Zutritt Privatweg

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Badabum42
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Zutritt Privatweg

Beitrag von Badabum42 » 05.08.2020, 22:48

Hallo,
Danke für eure Hilfe schon mal vorweg....

Zur Situation:
A haben einen Privatweg mit 11 Parteien auf der einen Seite mit Garagen und Hauseingängen auf der anderen seite des Weges sind die Rückseiten der Gärten der nächsten Häuserreihe. im Grundbuch sind nur die 11 Parteien der jeweils Haustür zugewendeten seite eingetragen. Nun mal eine Frage: darf jemand einfach an seiner Gartenrückseite ein Tor anbringen und den Weg mit nutzen, ohne wenigsten mal angefragt zu haben? Müssen A das einfach so akzeptieren? Verkehrssicherungspflicht?

Danke für eure Einschätzung



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Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?

Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Klaus
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Re: Zutritt Privatweg

Beitrag von Klaus » 06.08.2020, 08:45

Regeln lesen.

Niemand darf einen fremden Weg nutzen. Alle müssten zustimmen. Ich würde denn Torbesitzer fragen ob er nun auch an den Kosten beteiligt werden und dann man den Kaufpreis für den Weg durch 12 rechnen + Unterhalt. Sie würden das dann der Eigentümergemeinschaft vorschlagen.
Ich würde erklären das A einverstanden ist, aber in der Gemeinschaft einer immer mauert. Der eine hätte schon was von Anwalt gefaselt.-...
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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