Beschilderung von Strassennamen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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UMICO
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Beschilderung von Strassennamen

Beitrag von UMICO » 10.10.2007, 10:30

"A" hat im Januar bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Umbennenung eines Teilbereichs einer Strasse beantragt !
Der Sinn und Zweck dieses Antrags wurde vom Gemeinderat gesehen und die Umbennung wurde einstimmig beschlossen !

Im Gemeindeblatt wurde diese Änderung bekanntgegeben und die betroffenen Anwohner wurden unter Bekanntgabe der zukünftigen Hausnummer und des neuen Strassennamens schriftlich informiert !

In dem Personalausweis von "A" steht bereits die neue Anschrift !
Dies alles ist bereits vor 3 Monaten geschehen !

Trotz mehrmaligen Anrufen bei der Gemeindeverwaltung und die Bitte das Strassenschild auszuwechseln ist dies bis heute noch nicht geschehen ! Angeblich hätte die Schilderfirma Lieferschwierigkeiten (was aber nicht stimmt) Tatsache ist (wurde "A" durch eine 3. Person mitgeteilt), dass ein Nachbar Wiederspruch eingelegt hat.

"A" ist der MEinung, dass der Bürgermeister diese Sache aussitzen und den Gemeinderatsbeschluss nicht umsetzten möchte, weil er mit dem Nachbarn der Wiederspruch eingelegt hat keinen Ärger möchte .

FRAGE :
* Was kann "A" tun um den Austausch der Schilder zu veranlassen ?
(anrufen auf der Gemeinde bringt nichts mehr).
* welches Gesetz sagt aus, dass die Gemeindeverwaltung die
Strassennamen anbringen muss (Baden-Württemberg) damit sich "A"
bei einer schriftlichen Beschwerde auf ein Gesetz beziehen kann !
* ist das Landratsamt der Gemeindeverwaltung übergeordent, kann
sich "A" auch an das zust. Landrastsamt wenden ?



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Beitrag von Klaus » 10.10.2007, 12:49

A kann gar nichts tun, das ist alles Sache der Gemeinde. Einzig der Klageweg bleibt ihm, jedoch hat das wenig aussicht auf Erfolg wenn die Lieferfirma nicht liefern kann.

Der Nachbar kann keine Widerspruch auf einen Gemeinderatsbeschluss einlegen. Entweder ist was beschlossen oder nicht. Jedoch kann er vor dem Verwaltungsgericht klagen. So ein Verfahren kann ewig dauern.

Am besten klagt nun A auch, denn man findet sein Haus ja nicht mit der falschen Adresse.

Mal sehn was der Bürgermeister dann macht: zwei Schilder aufhängen - er will ja keinen Ärger :-)

Klaus

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Beitrag von UMICO » 10.10.2007, 14:23

Klaus hat geschrieben:A kann gar nichts tun, das ist alles Sache der Gemeinde. Einzig der Klageweg bleibt ihm, jedoch hat das wenig aussicht auf Erfolg wenn die Lieferfirma nicht liefern kann.
sorry, das mit der "Lieferschwierigkeit" des Schilderherstellers ist "Hinhaltetaktik" der Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung, es geht hier um Standardstraßenschilder wie sie Millionenfach in D aufgestellt sind (weis mit schwarzer Schrift). Die Schilderfirma die so ein Schild seit 3 Monaten nicht liefern kann müsste schon längst konkurs sein :wink:
Klaus hat geschrieben: Der Nachbar kann keine Widerspruch auf einen Gemeinderatsbeschluss einlegen. Entweder ist was beschlossen oder nicht. Jedoch kann er vor dem Verwaltungsgericht klagen. So ein Verfahren kann ewig dauern.
Doch er kann Widerspruch einlegen, folgender Wortlaut steht auf dem Schriftstück das von der Gemeinde an die betroffenen Eigentümer verschickt wurde :

RECHTSBELEHRUNG :
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeistermamt ..(Ortsname) Widerspruch eingelegt werden.
Klaus hat geschrieben: Am besten klagt nun A auch, denn man findet sein Haus ja nicht mit der falschen Adresse.
Bevor "A" klagt sollte er doch sicherlich der Gemeindeverwaltung ein Einschreiben schicken indem er Sie auffordert bis zu einem bestimmeten Tag (Frist setzen) die Schilder auszutauschen (deshalb fragt "A" nach dem Gesetz das aussagt, dass die Gemeinde dazu verpflichtet ist !)
Klaus hat geschrieben: Mal sehn was der Bürgermeister dann macht: zwei Schilder aufhängen - er will ja keinen Ärger :-)
Klaus
Vermutlich wird er dem Gemeinderat sagen, dass Widerspruch eingelegt wurde und darum bitten den Entschluss zurückzunehmen, und es doch so zu belassen wie es war ........ ? :(

Klaus
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Beitrag von Klaus » 10.10.2007, 14:37

Was hat die Gemeinde denn da verschickt

....evtl. wird der Name geändert wenn kein dagegen ist....
--- Achtung das ist ein Test.....

