Wegerecht verlegen
Moderator: Klaus
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- Registriert: 31.07.2022, 15:26
Wegerecht verlegen
Guten Abend,
hat hier jemand im Forum schon mal erlebt, dass ein Wegerecht an eine andere Stelle verlegt worden ist, weil der Eigentümer sein Grundstück dadurch besser für sich nutzen kann. §1023 BGB gibt das ja eigentlich her.
Viele Grüße
hat hier jemand im Forum schon mal erlebt, dass ein Wegerecht an eine andere Stelle verlegt worden ist, weil der Eigentümer sein Grundstück dadurch besser für sich nutzen kann. §1023 BGB gibt das ja eigentlich her.
Viele Grüße
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Nachbarn und ihre Luftwärmepumpe
Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.
Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....
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Re: Wegerecht verlegen
Was willst du denn wissen? Jeder Fall ist anders
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Wegerecht verlegen
Der Eigentümer kann den Weg verlegen.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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