Wegerecht missbraucht, wie beantragt man eine einstweilige V

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Moskito33
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Wegerecht missbraucht, wie beantragt man eine einstweilige V

Beitrag von Moskito33 » 16.10.2007, 08:42

Hallo,
Nachbar A hat Wegerecht auf Grundstück von B. Nachbar A hält sich nicht an die Vereinbarung, das Tor nach Nutzung des Wegerechtes zu schließen. Mehrfaches anmahnen half nichts.
Wie kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.



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Dachhrinnenüberstand

Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.10.2007, 08:59

Am einfachsten mit einem Anwalt. Da der Verlieren die Kosten trägt kostet es also nicht.
Wichtige wäre ein Zeuge der sieht wie er das Tor offen lässt nachdem er rausfährt. Der Zeuge muss genau sehen wie er rausfährt und offen lässt.

Klaus

P.S. Ein elektrisches Tor, für den Nachbarn mit Schlüssel, für den Eigentümer per Funk :-)

wegerechtsgeschädigter
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Beitrag von wegerechtsgeschädigter » 16.10.2007, 10:53

am besten verkaufen :evil: mit einem wegerecht gibt's nie ruhe !!
da hilft auch kein elektrisches tor ,weil wenn das mal defekt ist gibt's auch nur ärger,dann schreit der berechtigte nach einer verfügung weil er nicht rauskommt oder rein
jeder bekommt irgendwann das was er verdient!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.10.2007, 11:00

Bei den elektrischen Toren gibt es einen Notschlüssel mit dem man das Tor auch ohne "elektrisch" öffnen kann!

Aber sonst stimm ich zu.

Noch einfacher ist es den kompletten Weg als fremdes Grundstück zu sehen und zu vergessen. Dann hat man schlagartig seine Ruhe.

Klaus

andy
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Beitrag von andy » 16.10.2007, 20:03

Eine EV wird es für "Tor auflassen" nicht geben ... keine Notsituation, um Schäden abzuwenden, oder ?
"Normale" Unterlassungsklage einreichen (die dauert dann ...).
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
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Beitrag von Klaus » 16.10.2007, 22:44

Dschingis Khan ist in der Nähe und nur das Tor sichert das Schloss und die Prinzessin :-)

andy
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Beitrag von andy » 17.10.2007, 05:48

Ja, dann ... ;-)

Ein wirklicher Grund für eine EV könnte sein, wenn der Fahrweg z.B. von Baufahrzeugen benutzt wird, die diesen oder angrenzenden Grund beschädigen oder zerstören und der Berechtigte sorgt nicht entsprechend vor (oder hinterlegt eine adäquate Entschädigung zur Wiederherstellung oder so).

Man kann eine EV übrigens auch ohne Anwalt beantragen. Man geht zum Amtsgericht, welches zuständig, und trägt dort sein Problem dem jeweiligen Richter vor - natürlich absolut wahrheitsgemäss, sonst hat man später beim Hauptsacheverfahren schlechte Karten. Der entscheidet aufgrund dieses Vortrags dann, ob eine EV angebracht ist.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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