Überfahrtsrecht / Wegerecht

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Thunder2604
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Überfahrtsrecht / Wegerecht

Beitrag von Thunder2604 » 21.09.2007, 09:04

Hallo Freunde,

ich bin neu hier und habe auch schon eine Menge gelesen doch leider (wie das meist so ist) passt das alles nicht so ganz auf den meinigen Fall.

Also: B hat ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht über das Grundstück von A. Grundstück von A ist nicht eingezäunt. Grundstück von B besitzt einen Zaun mit dazugehörigem Tor, in Höhe der Wegerechtszufahrt. B hat auf seinem Grundstück Platz zum Parken. Der Weg zur öffentlichen Strasse ist ca. 20m

Jetzt ein paar Fragen:

1. Darf das Tor von B (zweiflügelig) aus das Grundstück von A öffnen?

2. Muß A dulden, das B vor dem geschlossenen Tor (also noch auf dem Grundstück von A) zum Be- und Entladen hält, obwohl B auch auf sein Grundstück fahren könnte um zu Laden?

3. Muß A dulden, da Besucher von B auf dem Grundstück von A parken, auch wenn es nur für 5 Minuten ist um jemanden zu bringen oder abzuholen?

4. Muß A dulden, das bei der Belieferung mit HEL, der LKW auf dem Grundstück von A steht nur weil das der einfachere Weg ist?

Danke schonmal

Gruß
Thunder2604



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.09.2007, 09:24

1. Darf das Tor von B (zweiflügelig) aus das Grundstück von A öffnen?
Wenn er ein Tor-Recht hat ja, sonst nein
2. Muß A dulden, das B vor dem geschlossenen Tor (also noch auf dem Grundstück von A) zum Be- und Entladen hält, obwohl B auch auf sein Grundstück fahren könnte um zu Laden?
Hat er ein Entladerecht, sonst neun
3. Muß A dulden, da Besucher von B auf dem Grundstück von A parken, auch wenn es nur für 5 Minuten ist um jemanden zu bringen oder abzuholen?
Nein
4. Muß A dulden, das bei der Belieferung mit HEL, der LKW auf dem Grundstück von A steht nur weil das der einfachere Weg ist?
Nein.

Er hat das Recht den Weg zu überqueren. Jedoch stellt sich die Frage ob sich das streiten lohnt.

Klaus

Thunder2604
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Beitrag von Thunder2604 » 21.09.2007, 10:37

Hallo Klaus,

danke für die Antworten. Der Streit lohnt sich bestimmt nicht, ist aber leider da.

Wenn Autos von B oder dessen Besuch auf dem Weg stehen, kommt A nicht oder nur schlecht in dessen 3 Garagen. Das sieht A natürlich nicht ein. Schließlich ist es das Eigentum von A und da will A natürlich ungehindert rein und raus wenn A es will.

Gruß
Thunder2604

Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.09.2007, 10:50

Auf der Strassenseite ein Tor oder Kette oder Pfoster errichten. Dann wird der Verkehr weniger ( aber lauter).

Klaus

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Beitrag von Thunder2604 » 21.09.2007, 12:16

Hallo Klaus,

Im Prinzip ist das richtig, aber dann müss A ja auch immer aussteigen wenn er in in die Garagen will ;-)

Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.09.2007, 12:22

Ich habe mal so elektrische Pfosten gesehen die man per Fernbedienung versenken kann

A hat ne Fernbedienung
B muss Aussteigen

:-)

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 21.09.2007, 13:33

> A hat ne Fernbedienung
> B muss Aussteigen

:lol: :lol: :lol: :lol:

Nee, wie fies, brech ab ... gut für die Rubrik "Wie ärgere ich meinen Nachbarn am wirkungsvollsten".

:lol: :lol: :lol: :lol:
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.09.2007, 13:43

Mein Nachbar hat auch ein Tor, daran hat er wenig Freude. Denn ich bin lauter als vorher und brauch zum durchfahren wesentlich länger.

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 21.09.2007, 20:09

Anstelle Zaun ein Tor, sonst wäre das Wegerecht ja gar nicht möglich.
Da hat man als Hinterlieger dankbar zu sein ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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