Fehlerhafte Dienstbarkeit

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

Pia
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 19.10.2023, 21:55

Die Gegenseite bezieht sich auch nur auf das OLG Urteil. Deswegen bräuchte ich ein anderes Urteil



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Klaus
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 20.10.2023, 07:18

Das Urteil war mehrere Seiten, + müssen wir nochmal einen Brief ans Landgericht schreiben + dass es keine mündliche Behandlung mehr benötigt
Hat das Gericht denn nun geurteil (steht Urteil drauf) oder ist das nur was der Gegener schreibt. Ich vermute im schriftlichen Vorverfahren? Dann seit ihr nun dran das zu beweisen was ihr behauptet. Der Gegner hat es leichter der muss nur abstreiten. Wenn bereits es ein (neues) Urteil gibt muss man nichts mehr schreiben.

Es liegt dann am eigenen Anwalt, der muss erklären warum das ein anderer Fall ist und nicht vergleichbar. Leider kenn ich das OLG Urteil nicht , sonst könnte man nachlesen wie die auf ihr Urteil kamen. Man wird kaum ein weiteres Urteil finden, das ist keine komplizierte Rechtssache.
Ich denke mal als Käufer der Immobilien habt ich gemerkt (hat Notar vorgelesen) das es keine Wegerechte gab. Das selber der Nachbar. Daher entstand das kein neuer Irrtum.
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 20.10.2023, 12:04

Ja, jetzt sind wir dran es zu begründen - mal schauen wie es weitergeht. Vielen Dank für die Tipps :-) und die zahlreichen Antworten

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 23.10.2023, 10:08

Ich habe jetzt nochmal nachgefragt, alle Beweise zählen nicht, wenn ich nicht diesen Punkt vom Urteil der OLG, dass keine Berichtigung statt finden kann, wenn keine Eintragung im Grundbuch steht, widerlegen kann.

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 23.10.2023, 10:36

Ohne den Inhalt des OLG Urteils zu kennen ist schwer war zu sagen. Wenn der Tenor darauf liegt das keine Eintragung kein Irrtum sein kann. Was ja durchaus nachvollziehbar ist. Dann ist es aussichtlos. Das hätte der Anwalt aber auch vorher recherechieren können

Aber "dass keine Berichtigung statt finden kann, wenn keine Eintragung im Grundbuch steht" kann man ja nicht beweisen. Es ist ja ein Grundbuch mit "keine Eintragung" vorhanden. Das ist eine Tatsache.

Bliebe noch der Weg die vergessene Eintragung zu verlangen, das ist ja was anderes als eine Irrtum zu berichtigen. Nur wie soll das gehen wenn die Parteien die was zu verlangen hätten nicht mehr Eigentümer sind. Die neuen haben das gekauft was im Grundbuch stand als sie kauften

Ich sehe da keinen Weg mehr
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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Pia » 23.10.2023, 10:44

Wenn man die vergessene Eintragung berichtigen würde, müsste der Titel der Klage eine andere sein, oder? Unsere Klage lautet Grundbuchberichtigung. Wo könnte ich denn noch Suchen nach einem Urteil diesbezüglich? Oder wen könnte ich fragen?

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Re: Fehlerhafte Dienstbarkeit

Beitrag von Klaus » 23.10.2023, 10:52

Einen Anwalt, 3 Richter, ein weiteres OLG und der Typ ais dem Internet sagten das es nichts wird.

Du hast das Haus doch bereits ohne den Grundbucheintrag erworben. Den hatte dir niemand verkauft. Warum solltest du wegen deines Fehlers nur jemanden zur Rechenschaft ziehen können. Wenn überhaupt hatten Sie sich ursprünglichen Inhaber geirrt. Ob die das einfach vergessen hatten oder dann doch nicht mehr wollten kann wohl keiner mehr sagen

Lediglich dein Verkäufer, wenn er eine Wegerecht versprochen hatte oder dessen Makler könnte man auf Schadenersatz verklagen. Dazu müsste man beweisen das Sie was versprochen hatten. Das kann man annehmen wenn Sie eine Garage verkaufen
Du bekommst dadurch aber kein Wegerecht, Es sei denn die Schadenersatzsummer reicht dem Nachbarn der Eintragung zuzustimmen. Wäre eh sinnvoller gewesen dem Nachbarn mal ein paar tausender anzubieten
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