Die Frage die sich stellt: Welchen Namen hat die Strasse denn nun ? Das kann man im Strassenverzeichniss der Stadt nachsehen. Sind die Straßenschilder dann die falschen kann man sicher klagen.

Klaus

P.S. Man kann sich auch beim Landratsamt, dem Papst oder Bill Gates beschweren - nur interessiert die das wenig.
Die Presse und das Fernsehen ist da interessierter

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Beitrag von UMICO » 10.10.2007, 15:20

Klaus hat geschrieben:Was hat die Gemeinde denn da verschickt

....evtl. wird der Name geändert wenn kein dagegen ist....
--- Achtung das ist ein Test.....

Die Frage die sich stellt: Welchen Namen hat die Strasse denn nun ?
Die Strasse hat derzeit lt. Ausschilderung noch den alten Namen,
lt. Schriftstück der Gemeinde aber schon den neuen (beim Anschreiben der Gemeinde wurden bereits die neuen Hausnummern und der neue Strassenname verwendet) !
Klaus hat geschrieben: Sind die Straßenschilder dann die falschen kann man sicher klagen.

Ja logisch kann man klagen, aber lt. gesunder logischer Denkweise sollte man vielleicht erst mal der Gemeinde eine "letzte" Frist setzen !
Oder ist das hier ein Forum eines Rechtsanwalt dem man am besten gleich ein Mandat erteilen soll ......... ? :roll:
Klaus hat geschrieben: P.S. Man kann sich auch beim Landratsamt, dem Papst oder Bill Gates beschweren - nur interessiert die das wenig.
Die Presse und das Fernsehen ist da interessierter
Was soll denn das ? Komisches Forum hier .... :cry:
Die Frage "ob das Landratsamt in dem Fall übergestellt ist und man sich dort darüber beschweren kann, dass eine Gemeinde nicht ihrer Pflicht nachkommt eine Strasse richtig auszuschildern" war sicherlich nicht zu weit ausgeholt ! :?

okay, ich sehe es ein, dass meine Schrei nach Rat in diesem Forum falsch war , ich versuche es dann mal im Forum vom Vatikan :shock:

Klaus
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Beitrag von Klaus » 10.10.2007, 15:29

Klar kann man erst mal mahnen oder die vorgesetzte Behörde anschreiben - oder den Papst. Nur wird der Bürgermeister wohl immer noch erst ein laufendes Rechtsverfahren (der Widerspruch) abwarten bis er sinnloserweise Geld aus dem Fenster haut. Ist anzunehmen das der Bürgermeister ahnt das das nichts wird.

Aber nur zu, wenn ein einfacher Bürger droht interessiert das sicher den Bürgermeister.

Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann man auch ohne Anwalt. Und damit wird der Bürgermeister gezwungen was zu tun.

Nach dem Motto: Da wo der Druck am stärksten ist wird nachgegeben.

Meine Frage bezog sich nicht darauf wer welchen Namen wann nennt, sondern was in der offiziellen Straßenliste steht. Aber das alles spielt keine Rolle, denn das dem Bürgermeister egal ist

Klaus

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Beitrag von UMICO » 10.10.2007, 15:49

"A" wird nun der Gemeindeverwaltung eine Frist bis Ende des Monats setzen um den Gemeinderatsbeschluss umzusetzen und die Strasse ordentlich zu beschildern (dann eben ohne Bezug auf das betr. Gesetz) ! Ansonsten wird mit Klage gedroht !

Mal sehen ob diesem "leichten Druck" dann schon nachgegeben wird !

Eine offizielle Strassenliste der kleinen Gemeinde (2000 Einwohner) müsste derzeit genau auf der Stelle der Gemeindeverwaltung eingesehen werden die auch die "Hinhaltetaktik" ausübt, somit ist dieser Weg i. M. uninteressant !

UMICO

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Beitrag von Klaus » 10.10.2007, 16:07

Na dann viel Glück

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