Wegerecht verlegen
Moderator: Klaus
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- Registriert: 31.07.2022, 15:26
Wegerecht verlegen
Guten Abend,
hat hier jemand im Forum schon mal erlebt, dass ein Wegerecht an eine andere Stelle verlegt worden ist, weil der Eigentümer sein Grundstück dadurch besser für sich nutzen kann. §1023 BGB gibt das ja eigentlich her.
Viele Grüße
hat hier jemand im Forum schon mal erlebt, dass ein Wegerecht an eine andere Stelle verlegt worden ist, weil der Eigentümer sein Grundstück dadurch besser für sich nutzen kann. §1023 BGB gibt das ja eigentlich her.
Viele Grüße
Artikel lesen
Keine Entschädigung für Leitungsführung
In diesem Fall klagte die Eigentümerin des Grundstücks A und verlangte vom Grundstücksnachbarn B eine Entschädigung dafür das Leitungen über ihr Grundstück geführt wurden. Grundstück B hatte selber keine Anbindung an die öffentliche Straße. .....
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Re: Wegerecht verlegen
Was willst du denn wissen? Jeder Fall ist anders
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht verlegen
Der Eigentümer kann den Weg verlegen.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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