Wegrecht, Auto des Nachbarn vor der Tür
Moderator: Klaus
Wegrecht, Auto des Nachbarn vor der Tür
Hallo
B hat ein Reihenmittelhaus gekauft was in einer Sackgasse steht.
Eigentümer A hat eine Garage und kommt als erster,
B in der Mitte und Eigentümer C steht am Ende.
Dieser hat vor seinem Haus ein Gartenhaus gebaut wo er seine Fahrräder abstellt.
Vor B Haus und Eingang stellt er sein VW Bus ab.
B komme gerade so zu meiner Treppe um die Tür aufzuschließen.
B habe ihn schon gebeten da bitte wegzufahren B ich sonst nicht ins Haus komme und B demnächst auch arbeiten am Haus durchführen.
Seine Antwort war er steht da schon immer und das bleibt so.
Stimmt das ?! Darf er aus Gewohnheit immer da stehen und mir somit den Zugang beschränken ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
B hat ein Reihenmittelhaus gekauft was in einer Sackgasse steht.
Eigentümer A hat eine Garage und kommt als erster,
B in der Mitte und Eigentümer C steht am Ende.
Dieser hat vor seinem Haus ein Gartenhaus gebaut wo er seine Fahrräder abstellt.
Vor B Haus und Eingang stellt er sein VW Bus ab.
B komme gerade so zu meiner Treppe um die Tür aufzuschließen.
B habe ihn schon gebeten da bitte wegzufahren B ich sonst nicht ins Haus komme und B demnächst auch arbeiten am Haus durchführen.
Seine Antwort war er steht da schon immer und das bleibt so.
Stimmt das ?! Darf er aus Gewohnheit immer da stehen und mir somit den Zugang beschränken ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
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Nachbar baut Fenster zu
In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....
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Re: Wegrecht, Auto des Nachbarn vor der Tür
Regeln nochmal lesen )
Gewohnheit gibt es nicht
Die Beschreibung Reihenhaus sagt nichts aus. Wessen "Grundstücke" sind das, auf wessen steht er ? Gibt es Grunddienstbarkeiten im Grundbuch ?
Ne Zeichnung wäre nett (mit den Grenzen) (irgenwo hochladen und hier nen Link)
Er darf auf seinem Grundstück stehen wo er will, es sein denn er hat eine Grunddienstbarkeit vergeben (Grundbuch). Auf den Gemeinschaftsflächen kann er stehen wenn das der Sinn der Gemeinschaftsflächen ist und vereinbart wurde. Auf der öffentlichen Straße überall wo erlaubt.
Sind das alles Wohnungseigentumsteile dann dort wo es die Gemeinschaft erlaubt hat, oder er Sondereigentumsrechte hat.
Es kommt also drauf an - ist aber kaum anzunehmen das man dadurch "nichts ins Haus kommt"
Für Umbauarbeiten kann man Halteverbote beantragen
Gewohnheit gibt es nicht
Die Beschreibung Reihenhaus sagt nichts aus. Wessen "Grundstücke" sind das, auf wessen steht er ? Gibt es Grunddienstbarkeiten im Grundbuch ?
Ne Zeichnung wäre nett (mit den Grenzen) (irgenwo hochladen und hier nen Link)
Er darf auf seinem Grundstück stehen wo er will, es sein denn er hat eine Grunddienstbarkeit vergeben (Grundbuch). Auf den Gemeinschaftsflächen kann er stehen wenn das der Sinn der Gemeinschaftsflächen ist und vereinbart wurde. Auf der öffentlichen Straße überall wo erlaubt.
Sind das alles Wohnungseigentumsteile dann dort wo es die Gemeinschaft erlaubt hat, oder er Sondereigentumsrechte hat.
Es kommt also drauf an - ist aber kaum anzunehmen das man dadurch "nichts ins Haus kommt"
Für Umbauarbeiten kann man Halteverbote beantragen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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