Wegerecht verlegen

Belastungen auf dem Grundstück. Wegerechte, Leitungsrechte, Gehrecht und Baulasten.

Moderator: Klaus

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Beate_Vogelgesang
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Wegerecht verlegen

Beitrag von Beate_Vogelgesang » 19.06.2023, 19:16

Guten Abend,
hat hier jemand im Forum schon mal erlebt, dass ein Wegerecht an eine andere Stelle verlegt worden ist, weil der Eigentümer sein Grundstück dadurch besser für sich nutzen kann. §1023 BGB gibt das ja eigentlich her.
Viele Grüße



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Treu und Glauben

Dachhrinnenüberstand

Dieser Grundsatz lautet: Jeder hat in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Für das nachbarliche Zusammenleben bedeutet dieser Grundsatz die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

In den meisten Fällen ist es aber.....

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Klaus
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Re: Wegerecht verlegen

Beitrag von Klaus » 19.06.2023, 19:56

Was willst du denn wissen? Jeder Fall ist anders
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Klaus
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Re: Wegerecht verlegen

Beitrag von Klaus » 20.06.2023, 17:27

Der Eigentümer kann den Weg verlegen.
ABER
Nur wenn das geht und nur auf seine Kosten. Dazu gehören auch die Kosten auf Nachbars Grundstück.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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