Wegerecht verlegen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Beate_Vogelgesang
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Wegerecht verlegen

Beitrag von Beate_Vogelgesang » 19.06.2023, 19:16

Guten Abend,
hat hier jemand im Forum schon mal erlebt, dass ein Wegerecht an eine andere Stelle verlegt worden ist, weil der Eigentümer sein Grundstück dadurch besser für sich nutzen kann. §1023 BGB gibt das ja eigentlich her.
Viele Grüße



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Re: Wegerecht verlegen

Beitrag von Klaus » 19.06.2023, 19:56

Was willst du denn wissen? Jeder Fall ist anders
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Klaus
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Re: Wegerecht verlegen

Beitrag von Klaus » 20.06.2023, 17:27

Der Eigentümer kann den Weg verlegen.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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