Privatweg - was bedeutet das genau?

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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Markus
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Privatweg - was bedeutet das genau?

Beitrag von Markus » 12.10.2007, 16:28

Hallo Forum!

Ich habe eine Frage, zu der mir auch Google keine Antworten geben konnte.
In A's Nachbarschaft gibt es einen unbefestigten Weg, der einige Schrebergärten und ein freistehendes Haus erschließt. Er ist von der öffentlichen Straße zugänglich und hat am einen der beiden Zugänge ein Schild mit der Aufschrift "Privatweg - Durchfahrt verboten!" stehen. Als Hundebesitzer gehört dieser Weg zu A's Gassi-Geh-Repertoire. A benutzen diesen Weg also, aber zu Fuß. Jetzt kommen meine Fragen dazu:
1) ein Schild bedeutet ja erstmal gar nichts. Wer kann einen Weg zum Privatweg erklären und wo kann ich das prüfen?
2) "Durchfahrt verboten!" Bedeutet das, daß dieser vermeintliche Privatweg trotzdem von jedem per Pedes begangen werden darf?
3) Wenn A von der anderen Seite komme und dieses Hinweis-Schild nicht sehen kann, darf A den Weg dann begehen und -was A nicht vor hat- befahren?
4) Welche Konsequenten für A hat die Nutzung eines Privatweges überhaupt?

Grüße,
Markus



Artikel lesen
Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.10.2007, 17:51

Also andersrum wird ein Schuh draus. In den meisten Ländern ist erst mal jedes Grundstück privat und gehört irgendjemandem. Man darf als nirgends einfach rein gehen oder drüberfahren.

Es gibt aber auch öffentiche Straßen und Plätze, meist einfach zu erkennen durch die Straßennahmen und Verkehrsschilder der Gemeinden. Die darf man benutzen.

Eine Straße wird zu einer öffentlichen Straße durch Widmung. Sie steht dann im Straßenverzeichnis der Stadt. Alle anderen sind Privatbesitz. Wenn also en Schild aufgestellt wird - dann ist das zusätzlich.

Der Besitzer kann auch jeden Störer auf Unterlassung verklagen- Das wird dann jeweils sehr teuer für den Nutzer. Das ist nicht davon abhängig das er das Schild lesen konnte oder eines da ist.

Sonst müsste A an seiner Wohnungstür auch einen Hinweis anbringen.

Klaus

P.S Bitte Regeln lesen

Markus
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woran erkennt man denn den Privatbesitz?

Beitrag von Markus » 12.10.2007, 18:15

Das Beispiel mit der Wohnungstür hinkt. Die Wohnungstür stellt meines Erachtens eine für jedermann erkennbare Schwelle zum Privaten dar.

Ein Weg irgendwo in der Pampa ist nicht sofort als Privatweg erkennbar. Selbst eine in Privatbesitz befindliche Wiese irgendwo, die bspw. nicht umzäunt ist, ist für niemanden als Privatgrundstück zu erkennen. Überspitzt formuliert müsste A also vor jedem Spaziergang ins Grüne erstmal in Erfahrung bringen, ob zufällig Privatbesitz auf der Route liegt, um einer Unterlassungsklage zu entgehen.

Das Schild ist ja Hinweis genug auf möglichen Privatbesitz, aber woher weiß A denn, wo dieser aufhört? Wie gesagt, ist der Zugang, bzw. die Zufahrt von der anderen Seite nicht explizit verboten. Bis wohin darf A dann gehen, bzw. fahren? Das ist doch alles sehr schwammig.

Am eindeutigsten ist doch die Markierung seines Eigentums durch einen Zaun und ein Tor, wenn man wirklich ein Durchschreiten desselben durch Andere unterbinden möchte (sofern man dort einen Zaun errichten darf).

Entschuldigung wegen des Regelverstoßes. Ich dachte, es ginge vorrangig um die Anonymität des Beitrags.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.10.2007, 18:26

Selbst eine in Privatbesitz befindliche Wiese irgendwo, die bspw. nicht umzäunt ist, ist für niemanden als Privatgrundstück zu erkennen
Ich kann mich an die Western erinnern. Da konnte ein Siedler sein Clain abstecken in dem er 4 Pfosten mit kleinen Fahnen einschlug. Meinen Sie solchen Grundstücke.

