Wegerecht missbraucht, wie beantragt man eine einstweilige V
Moderator: Klaus
Wegerecht missbraucht, wie beantragt man eine einstweilige V
Hallo,
Nachbar A hat Wegerecht auf Grundstück von B. Nachbar A hält sich nicht an die Vereinbarung, das Tor nach Nutzung des Wegerechtes zu schließen. Mehrfaches anmahnen half nichts.
Wie kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Nachbar A hat Wegerecht auf Grundstück von B. Nachbar A hält sich nicht an die Vereinbarung, das Tor nach Nutzung des Wegerechtes zu schließen. Mehrfaches anmahnen half nichts.
Wie kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
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Treu und Glauben
Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.
In den meisten Fällen ist es aber.....
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Am einfachsten mit einem Anwalt. Da der Verlieren die Kosten trägt kostet es also nicht.
Wichtige wäre ein Zeuge der sieht wie er das Tor offen lässt nachdem er rausfährt. Der Zeuge muss genau sehen wie er rausfährt und offen lässt.
Klaus
P.S. Ein elektrisches Tor, für den Nachbarn mit Schlüssel, für den Eigentümer per Funk
Wichtige wäre ein Zeuge der sieht wie er das Tor offen lässt nachdem er rausfährt. Der Zeuge muss genau sehen wie er rausfährt und offen lässt.
Klaus
P.S. Ein elektrisches Tor, für den Nachbarn mit Schlüssel, für den Eigentümer per Funk
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Ja, dann ...
Ein wirklicher Grund für eine EV könnte sein, wenn der Fahrweg z.B. von Baufahrzeugen benutzt wird, die diesen oder angrenzenden Grund beschädigen oder zerstören und der Berechtigte sorgt nicht entsprechend vor (oder hinterlegt eine adäquate Entschädigung zur Wiederherstellung oder so).
Man kann eine EV übrigens auch ohne Anwalt beantragen. Man geht zum Amtsgericht, welches zuständig, und trägt dort sein Problem dem jeweiligen Richter vor - natürlich absolut wahrheitsgemäss, sonst hat man später beim Hauptsacheverfahren schlechte Karten. Der entscheidet aufgrund dieses Vortrags dann, ob eine EV angebracht ist.
Ein wirklicher Grund für eine EV könnte sein, wenn der Fahrweg z.B. von Baufahrzeugen benutzt wird, die diesen oder angrenzenden Grund beschädigen oder zerstören und der Berechtigte sorgt nicht entsprechend vor (oder hinterlegt eine adäquate Entschädigung zur Wiederherstellung oder so).
Man kann eine EV übrigens auch ohne Anwalt beantragen. Man geht zum Amtsgericht, welches zuständig, und trägt dort sein Problem dem jeweiligen Richter vor - natürlich absolut wahrheitsgemäss, sonst hat man später beim Hauptsacheverfahren schlechte Karten. Der entscheidet aufgrund dieses Vortrags dann, ob eine EV angebracht ist.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
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