Wegerecht auf Namen - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Rheinmain
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Wegerecht auf Namen - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Beitrag von Rheinmain » 26.04.2020, 14:29

Guten Tag,

Ich hoffe, ich habe es bei meiner Suche im Forum nicht übersehen, im Zweifelsfall freue ich mich auf einen entsprechenden Hinweis zu ähnlichen Sacherhalten.

Es gibt Kaufinteressenten eines Grundstücks A (Reiheneckhaus). Auf dem Auszug aus dem Grundbuch findet sich eine „Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht/Stellplatznutzung) für Name x, geb. Xx.xx.xxxx, Name Y, geb. Xx.yy.yyyy und Name Z, geb. Zz.zz.zzzz - als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB - gemäß Bewilligung vom —.—.—— ....“

XYZ waren die vormaligen Nachbarn von Grundstück A auf Grundstück B (Mittelhaus). XYZ haben auch vor kurzem das Haus B verkauft.

Ist dies folglich so zu verstehen, dass die neuen Besitzer von B kein Wegerecht und Stelllplatznutzung bei A mehr haben?
Wie kann die Dienstbarkeit aus dem Grundbuch gelöscht werden, da XYZ nicht mehr als Nachbarn zu erreichen sind? Oder ist eine Löschung nicht zwingend? Hätte durch die namentliche Nennung XYZ bei weiterbestehender Dienstbarkeit ein Wegerecht/Stellplatznutzungsrecht Bestand obwohl Ihnen B nicht mehr gehört?



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Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....

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Klaus
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Re: Wegerecht auf Namen - Beschränkte persönliche Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 26.04.2020, 21:47

Sind die nametlich Genannten nicht mehr die Besitzer des berechtigten Grundstücks sind sie raus, dadruch verliert das Wegerecht seinen Sinn und kann gelöscht werden.
Der jetzige EIgentümer muss zustimmen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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