2. Muß A dulden, das B vor dem geschlossenen Tor (also noch auf dem Grundstück von A) zum Be- und Entladen hält, obwohl B auch auf sein Grundstück fahren könnte um zu Laden?
Nein3. Muß A dulden, da Besucher von B auf dem Grundstück von A parken, auch wenn es nur für 5 Minuten ist um jemanden zu bringen oder abzuholen?
Nein.4. Muß A dulden, das bei der Belieferung mit HEL, der LKW auf dem Grundstück von A steht nur weil das der einfachere Weg ist?
Er hat das Recht den Weg zu überqueren. Jedoch stellt sich die Frage ob sich das streiten lohnt.
Klaus
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- Beiträge: 3
- Registriert: 21.09.2007, 08:49
Hallo Klaus,
danke für die Antworten. Der Streit lohnt sich bestimmt nicht, ist aber leider da.
Wenn Autos von B oder dessen Besuch auf dem Weg stehen, kommt A nicht oder nur schlecht in dessen 3 Garagen. Das sieht A natürlich nicht ein. Schließlich ist es das Eigentum von A und da will A natürlich ungehindert rein und raus wenn A es will.
Gruß
Thunder2604
danke für die Antworten. Der Streit lohnt sich bestimmt nicht, ist aber leider da.
Wenn Autos von B oder dessen Besuch auf dem Weg stehen, kommt A nicht oder nur schlecht in dessen 3 Garagen. Das sieht A natürlich nicht ein. Schließlich ist es das Eigentum von A und da will A natürlich ungehindert rein und raus wenn A es will.
Gruß
Thunder2604
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