Rechte des Eigentümers

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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choncha
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Rechte des Eigentümers

Beitrag von choncha » 01.10.2007, 20:00

Hallo,

meist wird es ja hier andersherum gefragt. Aber wie sieht es mit folgendem Sachverhalt aus. A muss B Wegerecht einräumen. Wenn A vor seiner Tür kurz (unter 2 Minuten) hält, um ein anderes Auto auf seinem (A's) Grundstück so umzuparken, dass das auf dem Weg stehende Auto auch noch auf den Stellplatz passt, muss dieser sich dann gehupe und dumme Sprüche von B gefallen lassen. Immerhin ist A der Eigentümer des Grundstücks und so lange A nicht exorbitant lange und vorsätzlich auf dem Weg parkt, sollte er auch nen paar Rechte auf seinem Eigentum haben. Welche wären denn das oder ist A als der, der das Wegerecht gewähren muss immer der Trottel?

Gruß
C.



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Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau

Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 01.10.2007, 22:52

Selbstverständlich kann der Eigentümer des Grundstücks und wenn der gerade seine A.. kratzen muss dann muss der Wegeberechtigte eben kurz warten.
Jedoch muss er wedern fragen, noch klingeln oder sonst was machen. Der Weg wird ohne Zuruf unverzüglich frei gemacht wenn B durch will.

An dumme Sprüche muss man sich gewöhnen wenn man anderen im Weg steht :-)

Für jedes Hupen erstattet man Anzeige. Hupen in in geschlossenen Ortschaften verboten, kosten 20 Euro.

Bei einem Wegerecht haben sich meist zwei Trottel gefunden. Der eine der keine eigene Zufahrt hat und der andere der seine teilt:-)

Klaus

P.S. Je mehr einer schimpft desto länger dauert es. Immer wenn er hupt die Arbeit unterbrechen - hinlaufen und freundlich fragen was anliegt. :-)

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