Wegerecht Nutzung
Moderator: Klaus
Re: Wegerecht Nutzung
Hallo,
auf einer Wiese kann doch aber auch ein "Geh- und Fahrtrecht" existieren.
Woran machen Sie denn genau fest, dass ein "Weg" oder eine "Spur im Dreck" vorhanden sein muss?
Gibt es diesbezüglich Urteile?
auf einer Wiese kann doch aber auch ein "Geh- und Fahrtrecht" existieren.
Woran machen Sie denn genau fest, dass ein "Weg" oder eine "Spur im Dreck" vorhanden sein muss?
Gibt es diesbezüglich Urteile?
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Der will ja nur spielen !
Das wilde Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ einem anderen Hundehalter ein Schaden entsteht. Das hat das OLG Kob.....
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Re: Wegerecht Nutzung
Wo will man denn das Recht ausüben wenn es keinen "Weg" gibt. Ein Gartenschlauch und alles ist weder befahrbar noch begehbar.
Daher der Name "Wegerecht" man bekommt das Recht einen Weg zu betreten. Geh und Fahrrechte benötigen auch einen Weg.
Aber man kann auch ein Fahrrecht auf dem Hof haben oder der Terasse. Aber auch das wäre ein Weg. Urteile kenne ich nur eines in dem wird eine Spur auf einer Wiese als Weg anerkannt.
Es kann aber auch Grunddienstbarkeiten anderer Art geben: Recht an der Nutzung der Wiese
Daher der Name "Wegerecht" man bekommt das Recht einen Weg zu betreten. Geh und Fahrrechte benötigen auch einen Weg.
Aber man kann auch ein Fahrrecht auf dem Hof haben oder der Terasse. Aber auch das wäre ein Weg. Urteile kenne ich nur eines in dem wird eine Spur auf einer Wiese als Weg anerkannt.
Es kann aber auch Grunddienstbarkeiten anderer Art geben: Recht an der Nutzung der Wiese
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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