Aufteilung Erstellungskosten
Moderator: Klaus
Aufteilung Erstellungskosten
Hallo,
bei zwei hintereinanderliegenden DHHs der Eigentümer A und B ist für eine durch eine eigene Flurnr. gekennzeichnete Zufahrt (im Eigentum von A) im Grundbuch ein Geh- und Fahrtrecht für den Hinterlieger B eingeräumt - ohne jede weitere Regelung.
Die Zufahrt wird flächenmäßig etwa zur Hälfte von A und B gemeinsam, zur anderen Hälfte ausschließlich von B genutzt. Diese ist z.Zt. ein Schotterweg (von A und B als Provisorium betrachtet) und soll nun (ca. 1,5 Jahre nach Bauende) gepflastert werden. Nachdem bislang keine Einigung über den Belag erzielt werden konnte, wäre die Rechtslage für eine entsprechende Verhandungsposition interessant (eine gütliche Einigung wird angestrebt - Kosten spielen für die Belagsauswahl nur eine untergeordnete Rolle). Klar ist, daß A als Eigentümer im Prinzip den Belag alleine auswählen kann. Muß B (Nutznießer) die Kosten auf jeden Fall hälftig übernehmen, oder gilt die Pflasterung als Ersterstellung (ich meine gelesen zu haben, daß dann A (Eigentümer) in vollem Umfang die Kosten übernehmen muß)?
bei zwei hintereinanderliegenden DHHs der Eigentümer A und B ist für eine durch eine eigene Flurnr. gekennzeichnete Zufahrt (im Eigentum von A) im Grundbuch ein Geh- und Fahrtrecht für den Hinterlieger B eingeräumt - ohne jede weitere Regelung.
Die Zufahrt wird flächenmäßig etwa zur Hälfte von A und B gemeinsam, zur anderen Hälfte ausschließlich von B genutzt. Diese ist z.Zt. ein Schotterweg (von A und B als Provisorium betrachtet) und soll nun (ca. 1,5 Jahre nach Bauende) gepflastert werden. Nachdem bislang keine Einigung über den Belag erzielt werden konnte, wäre die Rechtslage für eine entsprechende Verhandungsposition interessant (eine gütliche Einigung wird angestrebt - Kosten spielen für die Belagsauswahl nur eine untergeordnete Rolle). Klar ist, daß A als Eigentümer im Prinzip den Belag alleine auswählen kann. Muß B (Nutznießer) die Kosten auf jeden Fall hälftig übernehmen, oder gilt die Pflasterung als Ersterstellung (ich meine gelesen zu haben, daß dann A (Eigentümer) in vollem Umfang die Kosten übernehmen muß)?
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Man kann sich auch nachträglich über eine andere Ausführungs-Qualität einigen.
Von der jeweils anderen Partei etwas fordern kann man nicht, es sei denn, es ist bei der Bestellung des Rechts explizit vereinbart - Klaus sagt es.
Was über eine übliche Qualität hinausgeht (z.B. Marmor anstelle Standard-Pflaster, oder auch Pflaster ansteller Schotter), kann der, der es unbedingt möchte, kostenmässig selbst tragen - Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt. Dann sollte aber direkt auch eine Einigung über evtl. erforderliche, anteilige Instandhaltungen vereinbart werden, damit später über die Kosten kein Streit entsteht.
Dass der Eigentümer bei der Erstbefestigung alles alleine bezahlen muss, hätten viele Hinterlieger gerne ... halte ich für ein Gerücht ...
Übrigens: bereits "natürlich" ausgefahrene Fahrspuren haben eine gewisse Qualität, mit Schotter als Erstbelag ist man also schon einen Schritt weiter ...
Von der jeweils anderen Partei etwas fordern kann man nicht, es sei denn, es ist bei der Bestellung des Rechts explizit vereinbart - Klaus sagt es.
Was über eine übliche Qualität hinausgeht (z.B. Marmor anstelle Standard-Pflaster, oder auch Pflaster ansteller Schotter), kann der, der es unbedingt möchte, kostenmässig selbst tragen - Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt. Dann sollte aber direkt auch eine Einigung über evtl. erforderliche, anteilige Instandhaltungen vereinbart werden, damit später über die Kosten kein Streit entsteht.