Tja die gibts leider in Deutschland nicht. Jede Wiese ist Privatbesitz, keine darf einfach betreten werden. Deswegen laufen die Spaziergänger auf den Wegen, die sind (meist öffentlich).
Selbst der Wald gehört jemandem.
Jedoch hat kaum einer was dagegen das die Wiese oder der Wald betreten wird. In Orten und der Stadt ist das was anderes.

Niemand muss ein Eigentum mit einem Schild sichern, oder einer Tür.

Das man einen öffentlichen nicht von einem privaten Weg unterscheiden kann honoriert höchstens das Strafrecht.

Zivilrechtlich ist das nicht relevant. Der Kläger gewinnt und bekommt die Unterlassungserklärung. Der Verliere zahlt die Kosten. Ganz einfach.

Klaus

P.S. Den Hundekost würde ich auch auf die Rechnung setzen :-)

andy
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Beitrag von andy » 13.10.2007, 07:34

Ah, ja ... ein Schild besagt nichts (das ist da bestimmt aus Spass montiert) und wenn das nicht weiter eingezäunt ist, dann darf jedermann, wie er meint und lässt den Hund wohlmöglich noch kac...
Das sind ja interessante Vorstellungen.

Was würde A denn tun, wenn dort ein Tor wäre, welches offen stünde ?
Nach dem Motto "Wenn das Tor auf steht, dann darf ich da auch spazieren gehen, ansonsten müsste es ja geschlossen sein."

Ich denke mal, der Weg ist primär dafür vorgesehen, dass das Haus und die Gärten erreicht werden können, weniger für die Nutzung durch die Allgemeinheit. Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter ... ;-)
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Markus
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Beitrag von Markus » 14.10.2007, 15:46

Okay, also ist ein öffentlicher nicht sofort von einem privaten Weg zu unterscheiden. Und jeder hat vom jeweiligen Eigentümer eine Klage zu befürchten, sofern dieser etwas in der Art im Sinn hat. Verstanden. Danke dafür.
Deswegen laufen die Spaziergänger auf den Wegen, die sind (meist öffentlich).
Darum ging's mir übrigens. Wem der Weg gehört, privat oder der Allgemeinheit, ist ihm also nirgends anzusehen. Und das begehen selbst von Wegen kann -so schlussfolgere ich inzwischen- teuer werden. Eine letzte hypothetische Frage dazu, um für den Jura-Laien ein wenig mehr Licht in die Sache zu bringen: muss A erst einmal durch B darauf hingewiesen werden, daß der soeben beschrittene Weg für A zukünftig nicht mehr zu betreten ist oder kann B sofort auf Unterlassung klagen?
Ah, ja ... ein Schild besagt nichts (das ist da bestimmt aus Spass montiert)
Wieso nicht? Vielleicht denkt sich B ja, "Zu verlieren hab ich nix, stellen wir doch einfach mal ein wichtig ausschauendes Schild dorthin und schauen ob's wirkt.". Ich sage ja nicht, daß ein Schild nie was zu bedeuten hat. Sonst hätte ich wohl kaum Jahrzehnte in der Großstadt überlebt... :wink:
Den Hundekost würde ich auch auf die Rechnung setzen
und lässt den Hund wohlmöglich noch kac...
Seltsam, von Hundekot war hier nie die Rede. Gegen "Kac..." spricht wohl nix. Ihr spielt offensichtlich auf Hundehaufen an, die nicht vom Hundehalter entfernt wurden. Das trifft leider nicht auf den Hundehalter A zu. Ihr solltet dringend euer Schubladendenken ablegen.

Rainer
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Beitrag von Rainer » 14.10.2007, 16:57

Man darf fremde Grundstücke n i c h t ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten. Diese Erkenntnis gehört bereits zur Allgemeinbildung.

Es gehört n i c h t zu den Pflichten eines Grundstückseigentümers, sein Grundstück als Privateigentum (für jedermann erkennbar) zu kennzeichnen.

Öffentliche Straßen dagegen sind als solche durch einen Straßennnamen gekennzeichnet und für jedermann benutzbar.

