Wegerecht von 3 Meter

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

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mikka
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Wegerecht von 3 Meter

Beitrag von mikka » 29.10.2007, 22:17

Huhu

Ich möcht mich kurz vorstellen.
Ich bin Micha und wohne hier im Sauerland, ich habe folgende hypotetische

A wohnt in einen Haus, A hat ein Wohnmobil und zwei Garagen vermietet, seid 11 Jahren. A hat ein Wegerecht über Nachbargrundstück ca. 10 Meter in einer Breite von 3 Meter.
Bis aufs Heckeschneiden hat ja bis jetzt alles geklappt.
Jetzt möchten die Nachbars die Einfahrt verlegen, so 1,5 Meter weiter den Hof von A. A denkt das er dann ein Problem mit unseren Autos (zwei vermietete Garagen und unser Wohnmobil) haben wird zu wenden bzw. überhaupt noch auf die Straße zu kommen.

Hat da jemand Tipps wie A sich verhalten sollen?

Viele Grüße
Micha



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.10.2007, 08:36

Die Nachbarn können das Wegerecht zwar verlegen, jedoch nicht auf ein fremdes Grundstück. Übrigens ist das Wegerecht auch nicht zum wenden gedacht, wenn man nicht auf sein eigenes Grundstück kommt dann hat man Pech

Bitte Regeln hier im Forum beachten !!

Klaus

mikka
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Beitrag von mikka » 30.10.2007, 21:05

Sorry gegen welche Regel(n) hab ich verstossen?

Ich möchte auf meinem eigenen Grundstück wenden und wenn die Zufahrt verlegt wird kann ich das nicht mehr. Weil wenn ich dann auf meinen fahren würde stände ich sofort vor einer Mauer :shock: .

Ich fahre Auto und kein Panzer der auf der Stelle wenden kann, nochmal Sorry.

Das Wegerecht soll auch nicht auf ein anderes Grundstück verlegt werden, der Weg soll ca. 3 Meter nach rechts verlegt werden.

Viele Liebe Grüße
Micha

Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.10.2007, 21:20

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