Dass der Eigentümer bei der Erstbefestigung alles alleine bezahlen muss, hätten viele Hinterlieger gerne ... halte ich für ein Gerücht ...
Übrigens: bereits "natürlich" ausgefahrene Fahrspuren haben eine gewisse Qualität, mit Schotter als Erstbelag ist man also schon einen Schritt weiter ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
Wie gesagt, es gibt eigentlich kein Kostenproblem, sondern nur Differenzen über den Belag. Derzeit gibt es eine Schottereinfahrt, die sich mit geringstem Aufwand in einen absolut mangelfreien Zustand versetzen läßt. A möchte einen Belag, der B nicht gefällt. Wenn ich Euch richtig verstehe, kann B dann sagen: "Ich bin soweit mit Schotter einverstanden, wenn Du, lieber A, Deinen Wunschbelag gegen meine Vorstellung durchsetzen willst, gerne, dann aber bitte auf Deine Kosten?"
Danke soweit für Eure Einschätzung!
Danke soweit für Eure Einschätzung!
@Klaus: Ja, klar, weiß ich. Nur Andy hatte noch angezweifelt, daß der Nachlieger in diesem Fall nichts zuzahlen muß. Das ist ja der Kern der Verhandlungsposition vom Nachlieger, daß er nichts zahlt, weil die Schotterauffahrt soweit ok ist, und sich nur beteiligt, wenn er auch seine Wünsche einbringen kann. Deine erste Antwort hatte ich - im Gegensatz zur Auffassung von Andy - in diesem Sinne verstanden.
> ... kann B dann sagen: "Ich bin soweit mit Schotter einverstanden,
> wenn Du, lieber A, Deinen Wunschbelag gegen meine Vorstellung
> durchsetzen willst, gerne, dann aber bitte auf Deine Kosten?"
Genau so.
A könnte aber auch sagen:
"Wenn Du dich nicht am Mamor beteiligen willst, dann bleibt eben der Schotter." oder "Ich bezahle das alleine." oder "Ich sähe alternativ lieber Rasen, der Schotter gefällt mir gar nicht, alleine die Pflasterung bezahlen ist mir zu teuer".
(letzteres ist der Auftakt zu zukünftigen Streitigkeiten ...
Fazit: Es bleibt alles Vereinbarungssache. A bewegt sich auf B zu, B auf A -> Kompromiss finden.
Letztendlich entscheidet A -als Eigentümer. Von B eine Kostenbeteiligung verlangen kann A nicht. B kann nicht erwarten, dass A eine bestimmte Qualität auf eigene Kosten ohne Beteiligung von B herstellt.
> wenn Du, lieber A, Deinen Wunschbelag gegen meine Vorstellung
> durchsetzen willst, gerne, dann aber bitte auf Deine Kosten?"
Genau so.
A könnte aber auch sagen:
"Wenn Du dich nicht am Mamor beteiligen willst, dann bleibt eben der Schotter." oder "Ich bezahle das alleine." oder "Ich sähe alternativ lieber Rasen, der Schotter gefällt mir gar nicht, alleine die Pflasterung bezahlen ist mir zu teuer".
(letzteres ist der Auftakt zu zukünftigen Streitigkeiten ...
Fazit: Es bleibt alles Vereinbarungssache. A bewegt sich auf B zu, B auf A -> Kompromiss finden.
Letztendlich entscheidet A -als Eigentümer. Von B eine Kostenbeteiligung verlangen kann A nicht. B kann nicht erwarten, dass A eine bestimmte Qualität auf eigene Kosten ohne Beteiligung von B herstellt.
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...
Danke
Danke für Eure Info - hat mir schon mal sehr weitergeholfen. Ziel der Sache ist natürlich, daß es über dieses Thema nicht zum Streit kommt - auch wenn der Interessenkonflikt schwierig zu lösen sein wird. Hilft jedenfalls schon mal sehr, um die potenziellen Diskussionslinien abzustecken.
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