Hallo zusammen, ich habe folgende Frage.
Hier das Bild zum Fall ---> https://ibb.co/CmBc827
Das blau markierte Grundstück gehört allen drei Parteien, es ist ein Gemeinschaftlicher Weg. In den Flurstücksangaben ist es als Tatsächliche Nutzung=Fahrweg deklariert und gehört jedem zu 1/3. Es wird dafür genutzt, damit jeder sein Auto in den Hof fahren kann.
Das Tor von Grundstück 3 geht beim aufmachen auf das Gemeinschaftliche Grundstück. Also Tor auf, Auto rein/raus, Tor zu. Es steht sonst also nie offen. Beim komletten öffnen ragt es leicht, wie in der Zeichnung zu sehen, vor das Grundstück 2.
Dazu habe ich nun zwei Fragen.
1. Ist es erlaubt, dass das Tor vor Grundstück 3 beim aufmachen auf das Gemeinschaftliche Grundstück fährt und leicht vor die Einfahrt von Grundstück 2 ?
und
2. Darf irgendjemand diese Fläche zum Parken seines Autos nutzen ?
Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Vielen Dank vorab.
Gemeinschaftlicher Fahrweg
Moderator: Klaus
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Re: Gemeinschaftlicher Fahrweg
Die Eigentümer eines Grundstücks entscheiden über die Nutzung. Hier wurde die Nutzung als gemeinschaftlicher Weg vereinbart.Da keine "Tor drüberflieg Nutzung" vereinbart wurde müssen alle zustimmen um das Tor so zu öffnen. Evtl ein anderes Wählen, die gibt es sogar versenkbar. Andereseits kann man den Weg ja eh nicht nutzen wenn einer rausfährt, also wäre eine Tor keine zusätzliche Belastung. Da kommt es drauf an wie der Amtsrichter drauf ist, für die zweite Instanz wird der Streitwert kaum reichen. Bessern das Tor in die andere Richtung öffnen.
Parken wird wohl auch nicht vereinbart sein. Halten um zu Be und Entladen (dabei ist man am Wagen) würde ich mal dazuzählen. Parkt einer vor dem Tor kommt man nicht mehr raus )
Parken wird wohl auch nicht vereinbart sein. Halten um zu Be und Entladen (dabei ist man am Wagen) würde ich mal dazuzählen. Parkt einer vor dem Tor kommt man nicht mehr raus )
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