Derjenige, der einen - wie hier - Weg benutzen will, muß sich darüber informieren, ob dieser öffentlich oder privat ist. Die obige Schilderung spricht für einen Privatweg, der ja auch als solches erkannt wurde.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.10.2007, 17:31

Einen privaten Weg zu betreten ist nicht schlimm, das Problem sind die Kosten eines zivirechtlichen Verfahrens. Und da die der Verlierer trägt wird eben teuer. Ähnlich ist das bei Beleidigung, eine Strafe ist meist sehr klein, die Kosten dafür sehr hoch

ICh fahr morgen an die Cota-a-sur, jetzt hoffe ich drauf das an keiner Jacht ein Schild steht "Privatbesitz". Dann kann ich Motorboot fahren bis zu abwinken

Übrigens wegen der Hundeschublade: Auch wenn kaum jemand die Ka.. wegmacht. Wäre es Ihnen angenehm wenn fremde Hunde den Weg bepissen. Man rechne mal 100ml mal 20 Hunde mal 3 mal am Tag mal 365 Tage = 2.190 Liter. Das stinkt dann irgendwann mal auch bei Dauerregen

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 14.10.2007, 18:03

> ...Vielleicht denkt sich B ja, "Zu verlieren hab ich nix, stellen wir doch
> einfach mal ein wichtig ausschauendes Schild dorthin und schauen ob's
> wirkt."

Vielleicht denkt sich A mal etwas realistisches.
Ich musste ein Schild am Anfang meines Privatweges anbringen (welches die wichtigsten Regeln zur Benutzung bekannt gibt), weil es Leute gibt, die sich vom allgemein üblichen und damit zu erwartendem Verhalten weit entfernten und ich denen des öfteren hinterher reparieren durfte. Vielleicht hat hier B - natürlich nicht mit A - ähnliche Erfahrungen gemacht.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Markus
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Beitrag von Markus » 15.10.2007, 09:23

Danke für die Antworten. Wie es sich zivil- und strafrechtlich mit einem Privatweg oder Grundstück verhält, ist mir dadurch klarer geworden.
ICh fahr morgen an die Cota-a-sur, jetzt hoffe ich drauf das an keiner Jacht ein Schild steht "Privatbesitz". Dann kann ich Motorboot fahren bis zu abwinken
Da haben Sie sich ja schon wieder vom Zynismus übermannen lassen. Sie hatten einen ähnlich Vergleich bereits mit der Wohnungstür versucht. Es müsste Ihnen doch klar sein, wo der Unterschied, die Möglichkeit der Abgrenzung zwischen Privatbesitz und Gemeingut betreffend, zwischen einer Wiese unter vielen Wiesen und einer Wohnungstür, einer Yacht oder meinetwegen einem Auto ist. Ich wünsche Ihnen einen schönen Aufenthalt (Urlaub?) an der Côte d'Azur. Nur lassen Sie bitte die Finger von den Yachten, das könnte zu Schwierigkeiten führen!

Zur Hundepipi-Rechnung: Pinkeln die verdächtigten Hunde alle an Ihre Hauswand oder auf eine bestimmte Stelle, an der nichts versickern kann, gebe ich Ihnen natürlich recht. Das stinkt sicherlich schon bald. Aber auf einer Wiese? Bitte! Das habe ich noch nie gerochen! Können wir das Thema Verunreinigungen durch Hunde bitte abschließen? Das hat doch mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun und sollte andernorts diskutiert werden.
...weil es Leute gibt, die sich vom allgemein üblichen und damit zu erwartendem Verhalten weit entfernten und ich denen des öfteren hinterher reparieren durfte.
Das tut mir leid für Sie und ich kann Ihren Ärger verstehen. Tatsächlich neigt A nicht zu Randale. Ob das Schild dort berechtigterweise steht, klärt sich damit darüberhinaus nicht und hat mit Realismus nichts zu tun. Ich hätte gestern ein Schild kaufen können, da stand drauf: "Wer das liest, ist doof!" Sie sehen, auch Schilder lügen hin und wieder. :wink:

Ich werde A trotzdem anraten, besagten Weg in Zukunft zu meiden. Es gab bisher auch keinerlei Streit oder Auseinandersetzungen deswegen, A hatte sich nur die Frage gestellt, was diesen Weg so privat macht.

Danke nochmal.
Grüße,
Markus

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